„Gegen Betrug bei einem Kauf eines Oldtimers sollten sie sich mit einem detaillierten Kaufvertrag schützen“, rät Swen Walentowski von der Deutschen Anwaltauskunft.
Die genaue Beschaffenheit des Fahrzeuges sollte notiert werden. Für Abweichungen haftet dann der Verkäufer. „Im Falle eines Betruges haben sie die Möglichkeit den Oldtimer zurückzugeben und sich den Kaufpreis erstatten zu lassen“, erläutert Swen Walentowski. Die Deutsche Anwaltauskunft rät dazu, vor dem Erwerb einen speziellen Gutachter mit der Bewertung des Oldtimers zu beauftragen.
Weitere Informationen über den Kauf und weitere Fragen rund um Oldtimer, finden Sie in dem Film oben.
- Datum
- Aktualisiert am
- 07.01.2016
- Autor
- Paul Reifferscheid