
Wenn es um Mängel und erforderlichen Nachbesserungen bei Autos geht, läuten bei vielen Autobesitzern in Deutschland die Alarmglocken. Der Abgasskandal bei VW und viele Rückrufaktionen in der Vergangenheit haben die Autofahrer zu gebrannten Kindern gemacht. Dabei Autobesitzer durchaus Rechte, wenn ihr Wagen Mängel hat, vor allem bei Neuwagen. Die Deutsche Anwaltauskunft klärt die wichtigsten Fragen.
Wann ist ein Mangel ein Mangel?
Das lässt sich pauschal nicht beantworten, denn nicht jeder Defekt kann als Mangel deklariert werden. Das betrifft vor allem Gebrauchtwagen, bei denen man nicht davon ausgehen kann, dass sie dauerhaft eiwandfrei funktionieren. Bei Neuwagen sollte das aber der Fall sein.
Wann dürfen Käufer von Neuwagen die Annahme verweigern?
Wird ein Neuwagen schon mit Mängel geliefert, dürfen Käufer die Annahme verweigern – auch, wenn es sich nur um einen kleinen Mangel handelt. Das hat der Bundesgerichtshof (BGH) entschieden (AZ: VIII ZR 211/15, Urteil vom 26. Oktober 2016).
Im zugrundeliegenden Fall hatte der Kunde einen Neuwagen bestellt und mit dem Verkäufer vereinbart, dass er zu ihm nach Hause geliefert werden soll. Als Wagen kam, wollte der Käufer ihn wegen eines Kratzers im Lack allerdings nicht annehmen und hielt den Kaufpreis zurück. Der Kostenvoranschlag eines Lackiererbetriebs ergab Kosten von rund 530 Euro. Der Verkäufer war bereit 300 Euro zu übernehmen. Damit war der Autokäufer allerdings nicht einverstanden. Da sich die beiden Parteien nicht einigen konnten, holte der Verkäufer den Wagen ab, behob den Schaden und lieferte ihn wieder aus. Daraufhin forderte er vom Käufer, dass dieser ihm unter anderem die Transportkosten erstatte.
Das BGH gab allerdings dem Käufer recht: Den Richtern zufolge muss der Käufer auch bei geringfügigen (behebbaren) Mängeln – wie dem hier vorliegenden Lackschaden –grundsätzlich weder den Kaufpreis zahlen noch das Fahrzeug abnehmen, bevor der Mangel beseitigt ist. Das gilt auch dann, wenn der genannte Mangel am Neuwagen geringfügig ist.
Wann müssen Käufer Nachbesserungen dulden?
Man hat viel Geld investiert, ein neues Auto gekauft und dann muss es zur Überholung in die Werkstatt, da bei dem Neuwagen Mängel festgestellt wurden – auf Geheiß des Herstellers. Für Autokäufer ist das ärgerlich. Sie müssen dem Bitten des Herstellers in aller Regel zwar nicht nachkommen. Das ist allerdings empfehlenswert, aus mehreren Gründen.
Zum einen garantieren solche Überholungen ein höheres Maß an Sicherheit für die Fahrer. Und zum anderen hat es auch finanzielle Auswirkungen, weiß Rechtsanwalt Christian Janeczek, Mitglied der Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht im Deutschen Anwaltverein (DAV): „Bei einem späteren Weiterverkauf müssen Autobesitzer darauf hinweisen, dass sie einer solchen Aufforderung des Herstellers nicht nachgekommen sind. Somit kann der Wert des Wagens sinken.“
- Datum
- Aktualisiert am
- 03.02.2021
- Autor
- ndm,DAV