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KfZ-Versicherung: Kann man außeror­dentlich kündigen?

Auch wer den Stichtag für eine ordenliche Kündigung seiner Autoversicherung verpasst hat, kann sie manchmal kündigen. © Quelle: Ollo/gettyimages.de

Bis zum 30. November eines Jahres dürfen Autofahrer ihre KfZ-Versicherung kündigen. Danach wird es schwierig, aber nicht unmöglich, die Versicherung loszuwerden: Autofahrer haben Sonder­kün­di­gungs­rechte. Welche das sind und was es mit der Nachhaftung der Versicherer auf sich hat, erklärt der Versiche­rungs­rechts­experte Dr. Klaus Schneider vom Deutschen Anwalt­verein (DAV).

Deutsche Anwalt­auskunft: Wie kann ich vorgehen, wenn ich den Stichtag zum 30. November verpasst habe, meine KfZ-Versicherung aber trotzdem wechseln möchte?

Dr. Klaus Schneider: Wenn man die Frist zur ordent­lichen Kündigung verpasst hat, kann man eventuell außeror­dentlich kündigen. Das Recht auf eine Sonder­kün­digung haben Versicherte in zwei Situationen: Die erste ist der Versiche­rungsfall. Wenn sich nach einem Unfall meine Versicherung zum Beispiel weigert, für den Schaden zu zahlen, kann der Versicherte außeror­dentlich kündigen. Das ist auch möglich, wenn die Kosten für die Versiche­rungs­police steigen, also bei Preiser­hö­hungen.

Anwalt­auskunft: Wenn die Versicherung nach einem Unfall nicht zahlen will – darf man dann immer außeror­dentlich kündigen?

Dr. Schneider: Nur wenn sich der Versicherer zu Unrecht weigert, für einen Unfall­schaden zu zahlen, kann man sich auf ein Sonder­kün­di­gungsrecht berufen. Manchmal aber argumen­tieren die  Versiche­rungen, die Police umfasse einen bestimmten Schaden gar nicht. Die Versicherung weigert sich in dem Fall also nicht, zu zahlen, sondern fühlt sich nicht zuständig. Liegt tatsächlich kein versicherter Fall vor, kann man sich nicht auf ein Sonder­kün­di­gungsrecht berufen, was für Versicherte natürlich sehr ärgerlich ist.

Anwalt­auskunft: Kündigen Verbraucher ihre Versicherung, kann eine  sogenannte Nachhaftung bestehen. Was meint Nachhaftung?

Dr. Schneider: Wenn eine Versicherung gekündigt ist, sei es vom Versicherten, sei es von seiner Versicherung, muss die Versicherung dies der Straßen­ver­kehrs­behörde mitteilen. Bis dahin haftet die Versicherung weiter und kommt also auch für Schäden etwa bei Unfällen gegenüber dem Geschä­digten auf. Teilt die Versicherung der Straßen­ver­kehrs­behörde nicht ordnungsgemäß das Ende der Versicherung mit, kann die Nachhaftung lange dauern.

Anwalt­auskunft: Was droht, wenn ich ohne Versicherung mit meinem Auto fahre, weil ich verpasst habe, die Anschluss­ver­si­cherung rechtzeitig abzuschließen?

Dr. Schneider: In diesen Fällen greift die Nachhaftung. Bei einem Unfall bekommt mein Unfall­gegner Geld von der Versicherung, selbst wenn ich den Vertrag gekündigt habe. Aber man darf sich nicht auf die Nachhaftung verlassen. Denn meine ehemalige Versicherung wird mich in Regress nehmen, denn sie will natürlich nicht auf den Kosten sitzen bleiben. Insofern sollte man sich sofort um eine neue Versicherung kümmern.

Anwalt­auskunft: Legt die Zulassungs­stelle mein Auto lahm, wenn ich es nicht weiter­ver­sichert habe?

Dr. Schneider: Ja. Wenn die Straßen­ver­kehrs­behörde erfährt, dass jemand seine KfZ-Versicherung gekündigt und keine neue abgeschlossen hat, ist irgendwann die Konsequenz, dass zum Beispiel ein Vollstre­ckungs­beanter das Kennzeichen entstempelt.

Datum
Aktualisiert am
06.02.2015
Autor
kgl/ime
Bewertungen
1103
Themen
Auto Kündigung Versicherung

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