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Verkehrs­si­cherheit

TÜV abgelaufen: hoffen, dass nichts passiert?

TÜV Plakette wird entfernt
Ist der Wagen sicher, kommt die neue Plakette.

Der Sommer kommt, die Urlaubs­planung nimmt Gestalt an: nur die Motivation für den nächsten TÜV-Termin lässt noch auf sich warten. Schlimms­tenfalls trägt die Hauptun­ter­suchung Mängel am Kraftfahrzeug zu Tage, deren Reparatur ein ordent­liches Loch in die Urlaubskasse fressen. Dabei ist der TÜV eine notwendige Kontroll-Routine, um die Verkehrs­si­cherheit und Umwelt­taug­lichkeit zu prüfen. Antworten auf die wichtigsten Fragen und was beim Fahren ohne TÜV droht.


Wofür steht TÜV?

TÜV steht für "Technischer Überwachungsverein". Er ist eine unabhängige und gemein­nützige Organi­sation, die im In- und Ausland technische Prüfungen und Überwa­chungen durchführt, um die Sicherheit und Qualität von Produkten und Dienst­leis­tungen zu gewähr­leisten. Der TÜV prüft beispielsweise Fahrzeuge auf ihre Verkehrs­taug­lichkeit, überwacht Industrie­anlagen auf ihre Sicherheit und prüft Produkte auf ihre Einhaltung von gesetz­lichen Vorschriften und Standards. „Neben dem Technischen Überwa­chungs­verein sind auch andere Anbieter befugt, die Kontroll­un­ter­suchung durchzu­führen“, sagt Rechts­anwalt Gregor Samimi, Mitglied der Arbeits­ge­mein­schaft Verkehrsrecht im Deutschen Anwalt­verein (DAV). Diese sind:

  • KÜS (Kraftfahrzeug-Überwachungsorganisation freiberuflicher KFZ-Sachverständiger)
  • DEKRA (Deutscher Kraftfahrzeug-Überwachungs-Verein)
  • GTÜ (Gesellschaft für Technische Überwachung)


Warum benötigt mein Auto TÜV?

In Deutschland benötigt jedes Auto eine regelmäßige Hauptun­ter­suchung (HU), die umgangs­sprachlich auch als TÜV bezeichnet wird. Die HU ist eine staatlich vorgeschriebene Prüfung. In der Straßen­verkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) heißt es dazu unter § 29: „Die Halter von zulassungs­pflichtigen Fahrzeugen […] haben ihre Fahrzeuge auf ihre Kosten […] in regelmäßigen Zeitab­ständen untersuchen zu lassen.“ Bei der Untersuchung werden unter anderem Bremsen, Beleuchtung, Lenkung, Reifen und Fahrwerk überprüft. Auch die Umwelt­ver­träg­lichkeit des Fahrzeugs wird durch eine Abgasun­ter­suchung (AU) geprüft.

(Verkehrs­unfall – welchen Schutz haben Erste-Hilfe-Leistende?)

Diesel­skandal 2015: TÜV nur wegen Abgasma­ni­pu­lation

Kurzer Exkurs: 2015 wurde der sogenannte „Abgasskandal“ bekannt, bei dem einige Hersteller von Diesel-Fahrzeugen Abgaswerte bei den Emissi­ons­mes­sungen manipuliert haben, um die strengen Abgasnormen einzuhalten. Die Manipu­lation der Abgaswerte hatte zur Folge, dass die betroffenen Fahrzeuge die vorgeschriebenen Umwelt­standards nicht erfüllten und in der Praxis wesentlich mehr Stickoxide ausstießen als angegeben. Stickoxide sind gesund­heits­schädliche Schadstoffe, die Atemwegs­er­kran­kungen und Herz-Kreislauf-Probleme verursachen können. Der Bundes­ge­richtshof verhandelt noch über die Frage der Haftung und des Schadens­er­satzes.

Wann muss ein Fahrzeug zum TÜV?

  • Neuwagen: Neue PKWs müssen erstmals nach drei Jahren zur HU.
  • Gebrauchtwagen: Gebrauchtwagen müssen alle zwei Jahre zur Prüfung, wenn sie jünger als sieben Jahre sind. Sind sie älter als sieben Jahre, müssen sie jedes Jahr in die Werkstatt.
  • Andere Fahrzeuge: Für Motorräder, LKWs und andere Kraftfahrzeuge gelten unterschiedliche HU-Intervalle. Im Allgemeinen müssen Motorräder und LKWs, die gewerblich genutzt werden, alle 12 Monate zur HU. Private Motorräder müssen erstmals nach drei Jahren zur HU und danach alle zwei Jahre. Auch hier gibt es einige Ausnahmen und Sonderregelungen, daher sollten die genauen HU-Termine bei der Zulassungsbehörde erfragt werden.

In Deutschland erhalten Fahrzeug­hal­te­rinnen und Halter eine Erinnerung zur Hauptun­ter­suchung vom Technischen Überwa­chungs­verein. Für den Erinne­rungs­service kann man sich einfach online eintragen, er enthält den nächsten HU-Termin sowie eine Auffor­derung zur Verein­barung eines Termins. Mittlerweile gibt es auch Apps, damit man die Prüfung nicht vergisst.

Wichtiger ist die Plakette: Der genaue Zeitpunkt der nächsten HU kann der TÜV-Plakette auf dem hinteren Kennzeichen entnommen werden.
Wie man die TÜV-Plakette liest und den Monat der nächsten Hauptun­ter­suchung erkennt, erfahren Sie hier. Die Kosten für die Hauptun­ter­suchung liegen ungefähr zwischen 70 und 140 Euro.

TÜV abgelaufen: Welche Strafen drohen?

Ohne TÜV darf das Auto im Straßen­verkehr nicht bewegt werden – außer zum TÜV.
Hat man versäumt, einen neuen Termin in der Werkstatt zu machen, sollte man das schleunigst nachholen. Je mehr Zeit ohne TÜV verstreicht, desto teurer und folgen­reicher kann es werden. Stellt die Polizei bei einer Verkehrs­kon­trolle fest, dass das Fahrzeug keine gültige HU hat, kann dies zu einem Bußgeld, einem Punkt in Flensburg und zur Stilllegung des Fahrzeugs führen.

Die genaue Höhe des Bußgelds hängt von der Dauer des abgelaufenen HU-Termins und der Schwere der festge­stellten Mängel ab:

  • Bis 2 Monate – Hinweis der Polizei
  • 2 bis 4 Monate – 15 Euro Bußgeld, vertiefte HU (ca. 20% zusätzliche Kosten)
  • 4 bis 8 Monate – 25 Euro Bußgeld, vertiefte HU
  • Über 8 Monate – 60 € Bußgeld, 1 Punkt in Flensburg, vertiefte HU

Stilllegung: Wenn das Fahrzeug keine gültige HU hat und die Mängel erheblich sind, kann die Polizei das Fahrzeug sofort stilllegen und die Weiterfahrt untersagen. In diesem Fall muss das Fahrzeug erst von einem Sachver­ständigen begutachtet und repariert werden, bevor es wieder zugelassen werden kann.

TÜV abgelaufen: haftet die Versicherung bei einem Unfall?

Normalerweise schon, da dies als leichte Fahrläs­sigkeit gewertet wird. Wer jedoch längere Zeit den Termin zur Verkehrs­taug­lich­keits­prüfung verschläft, muss damit rechnen, dass die Kfz-Haftpflicht­ver­si­cherung nicht zahlt. Sie könnte dann argumen­tieren, dass der Fahrzeug­halter seine Sorgfalts­pflicht verletzt hat, indem er das Fahrzeug ohne gültigen TÜV im öffent­lichen Straßen­verkehr bewegt hat.

Aus Angst vor möglichen anfallenden Reparaturen den TÜV zu schwänzen, macht also keinen Sinn – Im schlimmsten Fall wird’s nämlich teurer, als man dachte.

 

Ihnen droht eine Geldbuße wegen fehlendem TÜV? Sie können sich keinen weiteren Punkt in Flensburg leisten, da Sie ansonsten Ihre Fahrerlaubnis verlieren? In schwierigen Rechts­fragen hilft kompetenter Beistand. Finden Sie Anwältinnen und Anwälte zum Thema Verkehrs- und Strafrecht in Ihrer Nähe unter anwalt­auskunft.de.

Beifahrer - Wann haften Mitfahrer?

2:11
Datum
Aktualisiert am
16.05.2023
Autor
red/dav
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