Verkehr

Fahren ohne Fahrerlaubnis – was sind die Folgen?

Fahren ohne Fahrerlaubnis
© Quelle: Hawkins/corbisimages.com

Nicht jeder nimmt es beim Autofahren mit den amtlichen Dokumenten so genau. Nicht nur, dass mancher seinen Führer­schein nicht dabei hat – der eine oder andere setzt sich hinters Lenkrad, obwohl er das gar nicht dürfte.

Im Jahr 2012 traf der behördliche Bannstrahl fast 430.000 Autofahrer. Weil sie zu schnell unterwegs waren oder andere Verstöße begingen, wurden sie mit einem Fahrverbot belegt. Im gleichen Jahr verloren fast 112.000 Menschen ihre Fahrerlaubnis.

Fahrverbote – wann drohen sie?

Manchmal verlieren Autofahrer ihren Führer­schein, behalten aber dennoch ihre Fahrerlaubnis. Den Führer­schein kassieren bei Verkehrs­de­likten in der Regel Polizisten etwa bei Straßen­kon­trollen ein. Für den Fahrer bedeutet das Einziehen des Führer­scheins ein Fahrverbot bis zur Herausgabe des Führer­scheins oder bis zur Entscheidung des Gerichts. Sobald Polizisten dem Fahrer den Führer­schein abnehmen, greift das Fahrverbot sofort. Das bedeutet: Der Fahrer muss seinen Wagen verlassen und entweder mit einem Taxi weiter­fahren oder zu Fuß nach Hause gehen.

Wo liegt der Unterschied zwischen Führer­schein und Fahrerlaubnis?

Führer­schein und Fahrerlaubnis werden begrifflich oft miteinander verwechselt, aber es gibt einen Unterschied zwischen ihnen: Der Führer­schein ist ein konkretes Dokument und Ausdruck der Fahrerlaubnis. Eine Fahrerlaubnis wiederum ist die behördliche Zulassung zum Führen bestimmter Fahrzeuge. Die Erlaubnis wird dann erteilt, wenn jemand eine Fahrprüfung absolviert hat. Trotz dieser Unterschiede hängen Führer­schein und Fahrerlaubnis eng zusammen, denn den Führer­schein gibt es nicht ohne Fahrerlaubnis.

Wann verliert man die Fahrerlaubnis?

Nur Richter oder die Fahrerlaub­nis­behörde dürfen einem Autofahrer die Fahrerlaubnis und damit auch den Führer­schein entziehen. Das passiert etwa bei schweren Vergehen im Straßen­verkehr. Einer der klassischen Gründe dafür kann  Trunkenheit am Steuer sein. Dabei drohen ab einer Promil­lezahl von 1,1 Prozent Alkohol im Blut nicht nur Punkte im Flensburger Zentral­re­gister, sondern auch der Verlust der Fahrerlaubnis für mindestens sechs Monaten. Je nach Promil­lezahl und Vergehen kann dieser Verlust sogar Jahre dauern. „Gerichte können einem wiederholt auffälligen ‚fahrenden Trinker‘ auf Dauer, das heißt für den Rest seines Lebens, die Fahrerlaubnis entziehen“, erklärt der Rechts­anwalt Dr. Frank Häcker von der Arbeits­ge­mein­schaft Verkehrsrecht im Deutschen Anwalt­verein (DAV). „Mit ‚fahrenden Trinkern‘ meinen wir Juristen Alkoholiker, die am Straßen­verkehr teilnehmen.“

Wer setzt sich ohne Fahrerlaubnis hinters Steuer?

Fährt jemand ohne Führer­schein, fehlt ihm die notwendige Legiti­mation, um im öffent­lichen Straßen­verkehr ein Auto oder ein anderes Fahrzeug zu steuern. Nur in abgeschlossenen Gebieten oder auf Privat­grund­stücken ist das Fahren ohne Fahrerlaubnis tolerabel - wenn es zum Beispiel dazu dient, das Autofahren zu üben und niemanden gefährdet.

„Unter den Leuten, die ohne Fahrerlaubnis unterwegs sind, gibt es drei Hauptgruppen“, berichtet der Verkehrs­rechts­experte Frank Häcker aus seiner Praxis. „Das sind zum einen Jugendliche, die etwa unerlaubt eine Spritztour mit dem Auto ihrer Eltern machen. Zum anderen sind es Leute, die ihre Fahrerlaubnis im Ausland gemacht haben, sie hier aber nicht nutzen dürfen. Und schließlich sind es Menschen, die mit einem Fahrverbot belegt sind oder denen die Fahrerlaubnis entzogen wurde.“

Wie bekommt man seine Fahrerlaubnis wieder?

Eine Fahrerlaubnis bekommt ein Autofahrer nur wieder, wenn er sie neu beantragt. Das kann er bei der zuständigen Führer­schein­stelle seiner Heimat­ge­meinde tun. Bei besonders schweren Vergehen muss ein Autofahrer bei einer Medizinisch-Psycho­lo­gischen Untersuchung (MPU), einem „Idiotentest“, mitmachen. „Eine solche Teilnahme ist zum Beispiel dann zwingend notwendig, wenn jemand bei einer Verkehrs­kon­trolle mit einem Alkohol­gehalt von über 1,6 Promille im Blut erwischt worden ist oder schon öfter betrunken mit dem Auto unterwegs war“, so Häcker.

Um seine Fahrerlaubnis schneller zu bekommen, können Autofahrer einen Kurs besuchen, um ihre Fahrerlaubnis wieder­zu­er­langen. Solche Kurse kosten rund 600 Euro. Diese muss der Betroffene aus eigener Tasche zahlen.

Welche Strafen riskieren Autofahrer bei Verstößen?

Generell geht der Gesetzgeber sehr streng mit Fahrern um, die ohne Fahrerlaubnis oder trotz Fahrverbot mit dem Auto auf den Straßen unterwegs sind. Das gilt als Straftat. Für diese sieht Paragraph 21 des Straßen­ver­kehrs­ge­setzes bei Ersttätern eine Geldstrafe von ca. 30 Tagessätzen vor, wobei sich die Höhe der Tagessätze nach dem Einkommen richtet. Im Widerho­lungsfall können auch Freiheits­strafen von bis zu einem Jahr drohen.

Außerdem droht in solchen Fällen Regress­for­de­rungen durch den Kfz-Haftpflicht­ver­si­cherer oder der Verlust des Versiche­rungs­schutzes in der Kaskover­si­cherung.

Schließlich hat das Fahren ohne Fahrerlaubnis manchmal sozial­rechtliche Folgen, wie ein Urteil des Sozial­ge­richts Gießen vom Februar 2014 zeigt. Verhandelt hatten die Richter über den Fall eines Mannes, der betrunken und ohne Fahrerlaubnis mit dem Auto fuhr und einen Unfall verursachte. Dabei verletzte er sich so schwer, dass er erwerbs­unfähig wurde. Den Antrag des Mannes auf eine Rente wegen Erwerbs­min­derung lehnte die Renten­ver­si­cherung aber ab, denn die Minderung sei Folge einer Straftat, so die Versicherung. Dieser Argumen­tation folgten die Richter (AZ: S 4 R 158/12).

Fazit:

  • Verhängen eines Fahrverbots: Fahrer können mit einem Fahrverbot belegt werden. Dabei verlieren sie nicht ihre Fahrerlaubnis, sondern „nur“ ihren Führerschein. Das Fahrverbot dauert ein bis drei Monate. Nach dieser Verbotszeit darf der Autofahrer automatisch weiterfahren.
  • Führerschein und Fahrerlaubnis: Die Fahrerlaubnis ist die Legitimation dafür, dass jemand eine Fahrprüfung absolviert hat ein Fahrzeug fahren darf. Der Führerschein ist Ausdruck der Fahrerlaubnis und zeigt, welche Fahrzeugklassen jemand steuern darf.
  • Verlust der Fahrerlaubnis: Die Fahrerlaubnis kann ein Fahrer dann verlieren, wenn er zum Beispiel betrunken Auto fährt. Der Entzug der Fahrerlaubnisdauert mindestens 6 Monate, im Extremfall sogar lebenslang.
  • Fahren ohne Fahrerlaubnis: Das bedeutet: Jemand ist ohne amtliche Legitimation mit einem Fahrzeug im öffentlichen Straßenverkehr unterwegs. Auf abgesperrten Privatgrundstücken etwa ist das Fahren ohne Erlaubnis möglich.
  • Fahrerlaubnis wiederbekommen: Um seine Fahrerlaubnis wieder zu bekommen, muss ein Autofahrer einen Antrag auf Neuerteilung bei zuständigen Führerscheinstelle seiner Heimatgemeinde stellen. Manchmal muss man auch zur MPU.
  • Strafen bei Verstößen: Fährt jemand ohne Fahrerlaubnis oder trotz Fahrverbot, ist das eine Straftat. Diese wird mit Geldstrafen oder Freiheitsstrafen von bis zu einem Jahr geahndet. In bestimmten Fällen kann man manchmal außerdem seinen Rentenanspruch verlieren oder Versicherungsschutz in der Kaskoversicherung verlieren.

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