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Ärger mit dem Auto

Neuwagen mit Mangel: Welche Rechte Käufer haben

Hier ist noch alles gut - doch nicht selten sind Neuwagen mangehaft. In diesem Fall haben Käufer aber umfangreichte Rechte. © Quelle: Hero images/gettyimages.de

Nagelneu, mit der passenden Ausstattung und in der richtigen Farbe: Ein Neuwagen muss perfekt sein. So erwarten es die Käufer, und dafür bezahlen sie auch. Umso ärgerlicher ist, wenn beim oder direkt nach dem Kauf Mängel auftreten. Die Deutsche Anwalt­auskunft erklärt, welche Rechte Käufer von Neuwagen bei Mängeln genießen.

Wenn es um Mängel und erforder­lichen Nachbes­se­rungen bei Autos geht, läuten bei vielen Autobe­sitzern in Deutschland die Alarmglocken. Der Abgasskandal bei VW und viele Rückruf­ak­tionen in der Vergan­genheit haben die Autofahrer zu gebrannten Kindern gemacht. Dabei Autobe­sitzer durchaus Rechte, wenn ihr Wagen Mängel hat, vor allem bei Neuwagen. Die Deutsche Anwalt­auskunft klärt die wichtigsten Fragen.

Wann ist ein Mangel ein Mangel?

Das lässt sich pauschal nicht beantworten, denn nicht jeder Defekt kann als Mangel deklariert werden. Das betrifft vor allem Gebrauchtwagen, bei denen man nicht davon ausgehen kann, dass sie dauerhaft eiwandfrei funktio­nieren. Bei Neuwagen sollte das aber der Fall sein.

Wann dürfen Käufer von Neuwagen die Annahme verweigern?

Wird ein Neuwagen schon mit Mängel geliefert, dürfen Käufer die Annahme verweigern – auch, wenn es sich nur um einen kleinen Mangel handelt. Das hat der Bundes­ge­richtshof (BGH) entschieden (AZ: VIII ZR 211/15, Urteil vom 26. Oktober 2016).

Im zugrun­de­lie­genden Fall hatte der Kunde einen Neuwagen bestellt und mit dem Verkäufer vereinbart, dass er zu ihm nach Hause geliefert werden soll. Als Wagen kam, wollte der Käufer ihn wegen eines Kratzers im Lack allerdings nicht annehmen und hielt den Kaufpreis zurück. Der Kosten­vor­an­schlag eines Lackie­rer­be­triebs ergab Kosten von rund 530 Euro. Der Verkäufer war bereit 300 Euro zu übernehmen. Damit war der Autokäufer allerdings nicht einver­standen. Da sich die beiden Parteien nicht einigen konnten, holte der Verkäufer den Wagen ab, behob den Schaden und lieferte ihn wieder aus. Daraufhin forderte er vom Käufer, dass dieser ihm unter anderem die Transport­kosten erstatte.

Das BGH gab allerdings dem Käufer recht: Den Richtern zufolge muss der Käufer auch bei gering­fügigen (behebbaren) Mängeln – wie dem hier vorlie­genden Lackschaden –grundsätzlich weder den Kaufpreis zahlen noch das Fahrzeug abnehmen, bevor der Mangel beseitigt ist. Das gilt auch dann, wenn der genannte Mangel am Neuwagen geringfügig ist.

Wann müssen Käufer Nachbes­se­rungen dulden?

Man hat viel Geld investiert, ein neues Auto gekauft und dann muss es zur Überholung in die Werkstatt, da bei dem Neuwagen Mängel festge­stellt wurden – auf Geheiß des Herstellers. Für Autokäufer ist das ärgerlich. Sie müssen dem Bitten des Herstellers in aller Regel zwar nicht nachkommen. Das ist allerdings empfeh­lenswert, aus mehreren Gründen.

Zum einen garantieren solche Überho­lungen ein höheres Maß an Sicherheit für die Fahrer. Und zum anderen hat es auch finanzielle Auswir­kungen, weiß Rechts­anwalt Christian Janeczek, Mitglied der Arbeits­ge­mein­schaft Verkehrsrecht im Deutschen Anwalt­verein (DAV): „Bei einem späteren Weiter­verkauf müssen Autobe­sitzer darauf hinweisen, dass sie einer solchen Auffor­derung des Herstellers nicht nachge­kommen sind. Somit kann der Wert des Wagens sinken.“

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Datum
Aktualisiert am
03.02.2021
Autor
ndm,DAV
Bewertungen
85442
Themen
Auto Kaufen Vertrag

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