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Tempokontrolle

Blitzer-Warnung: Was ist erlaubt und was illegal?

Vielen Autofahrern ist jedes Mittel recht, um nicht geblitzt zu werden. Aber welche Methoden sind erlaubt? Hier finden Sie eine Übersicht der Rechtslage.

Stationäre oder mobile Geräte zur Geschwin­dig­keits­über­wachung“, meistens kurz Blitzer genannt, sind der natürliche Feind der meisten Autofahrer. Besonders Vielfahrer fürchten die Kontrollen. Schließlich droht seit der Reform des Flensburger Verkehrs­zen­tral­re­gisters schon bei acht Punkten der Verlust des Führer­scheins.

Eindeutige Rechtslage bei speziellen Warn- und Störgeräten

Viele Fahrer versuchen deshalb mit allen Mitteln, den Kontrollen zu entgehen. Dabei gibt es grundsätzlich zwei Möglich­keiten: Zum einen Software, die auf dem Handy oder Naviga­ti­ons­system die Standorte von Blitzern anzeigt. Zum anderen Geräte, die Geschwin­dig­keits­mes­sungen aktiv erkennen oder sogar stören.

Die günstigste und am häufigsten anzutreffende Variante dieser Geräte sind Radarwarner, die Radarwellen registrieren und eine Messung ankündigen. Autofahrer mit größerem Budget können weit ausgefeiltere Mittel zur Blitzer­abwehr kaufen: zum Beispiel Geräte, mit denen sich Lasermes­sungen stören lassen oder „Gegenblitzer“, mit denen eine Überbe­lichtung des Beweisfotos erreicht werden soll.

Die Wirksamkeit dieser aufwendigen Technik ist fragwürdig. Fest steht: Sie ist verboten. „Sämtliche Geräte, mit denen sich der Messvorgang und das Beweisbild manipu­lieren lassen, sind illegal“, sagt Rechts­anwalt Christian Janeczek von der Arbeits­ge­mein­schaft Verkehrsrecht des Deutschen Anwalt­vereins (DAV).

In der Straßen­ver­kehrs­ordnung ist explizit festgelegt, dass „Geräte zur Störung oder Anzeige von Geschwin­dig­keits­mes­sungen“ weder benutzt, noch betriebs­bereit mitgeführt werden dürfen. Wird man mit betriebs­be­reiter Technik erwischt, drohen ein Bußgeld von 75 Euro sowie ein Punkt in Flensburg – und der Verlust des teuren Geräts. „Fällt Polizei­beamten bei einer Verkehrs­kon­trolle ein solches Gerät auf, können sie es beschlag­nahmen“, so Rechts­anwalt Janeczek.

Was gilt bei Apps und Navis?

Wesentlich häufiger als spezielle Stör- und Warngeräte verwenden Autofahrer Blitzer-Apps und entspre­chende Anwendungen in Naviga­ti­ons­geräten. Diese zeigen die Standorte von fest instal­lierten und teilweise auch von mobilen Blitzern an. Nähert sich der Fahrer einer Messung, erhält er eine Warnmeldung und kann rechtzeitig seine Geschwin­digkeit anpassen.

Auch wenn solche Anwendungen im Vergleich zu Radarwarnern und Laserstörern harmlos wirken: Sie sind ebenso illegal. Denn die Straßen­ver­kehrs­ordnung verbietet auch den Gebrauch von Geräten, die geeignet sind, Verkehrs­über­wa­chungs­maß­nahmen anzuzeigen. Dabei spielt es übrigens keine Rolle, ob das Programm explizit vor Blitzern warnt oder vor „Gefahren­stellen“, wie es bei vielen Naviga­ti­ons­geräten der Fall ist.

„Als Autofahrer darf man Blitzer-Apps und Naviga­ti­ons­geräte mit entspre­chender Funktion zwar erwerben und besitzen, aber nicht benutzen“, sagt der Verkehrs­rechtler Christian Janeczek. Wird man mit aktivierter Blitzer-App erwischt, muss man ebenfalls mit einem Bußgeld von 75 Euro und einem Punkt in Flensburg rechnen.

Blitzer-App: Weitere Informa­tionen und Beispiele aus der Rechts­sprechung zum Thema Blitzer-Apps lesen Sie hier.

Die Polizei hat es aber bei einer App deutlich schwerer, den Fahrer zu überführen. „Die Beamten dürfen ein Fahrzeug nur durchsuchen, wenn ein konkreter Verdacht und zudem Gefahr im Verzug besteht“, sagt Rechts­anwalt Janeczek. Wenn der Fahrer dem Polizisten die aktive App nicht gerade unter die Nase hält, dürfte sich dieser Verdacht nur schwer begründen lassen. Deshalb sei es in der Praxis auch sehr selten der Fall, dass Naviga­ti­ons­geräte oder Handys mit Blitzer-Anwendungen beschlagnahmt würden, so Christian Janeczek.

Welche Warnungen erlaubt sind

Auch wenn das Gesetz technische Warnungen verbietet, sind Autofahrer den Blitzern nicht schutzlos ausgeliefert. So ist es zum Beispiel nicht verboten, sich vor einer Fahrt über die Standorte von Blitzern zu informieren. Auch die weit verbreiteten Blitzer-Warnungen im Radio sind völlig legal. „Entscheidend ist hier, dass die Warnung ganz allgemein und unabhängig vom Standort des Fahrers abgegeben wird“, sagt Rechts­anwalt Janeczek.

Autofahrer dürfen sich auch gegenseitig vor einem Blitzer warnen – allerdings nicht mit Hupe oder Lichthupe. Denn laut Straßen­ver­kehrs­ordnung dürfen „Schall- und Leucht­zeichen“ nur als Warnzeichen bei einer Gefährdung abgegeben werden. Eine Gefährdung des Gelbeutels von Temposündern zählt dabei nicht.

Sie wurden geblitzt? So sollten Sie sich verhalten

  • Wenn Sie von der Polizei angehalten werden, nachdem Sie geblitzt wurden: Berufen Sie sich auf Ihr Recht zu Schweigen und machen Sie keine Angaben zu der Geschwindigkeitsüberschreitung. Äußern Sie auch keine Entschuldigungen wie „Ich hatte es eilig.“
  • Wenn Sie den Anhörungsbogen per Post erhalten: Machen Sie auch hier keine Angaben. Wenn der Bogen an Sie adressiert ist, können Sie davon ausgehen, dass der Behörde ihre persönlichen Daten bereits vorliegen. Sie brauchen den Bogen also gar nicht zurück zu schicken.
  • Überprüfen Sie, wie hoch die Geschwindigkeitsüberschreitung ist, die man Ihnen zur Last legt. Nach dem neuen Punktesystem kann Ihnen schneller als bisher der Entzug des Führerscheins drohen. Hier können sie nachschauen, welche Strafe Ihnen droht. Überprüfen Sie, welche Konsequenzen zusätzliche Punkte oder ein vorübergehendes Fahrverbot für Sie hätten. Den aktuellen Stand ihres Punkte­kontos können Sie beim Kraftfahrt­bun­desamt in Erfahrung bringen.
  • Vor allem, wenn Sie beruflich auf Ihren Führerschein angewiesen sind, können sich rechtliche Maßnahmen lohnen. Sprechen Sie mit einem Rechtsanwalt oder einer Rechtsanwältin, um Ihre Erfolgsaussichten zu erläutern. Hier finden Sie Fachanwälte in Ihrer Nähe. Wenn Sie über eine Rechtsschutzversicherung verfügen: Prüfen Sie, ob Ihre Kosten übernommen werden.
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Datum
Aktualisiert am
07.12.2018
Autor
pst
Bewertungen
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Themen
Auto Bußgeld Polizei

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