„Nach der Straßenverkehrsordnung ist es unproblematisch, wenn im eigenen Auto übernachtet wird“, erklärt der Rechtsanwalt Jörg Elsner, Vorsitzender der Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht im Deutschen Anwaltverein (DAV). Denn ein Verbot existiere nicht. Zwar bestimme die StVO, wo nicht gehalten oder geparkt werden dürfe (§ 12 Abs. 4), doch außerhalb dieser Einschränkungen spreche nichts dagegen, so Elsner.
Aus verkehrsrechtlicher Sicht ist es also erlaubt, vorausgesetzt, man steht mit dem Auto nicht auf einem Privatgrundstück – ohne Erlaubnis des Eigentümers. Natürlich ist auch das Halteverbot ebenso verboten wie in einer Parkbewirtschaftungszone zu stehen und kein gültiges Ticket gekauft zu haben.
Nicht zu lange am gleichen Ort parken und schlafen
Doch kann das Übernachten im Auto ein verwaltungsrechtliches Problem werden. In diesem Zusammenhang steht der Schutz der Öffentlichen Sicherheit und Ordnung im Mittelpunkt. Als öffentliche Ordnung gilt die Gesamtheit der ungeschriebenen Regeln, die der Einzelne in der Öffentlichkeit zu befolgen hat. Die Polizei hat die Aufgabe die Sicherheit und Ordnung zu gewährleisten, auch wenn das nicht in jedem Landesgesetz definiert ist. Übergreifend gilt aber, dass die Polizei Maßnahmen ergreifen darf, die zur Abwehr von Gefahren dienen bzw. die öffentliche Sicherheit und Ordnung gewährleisten, wie etwa die Verkehrssicherheit.
Was heißt das also für die hier diskutierte Frage? Wenn ein Autobesitzer tagelang am Straßenrand parkt und in seinem Wagen schläft ist das, wie besprochen, verkehrsrechtlich erst einmal unproblematisch. Sollte sich im Laufe der Tage aber Müll rund um das Auto ansammeln oder aber der Bordstein als Toilette benutzt werden, darf das Ordnungsamt gegebenenfalls, sicher aber die Polizei eingreifen und die Übernachtung an dieser Stelle im Wagen untersagen. Inwiefern Strafen drohen hängt vom Einzelfall ab. Wenn aber, dann wären das Geldbußen oder Verwarnungen für andere Verfehlungen und nicht für das Schlafen im Auto selbst.
Die Wenigsten werden in die Verlegenheit kommen, mehrere Tage oder gar Wochen im Auto zu schlafen und aufgrund der oben aufgeführten möglichen Probleme, ist davon auch abzuraten. Zudem besteht in Deutschland eine Meldepflicht. Beim jeweiligen Einwohnermeldeamt muss die Wohnung angemeldet werden. Wer also sein Auto als Wohnung nutzt, bekommt diesbezüglich Probleme.
Einmaliges Übernachten auch im Campingwagen erlaubt
Das einmalige Übernachten am Straßenrand im PKW ist aber generell völlig in Ordnung – das gilt auch für Campingwagen, solange an der jeweiligen Stelle kein Parkverbot für diese Fahrzeuge existiert. Denn in aller Regel ist auch für die großen Wagen ein einmaliges Schlafen ein „Gemeingebrauch“ und noch keine Sondernutzung. Will heißen: Gerade bei langen Fahrten braucht es nach einer gewissen Zeit Schlaf, um darüber die „Wiederherstellung der körperlichen Fahrtüchtigkeit“, wie es heißt, zu gewährleisten. Das geht auch im Wagen. Allerdings sollten Campingwagenfahrer nicht länger als diese eine Nacht an der gleichen Stelle parken, schlafen und demnach dort auch wohnen.
Betrunken im Auto schlafen erlaubt
Wer ein bisschen über den Durst getrunken hat, kann ebenfalls eine Nacht im stehenden Auto verbringen. Allerdings sollte weder der Schlüssel stecken, noch auf dem Fahrersitz Platz genommen werden. Alles, was danach aussieht, dass der Wagen gleich startet, sollte man verhindern. Das könnte als Fahrversuch gewertet werden, auch wenn das Oberlandesgericht Karlsruhe einen solchen Fall 2004 anders entschied.
Damals siegte ein Mann vor Gericht, der zu einer Geldstrafe wegen Trunkenheit am Steuer erwischt wurde – allerdings schlief er bei laufendem Motor im stehenden Wagen. Da nicht zweifelsfrei zu belegen gewesen sei, dass der Mann auch gefahren sei, hob das Gericht die Strafe auf (Urteil vom 21. September 2014, AZ: 1 Ss 102/04).
Regelungen im Ausland für Campingwagenfahrer
Wer mit einem Wohnwagen in Europa unterwegs ist, sollte die entsprechenden Regelungen im Ziel- oder den Transitländern vorher nachlesen. In den Niederlanden – dem Land des Wohnwagens – ist das Schlafen im Campingwagen beispielsweise verboten. Es gilt als „wildes Campen“ und kostet Geld. Gleiches gilt etwa für Portugal, Griechenland, Kroatien oder Dänemark. Bei deren Nachbarn Schweden darf hingegen für eine Nacht überall gecampt werden – sei es am Meer oder auf einem Privatgrundstück. Das geht auf ein sehr altes Gesetz zurück, ein sogenanntes Jedermannrecht.
Zusammenfassung: Schlafen im Auto erlaubt
Schlafen im PKW: Es spricht nichts dagegen, im eigenen Auto zu übernachten, solange an der Stelle auch geparkt werden darf. Dennoch sollte man nicht zu lange an einem Ort bleiben.
Schlafen im Campingwagen: Das einmalige Übernachten am Straßenrand ist erlaubt, um die Fahrtüchtigkeit wieder herzustellen. Wenn ein längerer Aufenthalt geplant ist, sollte man aber auf einen Campingplatz umziehen.
Schlafen im Ausland: Ehe man im Auto oder dem Campingwagen im Ausland übernachtet, sollte sich über die geltenden Bestimmungen des jeweiligen Landes informiert werden. Es drohen mitunter Geldbußen.
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- Datum
- Aktualisiert am
- 25.05.2018
- Autor
- red