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Gefährliche Rennen

Illegale Autorennen: Welche Strafen drohen Rasern?

Auf Autobahnen, Bundes­straßen, aber auch in Innenstädten kommen sie vor – illegale Autorennen. Nicht selten enden die unerlaubten Rennen mit dem Tod Unbetei­ligter. Die Bundes­re­gierung verschärft nun die gesetz­lichen Regelungen: Raser sollen künftig härter bestraft werden können. Die Anwalt­auskunft erklärt die Rechtslage.

Immer wieder bezahlen unbeteiligte Fußgänger, Radfahrer oder Autofahrer mit ihrem Leben, wenn andere Autofahrer öffentliche Straßen mit Rennstrecken verwechseln und mit ihren Wagen verbotene Rennen fahren. Dabei missachten die Fahrer Ampeln, Verkehrs­schilder und Geschwin­dig­keits­be­gren­zungen. Kommt es zu einem Unfall, begehen nicht wenige Raser Unfall­flucht, verlassen den Ort des Geschehens und kümmern sich nicht weiter um ihre Opfer.

Das geschah auch bei dem illegalen Rennen, das sich zwei Berliner Raser im Februar 2016 auf dem Kurfürs­tendamm in der City West lieferten. Dabei rammte einer der Fahrer das Auto eines Rentners, dieser starb noch am Unfallort. Die Raser sind im Februar 2017 wegen Mordes verurteilt worden (siehe weiter unten)

Wie viele Opfer illegaler Autorennen gibt es?

Experten unterscheiden zwischen verabredeten Veranstal­tungen und spontanen Rennen, die sich zufällig, meist nachts, etwa aus dem Warten vor einer roten Ampel entwickeln. Illegale Autorennen haben besonders in den USA eine lange Tradition, vom Street-Racing erzählen zum Beispiel Filme wie „The Fast and the Furious“. Wer aber solche Narrative mit der Realität verwechselt, hat ein Problem – für die unbetei­ligten Opfer dieser Rennen gilt dies ohnehin.

Wie viele Menschen bei illegalen Autorennen verletzt oder getötet werden, ist unbekannt. Statistisch erfasst sind die Opferzahlen nicht. Dennoch lässt die Zahl der Medien­be­richte über illegale Autorennen vermuten, dass diese nicht selten stattfinden - und häufig Opfer fordern.

BGH: Keine Bewährung nach tödlichem Raser-Unfall

(dpa) Zwei Raser aus Köln kommen nach einem verbo­tenen Autorennen mit tödlichem Ausgang  doch ins Gefängnis. Die obersten Straf­richter am Bundes­ge­richtshof (BGH) hoben am 6. Juli 2017 ein Urteil des Kölner Landge­richts (LG) teilweise auf, weil die Haftstrafen gegen die Männer zur Bewährung ausge­setzt waren (AZ: 4 StR 415/16). Bei dem Rennen war eine 19 Jahre alte Radfah­rerin tödlich verletzt worden.

Das Landge­richt hatte den Fahrer des Unfall­wagens zu zwei Jahren und den zweiten Raser zu eindrei­viertel Jahren Haft verur­teilt. Dabei bleibt es nach der Bestätigung durch den BGH. Freiheits­s­trafen bis zu zwei Jahren können zur Bewährung ausge­setzt werden. Darüber muss eine andere Straf­kammer des Landge­richts nun mit den BGH-Vorgaben neu verhandeln und entscheiden. Im zweiten Durchgang versagte das Landgericht beiden Angeklagten die Strafaus­setzung zur Bewährung. Die hiergegen gerichtete Revision des voraus­fah­renden Angeklagten – der Mitange­klagte hatte kein Rechts­mittel eingelegt – hat der BGH mit Beschluss vom 4. Dezember 2018 verworfen (AZ: 4 StR 388/18). Die beiden Haftstrafen sind damit rechts­kräftig.

Illegale Autorennen: Welche Strafen drohen den Täter?

Illegale Autorennen werden nach den rechtlichen Regeln bestraft, die zum Beispiel die Straßen­ver­kehrs­ordnung (StVO) in § 29 definiert. Dort heißt es: „Rennen mit Kraftfahr­zeugen sind verboten“.

„Wer sich nicht an dieses Verbot hält und mit seinem Wagen illegale Autorennen fährt, als Beifahrer oder als Insasse dabei mitmacht, begeht eine Ordnungs­wid­rigkeit, die mit einem Bußgeld von jeweils 400 Euro geahndet wird“, sagt der Berliner Rechts­anwalt Gregor Samimi von der Arbeits­ge­mein­schaft Verkehrsrecht im Deutschen Anwalt­verein (DAV). „Der Fahrer und die anderen im Auto sitzenden Beteiligten müssen außerdem mit einem Monat Fahrverbot und zwei Punkten in Flensburg rechnen.“ Veranstaltern illegaler Autorennen droht ein Bußgeld von 500 Euro.

Die Behörden können auch verlangen, dass sich diejenigen, die verbotene Autorennen mit ihren Wagen gefahren sind, einem sogenannten „Idiotentest“ unterziehen müssen, bevor sie ihren Führer­schein zurück­be­kommen, also einer Medizinisch-Psycho­lo­gischen-Untersuchung (MPU). Möglich ist auch, dass die Polizei die Autos der Beteiligten beschlagnahmt, wenn die Beamten von einem geplanten Rennen erfahren.

Künftig drohen Rasern und Teilnehmern illegaler Autorennen härtere Strafen: Ende Juni 2017 hat der Bundestag einen entspre­chenden Gesetz­entwurf verabschiedet. Am 22. September 2017 hat auch der Bundesrat den Entwurf abgesegnet. Nun muss der Bundes­prä­sident das Gesetz unterzeichnen, damit es in Kraft tritt. Wer ein Rennen organisiert oder daran teilnimmt, dem drohen demnach bald bis zu zwei Jahre Haft.

Illegale Autorennen und Strafrecht: Welche Straftaten begehen Raser?

Wer mit seinem Wagen an einem illegalen Autorennen teilnimmt und dabei jemanden gefährdet, erfüllt den Straftat­bestand der Gefährdung des Straßen­verkehrs. Zumindest tut er dies dann, wenn er vorsätzlich handelt. Für die Gefährdung des Straßen­verkehrs legt § 315c Strafge­setzbuch (StGB) Freiheits­strafen von bis zu fünf Jahren oder eine Geldstrafe fest.

„Den Straßen­verkehr gefährdet man noch nicht unbedingt dann, wenn man über die Straßen rast“, erklärt der Verkehrs­rechts­experte Gregor Samimi. „Anders sieht es aber aus, wenn man beim Rasen grob verkehrs­widrig wesentliche Verkehrs­regeln missachtet.“

Tote oder Verletzte durch illegales Autorennen: Bald bis zu zehn Jahre Haft möglich

Wer beim illegalen Rennen mit seinem Wagen einen Unfall mit Verletzten oder gar Toten verursacht, dem drohten derzeit noch Strafen wegen fahrlässiger Körper­ver­letzung oder Tötung, wofür das StGB ebenfalls ein Strafmaß von bis zu fünf Jahren Freiheits­strafe oder eine Geldstrafe vorsieht. Diese Rechtslage greift dann, wenn unbeteiligte Verkehrs­teil­nehmer zu Schaden kommen. 

Wenn bei einem illegalen Autorennen ein freiwillig mitfah­render Beifahrer stirbt, kann der Fahrer wegen fahrlässiger Tötung verurteilt werden. Das sieht ein 2008 er­gan­ge­nes Urteil des Bundes­ge­richtshofs vor (AZ: 4 StR 328/08). Danach greift beim Tod eines Beifahrers das sonst geltende Prinzip nicht, nach dem eine Strafbarkeit entfällt, wenn jemand sich selbst gefährdet oder darin einwilligt, sich durch andere gefährden zu lassen. 

Mit dem verabschiedeten Gesetz­entwurf wird ein neuer Straftat­bestand für Fälle eingeführt, in denen Menschen durch illegale Autorennen getötet oder schwer verletzt werden. Dann soll eine Haftstrafe von bis zu zehn Jahren möglich sein. Zudem können nicht nur die Führer­scheine, sondern auch die Fahrzeuge der Täter beschlagnahmt werden.

Todesopfer nach Autorennen in Berlin: Verurteilung wegen Mordes

Die Berliner Raser, deren nächtliches illegales Rennen über den Kurfürs­tendamm einer unbetei­ligten Person das Leben kostete (siehe weiter oben), wurden im Februar 2017 wegen Mordes verurteilt. Dieser Straftat­bestand und das damit einher­gehende lebens­längliche Strafmaß sind bisher noch nie für illegale Raser festge­stellt und verhängt worden. Im Prozess sah die Anklage im Tun beider Männer einen bedingten Vorsatz. Diese hätten bei ihrem Rennen zwar niemanden vorsätzlich töten wollen, aber mögliche tödliche Folgen billigend in Kauf genommen.

Datum
Aktualisiert am
21.12.2018
Autor
ime/red
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Themen
Auto Autounfall Haftpflicht­ver­si­cherung Haftung

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