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Sonderfall

Handy am Steuer: Nicht immer droht ein Bußgeld

Wer beim Autofahren das Handy ans Ohr hält, muss (so gut wie) immer ein Bußgeld zahlen. © Quelle: Tryman/gettyimages.de

Dass Autofahrer am Steuer ihr Mobiltelefon nicht benutzen dürfen, sollte mittlerweile jedem bekannt sein. In einem außerge­wöhn­lichen Fall hat das Oberlan­des­gericht Stuttgart nun aber zugunsten eines Autofahrers entschieden: Er muss kein Bußgeld zahlen, obwohl er mit dem Handy am Ohr den Motor gestartet hat.

Der Grund liegt in einem Detail im Gesetzestext. § 23 Straßen-Verkehrs­ordnung besagt: "Wer ein Fahrzeug führt, darf ein Mobil- oder Autotelefon nicht benutzen, wenn hierfür das Mobiltelefon oder der Hörer des Autote­lefons aufgenommen oder gehalten werden muss." Das Gesetz stammt in dieser Form aus dem Jahr 2013. In der vorherigen Version war vom „Fahrzeug­führer“ die Rede gewesen. Das Gesetz wurde reformiert, um auch Frauen gerecht zu werden.

Handy am Ohr, telefo­nieren über Freisprech­anlage: Kein Bußgeld

Im zugrunde liegenden Fall war das „muss“ entscheidend. Denn der Autofahrer hatte zwar angegeben, telefo­nierend ins Auto eingestiegen zu sein. Als er den Motor startete, habe sich sein Handy aber automatisch mit der Freisprech­anlage verbunden. Er habe das Telefon zwar noch am Ohr gehalten, so der Autofahrer weiter, es sei allerdings zum Telefo­nieren nicht mehr notwendig gewesen. Diese Behaup­tungen konnte das Gericht nicht widerlegen. In der Folge blieb ihm das Bußgeld erspart.

Hierbei handelt es sich allerdings um einen Sonderfall: Das Handyverbot am Steuer wird durch dieses Urteil nicht aufgehoben, wie manche vermuten. Wer beim Autofahren das Mobiltelefon ans Ohr hält, ohne über die Freisprech­anlage zu telefo­nieren, muss weiterhin mit einem Bußgeld rechnen.

Datum
Aktualisiert am
19.05.2016
Autor
vhe
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Themen
Auto Bußgeld Handy

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