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Weniger Bürokratie

Städte-Umzug: Autokenn­zeichen-Mitnahme jetzt möglich

Wer aus Hamburg wegzieht, kann sein HH im Autkennzeichen behalten - auch wenn es Richtung München geht. © Quelle: Halbauer/panthermedia.net

Was viele nicht wissen: Seit Anfang des Jahres muss das Autokenn­zeichen nicht mehr getauscht werden, wenn man in einen anderen Zulassungs­bezirk zieht. Die Deutsche Anwalt­auskunft erklärt die neue Regelung.

Mitunter ist die Wahl des Autokenn­zeichens ein langer Denk- und Aushand­lungs­prozess. Wählt man nun den Anfangs­buch­staben der Frau oder der Kinder? Welches Geburtsjahr ist überhaupt noch frei? Zu ärgerlich, wenn man zwei Jahre später in eine andere Stadt zieht, geht alles von vorne los – zumindest dann, wenn die bevorzugte, alte Kombination in der neuen Heimat nicht mehr verfügbar ist.

Seit Anfang dieses Jahres ist es damit allerdings vorbei: Seither kann das alte Kennzeichen mitgenommen werden, so dass Autos aus Berlin in München und aus Kiel in Freiburg nicht mehr zwangs­läufig ein Ausweis touris­tischer Ausflügler ist.

Autokenn­zeichen-Mitnahme ohne Bürokratie nicht möglich

Ein Gang zur Zulassungs­behörde bleibt den Neuankömm­lingen aber wohl dennoch nicht erspart. Auch wenn das von Behörde zu Behörde variieren kann, müssen normalerweise die Daten des neuen Wohnsitzes geändert werden – und das live, bei der Zulassungs­behörde selber. Zudem erhält der Fahrzeug­halter weiterhin eine neue Zulassungs­be­schei­nigung Teil 1, die alte muss er hierfür mitbringen. Neben dieser Beschei­nigung verlangen die meisten Zulassungs­be­hörden zudem

  • ein Zulassungsantrag,
  • eine elektronische Versicherungsbestätigung und
  • ein Lastschriftmandat für die Kfz-Steuer

Vorteile: Kosten- und Zeiter­sparnis

Die Umstellung der Regelung ist auch ein Schritt in Richtung des Abbaus deutscher Bürokratie. Denn immerhin müssen keine neuen Kennzeichen beantragt und geprägt werden. Neben Zeit spart das auch Kosten.

Zudem kostet die – Achtung: Fachbegriff – „Umschreibung aus einem anderen Zulassungs­bezirk bei Beibehaltung des bisherigen Kennzeichens ohne Halter­wechsel“ weniger als die Umschreibung inklusive eines neuen Kennzeichens.

Ursprünglich sollte die Regelung bereits seit Juli 2014 gelten – doch gab es damals Probleme in den Ländern bei der Umstellung und Synchro­ni­sierung der Software. Bis dato gibt es indes keine Fehler­mel­dungen, sodass Autofahrer ihre mitunter geliebten Kennzeichen auch andernorts behalten können. Ein Fan des warmen Tageslichts aus dem thürin­gischen Kreis Sonneberg kann mit der SON-NE nun auch durch Nieder­sachsen düsen, ein freund­licher Fahrer aus Halle auch in Bayern grüßen: HAL-LO.

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Datum
Aktualisiert am
03.02.2015
Autor
ndm
Bewertungen
1786 1
Themen
Auto Umzug

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