Was ist ein Anscheinsbeweis?
Den Anscheinsbeweis würden Juristen so definieren: Der Anscheinsbeweis erlaubt bei typischen Geschehensabläufen aufgrund allgemeiner Erfahrungssätze den Rückschluss auf das Verschulden eines Unfallbeteiligten. Sie meinen damit: Wir nehmen an, dass es so gewesen sein muss, weil es bereits in etlichen, sehr ähnlichen Fällen genau so war.
Oder um es in einer Formel zu fassen: Wenn X, dann grundsätzlich Y – zumindest solange Anhaltspunkte fehlen, dass es auch anders gewesen sein könnte.
Wann kommt der Anscheinsbeweis zum Einsatz?
Am häufigsten im Verkehrsrecht, zum Beispiel nach einem Auffahrunfall, der in der Beweisführung für Richter durchaus schwierig sein kann: Jemand fährt seinem Vordermann ins Auto. Weil es weder Zeugenaussagen noch ausreichende Unfallspuren gibt, noch anderweitig rekonstruierbar ist, wie es tatsächlich war, wird der Anscheinsbeweis zur Beweisführung vor Gericht in Betracht gezogen.
Die Richter stützen ihr Urteil, so der Anscheinsbeweis denn zur Anwendung kommt, auf einem wahrscheinlichen Ablauf. Sie leiten dabei von vielen Fällen ab, wie es in diesem einen Fall gewesen sein könnte. Etwa, dass der hintere Fahrer unaufmerksam war oder einen zu geringen Sicherheitsabstand eingehalten hat und deshalb die Schuld trägt.
Übrigens entscheiden Gerichte bei Auffahrunfällen häufig salomonisch: Die Unfallbeteiligten müssen den Schaden anteilig tragen.
Wie man sich gegen den Anscheinsbeweis verteidigen kann
Keine Regel ohne Ausnahmen. Wer sich zu Unrecht beschuldigt sieht, kann sich gegen den Anscheinsbeweis auch verteidigen. Dazu bedarf es dann aber Tatsachen. Alleine zu behaupten, der Fall sei anders verlaufen, als der Anscheinsbeweis nahelege, genügt nicht.
Juristen sehen das mitunter kritisch: Es würden zu hohe Anforderungen an denjenigen gestellt, der einen Anscheinsbeweis entkräften wolle. Andererseits dürfte aber auch nicht bloße Spekulation ausreichen, um einen Anscheinsbeweis zu stürzen.
Kritiker warnen vor inflationärem Gebrauch des Anscheinsbeweises
„Leider wird der Anscheinsbeweis in der gerichtlichen Praxis schablonenhaft ohne kritische Überprüfung angewandt“, sagt Verena Bouwmann. Die Rechtsanwältin ist Mitglied der Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht im Deutschen Anwaltverein (DAV) und wird das Thema auf dem Deutschen Verkehrsgerichtstag 2015 erörtern. Der Anscheinsbeweis ersetze nicht die Aufklärung des Einzelfalls und könne zu falschen Haftungsverteilungen führen. „Nur dort, wo die Lebenserfahrung tatsächlich reicht, darf er herangezogen werden“, so Bouwmann.
Dem halten andere Stimmen unter den Juristen entgegen: Im Verkehrsrecht könne keine Rede von Beliebigkeit sein. Wegen der Masse der Verkehrsunfälle sei eine ausreichende, empirische Basis gegeben, von der wiederum Regeln abgeleitet werden könnten.
- Datum
- Aktualisiert am
- 22.01.2016
- Autor
- kgl