Recht oder falsch?!

Nackt Auto fahren: entkleidet auf der Straße?

Quelle: Maskot/gettyimages.de
Nackt Auto fahren ist erlaubt - solange sich niemand daran stört.
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Für jeden Fahrer bedeutet Entspannung im Auto etwas anderes: der eine raucht, der andere hört Musik – und der dritte fährt seine Karosserie gerne nackt. Doch ist die kleidungslose Fortbe­wegung überhaupt erlaubt?

Im Sommer kann es im Auto schon mal ganz schön warm werden – besonders, wenn man keine Klimaanlage hat. Da wäre es doch praktisch, sich im Auto einfach der Kleidung zu entledigen. Aber ist das erlaubt?

„Ja, nackt Auto zu fahren ist erlaubt“, sagt Christian Janeczek von der Arbeits­ge­mein­schaft Verkehrsrecht im Deutschen Anwalt­verein (DAV). „Bei nackten Autofahrern gibt es keinen Unterschied zu nackten Fußgängern.“

Nackt Auto fahren erlaubt – solange es niemanden stört

Im Umkehr­schluss bedeutet das aber auch, dass durchaus eine Ordnungs­wid­rigkeit vorliegen kann; nämlich dann, wenn von einer Belästigung der Allgemeinheit ausgegangen wird. Sollten sich also andere Autofahrer daran stören oder aber Passanten, wenn der nackte Autofahrer aus seinem Auto steigt, kann ein Bußgeld drohen. „Einen Automa­tismus gibt es hierfür aber nicht“, sagt Rechts­anwalt Janeczek.

In der Praxis kommt es jedoch nur selten zu Zahlungen. Fälle öffent­licher Nacktheit werden meist mit einem Platzverweis geahndet – und die Sache hat sich erledigt. Sollte der kleidungslose Verkehrs­teil­nehmer doch zur Kasse gebeten werden, drohen ihm Zahlungen zwischen fünf und höchstens eintausend Euro – so steht es im Ordnungs­wid­rig­kei­ten­gesetz (§ 17).

Auch barfuß Auto fahren erlaubt – solange sicher gefahren werden kann

Selbst Barfuß­fahren ist erlaubt – mit Einschrän­kungen. Verkehrs­rechts­experte Janeczek: „Ein Autofahrer muss immer in der Lage sein, sein Auto sicher zu beherrschen.“ Dennoch sollten sich Autofahrer dies gut überlegen. Sollte sich ein Unfall ereignen, droht dem Barfuß­fahrer eine Mithaftung.

Bei berufs­be­dingter Autofahrerei sieht die Rechtslage dagegen anders aus: Nach § 44 der Unfall­ver­hü­tungs­vor­schrift haben diese Beschäf­tigten die Pflicht, „den Fuß umschlie­ßendes Schuhwerk“ zu tragen.

Übrigens: Wenn Sie nicht nur gerne nackt Auto fahren, sondern auch in ihrem Auto schlafen, sollten Sie hier weiterlesen.

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