Deutsche Anwaltauskunft: Wie kann ich vorgehen, wenn ich den Stichtag zum 30. November verpasst habe, meine KfZ-Versicherung aber trotzdem wechseln möchte?
Dr. Klaus Schneider: Wenn man die Frist zur ordentlichen Kündigung verpasst hat, kann man eventuell außerordentlich kündigen. Das Recht auf eine Sonderkündigung haben Versicherte in zwei Situationen: Die erste ist der Versicherungsfall. Wenn sich nach einem Unfall meine Versicherung zum Beispiel weigert, für den Schaden zu zahlen, kann der Versicherte außerordentlich kündigen. Das ist auch möglich, wenn die Kosten für die Versicherungspolice steigen, also bei Preiserhöhungen.
Anwaltauskunft: Wenn die Versicherung nach einem Unfall nicht zahlen will – darf man dann immer außerordentlich kündigen?
Dr. Schneider: Nur wenn sich der Versicherer zu Unrecht weigert, für einen Unfallschaden zu zahlen, kann man sich auf ein Sonderkündigungsrecht berufen. Manchmal aber argumentieren die Versicherungen, die Police umfasse einen bestimmten Schaden gar nicht. Die Versicherung weigert sich in dem Fall also nicht, zu zahlen, sondern fühlt sich nicht zuständig. Liegt tatsächlich kein versicherter Fall vor, kann man sich nicht auf ein Sonderkündigungsrecht berufen, was für Versicherte natürlich sehr ärgerlich ist.
Anwaltauskunft: Kündigen Verbraucher ihre Versicherung, kann eine sogenannte Nachhaftung bestehen. Was meint Nachhaftung?
Dr. Schneider: Wenn eine Versicherung gekündigt ist, sei es vom Versicherten, sei es von seiner Versicherung, muss die Versicherung dies der Straßenverkehrsbehörde mitteilen. Bis dahin haftet die Versicherung weiter und kommt also auch für Schäden etwa bei Unfällen gegenüber dem Geschädigten auf. Teilt die Versicherung der Straßenverkehrsbehörde nicht ordnungsgemäß das Ende der Versicherung mit, kann die Nachhaftung lange dauern.
Anwaltauskunft: Was droht, wenn ich ohne Versicherung mit meinem Auto fahre, weil ich verpasst habe, die Anschlussversicherung rechtzeitig abzuschließen?
Dr. Schneider: In diesen Fällen greift die Nachhaftung. Bei einem Unfall bekommt mein Unfallgegner Geld von der Versicherung, selbst wenn ich den Vertrag gekündigt habe. Aber man darf sich nicht auf die Nachhaftung verlassen. Denn meine ehemalige Versicherung wird mich in Regress nehmen, denn sie will natürlich nicht auf den Kosten sitzen bleiben. Insofern sollte man sich sofort um eine neue Versicherung kümmern.
Anwaltauskunft: Legt die Zulassungsstelle mein Auto lahm, wenn ich es nicht weiterversichert habe?
Dr. Schneider: Ja. Wenn die Straßenverkehrsbehörde erfährt, dass jemand seine KfZ-Versicherung gekündigt und keine neue abgeschlossen hat, ist irgendwann die Konsequenz, dass zum Beispiel ein Vollstreckungsbeanter das Kennzeichen entstempelt.
- Datum
- Aktualisiert am
- 06.02.2015
- Autor
- kgl/ime