
Immer wieder bezahlen unbeteiligte Fußgänger, Radfahrer oder Autofahrer mit ihrem Leben, wenn andere Autofahrer öffentliche Straßen mit Rennstrecken verwechseln und mit ihren Wagen verbotene Rennen fahren. Dabei missachten die Fahrer Ampeln, Verkehrsschilder und Geschwindigkeitsbegrenzungen. Kommt es zu einem Unfall, begehen nicht wenige Raser Unfallflucht, verlassen den Ort des Geschehens und kümmern sich nicht weiter um ihre Opfer.
Das geschah auch bei dem illegalen Rennen, das sich zwei Berliner Raser im Februar 2016 auf dem Kurfürstendamm in der City West lieferten. Dabei rammte einer der Fahrer das Auto eines Rentners, dieser starb noch am Unfallort. Die Raser sind im Februar 2017 wegen Mordes verurteilt worden (siehe weiter unten)
Wie viele Opfer illegaler Autorennen gibt es?
Experten unterscheiden zwischen verabredeten Veranstaltungen und spontanen Rennen, die sich zufällig, meist nachts, etwa aus dem Warten vor einer roten Ampel entwickeln. Illegale Autorennen haben besonders in den USA eine lange Tradition, vom Street-Racing erzählen zum Beispiel Filme wie „The Fast and the Furious“. Wer aber solche Narrative mit der Realität verwechselt, hat ein Problem – für die unbeteiligten Opfer dieser Rennen gilt dies ohnehin.
Wie viele Menschen bei illegalen Autorennen verletzt oder getötet werden, ist unbekannt. Statistisch erfasst sind die Opferzahlen nicht. Dennoch lässt die Zahl der Medienberichte über illegale Autorennen vermuten, dass diese nicht selten stattfinden - und häufig Opfer fordern.
BGH: Keine Bewährung nach tödlichem Raser-Unfall
(dpa) Zwei Raser aus Köln kommen nach einem verbotenen Autorennen mit tödlichem Ausgang doch ins Gefängnis. Die obersten Strafrichter am Bundesgerichtshof (BGH) hoben am 6. Juli 2017 ein Urteil des Kölner Landgerichts (LG) teilweise auf, weil die Haftstrafen gegen die Männer zur Bewährung ausgesetzt waren (AZ: 4 StR 415/16). Bei dem Rennen war eine 19 Jahre alte Radfahrerin tödlich verletzt worden.
Das Landgericht hatte den Fahrer des Unfallwagens zu zwei Jahren und den zweiten Raser zu eindreiviertel Jahren Haft verurteilt. Dabei bleibt es nach der Bestätigung durch den BGH. Freiheitsstrafen bis zu zwei Jahren können zur Bewährung ausgesetzt werden. Darüber muss eine andere Strafkammer des Landgerichts nun mit den BGH-Vorgaben neu verhandeln und entscheiden. Im zweiten Durchgang versagte das Landgericht beiden Angeklagten die Strafaussetzung zur Bewährung. Die hiergegen gerichtete Revision des vorausfahrenden Angeklagten – der Mitangeklagte hatte kein Rechtsmittel eingelegt – hat der BGH mit Beschluss vom 4. Dezember 2018 verworfen (AZ: 4 StR 388/18). Die beiden Haftstrafen sind damit rechtskräftig.
Illegale Autorennen: Welche Strafen drohen den Täter?
Illegale Autorennen werden nach den rechtlichen Regeln bestraft, die zum Beispiel die Straßenverkehrsordnung (StVO) in § 29 definiert. Dort heißt es: „Rennen mit Kraftfahrzeugen sind verboten“.
„Wer sich nicht an dieses Verbot hält und mit seinem Wagen illegale Autorennen fährt, als Beifahrer oder als Insasse dabei mitmacht, begeht eine Ordnungswidrigkeit, die mit einem Bußgeld von jeweils 400 Euro geahndet wird“, sagt der Berliner Rechtsanwalt Gregor Samimi von der Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht im Deutschen Anwaltverein (DAV). „Der Fahrer und die anderen im Auto sitzenden Beteiligten müssen außerdem mit einem Monat Fahrverbot und zwei Punkten in Flensburg rechnen.“ Veranstaltern illegaler Autorennen droht ein Bußgeld von 500 Euro.
Die Behörden können auch verlangen, dass sich diejenigen, die verbotene Autorennen mit ihren Wagen gefahren sind, einem sogenannten „Idiotentest“ unterziehen müssen, bevor sie ihren Führerschein zurückbekommen, also einer Medizinisch-Psychologischen-Untersuchung (MPU). Möglich ist auch, dass die Polizei die Autos der Beteiligten beschlagnahmt, wenn die Beamten von einem geplanten Rennen erfahren.
Künftig drohen Rasern und Teilnehmern illegaler Autorennen härtere Strafen: Ende Juni 2017 hat der Bundestag einen entsprechenden Gesetzentwurf verabschiedet. Am 22. September 2017 hat auch der Bundesrat den Entwurf abgesegnet. Nun muss der Bundespräsident das Gesetz unterzeichnen, damit es in Kraft tritt. Wer ein Rennen organisiert oder daran teilnimmt, dem drohen demnach bald bis zu zwei Jahre Haft.
Illegale Autorennen und Strafrecht: Welche Straftaten begehen Raser?
Wer mit seinem Wagen an einem illegalen Autorennen teilnimmt und dabei jemanden gefährdet, erfüllt den Straftatbestand der Gefährdung des Straßenverkehrs. Zumindest tut er dies dann, wenn er vorsätzlich handelt. Für die Gefährdung des Straßenverkehrs legt § 315c Strafgesetzbuch (StGB) Freiheitsstrafen von bis zu fünf Jahren oder eine Geldstrafe fest.
„Den Straßenverkehr gefährdet man noch nicht unbedingt dann, wenn man über die Straßen rast“, erklärt der Verkehrsrechtsexperte Gregor Samimi. „Anders sieht es aber aus, wenn man beim Rasen grob verkehrswidrig wesentliche Verkehrsregeln missachtet.“
Tote oder Verletzte durch illegales Autorennen: Bald bis zu zehn Jahre Haft möglich
Wer beim illegalen Rennen mit seinem Wagen einen Unfall mit Verletzten oder gar Toten verursacht, dem drohten derzeit noch Strafen wegen fahrlässiger Körperverletzung oder Tötung, wofür das StGB ebenfalls ein Strafmaß von bis zu fünf Jahren Freiheitsstrafe oder eine Geldstrafe vorsieht. Diese Rechtslage greift dann, wenn unbeteiligte Verkehrsteilnehmer zu Schaden kommen.
Wenn bei einem illegalen Autorennen ein freiwillig mitfahrender Beifahrer stirbt, kann der Fahrer wegen fahrlässiger Tötung verurteilt werden. Das sieht ein 2008 ergangenes Urteil des Bundesgerichtshofs vor (AZ: 4 StR 328/08). Danach greift beim Tod eines Beifahrers das sonst geltende Prinzip nicht, nach dem eine Strafbarkeit entfällt, wenn jemand sich selbst gefährdet oder darin einwilligt, sich durch andere gefährden zu lassen.
Mit dem verabschiedeten Gesetzentwurf wird ein neuer Straftatbestand für Fälle eingeführt, in denen Menschen durch illegale Autorennen getötet oder schwer verletzt werden. Dann soll eine Haftstrafe von bis zu zehn Jahren möglich sein. Zudem können nicht nur die Führerscheine, sondern auch die Fahrzeuge der Täter beschlagnahmt werden.
Todesopfer nach Autorennen in Berlin: Verurteilung wegen Mordes
Die Berliner Raser, deren nächtliches illegales Rennen über den Kurfürstendamm einer unbeteiligten Person das Leben kostete (siehe weiter oben), wurden im Februar 2017 wegen Mordes verurteilt. Dieser Straftatbestand und das damit einhergehende lebenslängliche Strafmaß sind bisher noch nie für illegale Raser festgestellt und verhängt worden. Im Prozess sah die Anklage im Tun beider Männer einen bedingten Vorsatz. Diese hätten bei ihrem Rennen zwar niemanden vorsätzlich töten wollen, aber mögliche tödliche Folgen billigend in Kauf genommen.
- Datum
- Aktualisiert am
- 21.12.2018
- Autor
- ime/red