Stationäre oder mobile Geräte zur Geschwindigkeitsüberwachung“, meistens kurz Blitzer genannt, sind der natürliche Feind der meisten Autofahrer. Besonders Vielfahrer fürchten die Kontrollen. Schließlich droht seit der Reform des Flensburger Verkehrszentralregisters schon bei acht Punkten der Verlust des Führerscheins.
Eindeutige Rechtslage bei speziellen Warn- und Störgeräten
Viele Fahrer versuchen deshalb mit allen Mitteln, den Kontrollen zu entgehen. Dabei gibt es grundsätzlich zwei Möglichkeiten: Zum einen Software, die auf dem Handy oder Navigationssystem die Standorte von Blitzern anzeigt. Zum anderen Geräte, die Geschwindigkeitsmessungen aktiv erkennen oder sogar stören.
Die günstigste und am häufigsten anzutreffende Variante dieser Geräte sind Radarwarner, die Radarwellen registrieren und eine Messung ankündigen. Autofahrer mit größerem Budget können weit ausgefeiltere Mittel zur Blitzerabwehr kaufen: zum Beispiel Geräte, mit denen sich Lasermessungen stören lassen oder „Gegenblitzer“, mit denen eine Überbelichtung des Beweisfotos erreicht werden soll.
Die Wirksamkeit dieser aufwendigen Technik ist fragwürdig. Fest steht: Sie ist verboten. „Sämtliche Geräte, mit denen sich der Messvorgang und das Beweisbild manipulieren lassen, sind illegal“, sagt Rechtsanwalt Christian Janeczek von der Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht des Deutschen Anwaltvereins (DAV).
In der Straßenverkehrsordnung ist explizit festgelegt, dass „Geräte zur Störung oder Anzeige von Geschwindigkeitsmessungen“ weder benutzt, noch betriebsbereit mitgeführt werden dürfen. Wird man mit betriebsbereiter Technik erwischt, drohen ein Bußgeld von 75 Euro sowie ein Punkt in Flensburg – und der Verlust des teuren Geräts. „Fällt Polizeibeamten bei einer Verkehrskontrolle ein solches Gerät auf, können sie es beschlagnahmen“, so Rechtsanwalt Janeczek.
Was gilt bei Apps und Navis?
Wesentlich häufiger als spezielle Stör- und Warngeräte verwenden Autofahrer Blitzer-Apps und entsprechende Anwendungen in Navigationsgeräten. Diese zeigen die Standorte von fest installierten und teilweise auch von mobilen Blitzern an. Nähert sich der Fahrer einer Messung, erhält er eine Warnmeldung und kann rechtzeitig seine Geschwindigkeit anpassen.
Auch wenn solche Anwendungen im Vergleich zu Radarwarnern und Laserstörern harmlos wirken: Sie sind ebenso illegal. Denn die Straßenverkehrsordnung verbietet auch den Gebrauch von Geräten, die geeignet sind, Verkehrsüberwachungsmaßnahmen anzuzeigen. Dabei spielt es übrigens keine Rolle, ob das Programm explizit vor Blitzern warnt oder vor „Gefahrenstellen“, wie es bei vielen Navigationsgeräten der Fall ist.
„Als Autofahrer darf man Blitzer-Apps und Navigationsgeräte mit entsprechender Funktion zwar erwerben und besitzen, aber nicht benutzen“, sagt der Verkehrsrechtler Christian Janeczek. Wird man mit aktivierter Blitzer-App erwischt, muss man ebenfalls mit einem Bußgeld von 75 Euro und einem Punkt in Flensburg rechnen.
Die Polizei hat es aber bei einer App deutlich schwerer, den Fahrer zu überführen. „Die Beamten dürfen ein Fahrzeug nur durchsuchen, wenn ein konkreter Verdacht und zudem Gefahr im Verzug besteht“, sagt Rechtsanwalt Janeczek. Wenn der Fahrer dem Polizisten die aktive App nicht gerade unter die Nase hält, dürfte sich dieser Verdacht nur schwer begründen lassen. Deshalb sei es in der Praxis auch sehr selten der Fall, dass Navigationsgeräte oder Handys mit Blitzer-Anwendungen beschlagnahmt würden, so Christian Janeczek.
Welche Warnungen erlaubt sind
Auch wenn das Gesetz technische Warnungen verbietet, sind Autofahrer den Blitzern nicht schutzlos ausgeliefert. So ist es zum Beispiel nicht verboten, sich vor einer Fahrt über die Standorte von Blitzern zu informieren. Auch die weit verbreiteten Blitzer-Warnungen im Radio sind völlig legal. „Entscheidend ist hier, dass die Warnung ganz allgemein und unabhängig vom Standort des Fahrers abgegeben wird“, sagt Rechtsanwalt Janeczek.
Autofahrer dürfen sich auch gegenseitig vor einem Blitzer warnen – allerdings nicht mit Hupe oder Lichthupe. Denn laut Straßenverkehrsordnung dürfen „Schall- und Leuchtzeichen“ nur als Warnzeichen bei einer Gefährdung abgegeben werden. Eine Gefährdung des Gelbeutels von Temposündern zählt dabei nicht.
Sie wurden geblitzt? So sollten Sie sich verhalten
- Wenn Sie von der Polizei angehalten werden, nachdem Sie geblitzt wurden: Berufen Sie sich auf Ihr Recht zu Schweigen und machen Sie keine Angaben zu der Geschwindigkeitsüberschreitung. Äußern Sie auch keine Entschuldigungen wie „Ich hatte es eilig.“
- Wenn Sie den Anhörungsbogen per Post erhalten: Machen Sie auch hier keine Angaben. Wenn der Bogen an Sie adressiert ist, können Sie davon ausgehen, dass der Behörde ihre persönlichen Daten bereits vorliegen. Sie brauchen den Bogen also gar nicht zurück zu schicken.
- Überprüfen Sie, wie hoch die Geschwindigkeitsüberschreitung ist, die man Ihnen zur Last legt. Nach dem neuen Punktesystem kann Ihnen schneller als bisher der Entzug des Führerscheins drohen. Hier können sie nachschauen, welche Strafe Ihnen droht. Überprüfen Sie, welche Konsequenzen zusätzliche Punkte oder ein vorübergehendes Fahrverbot für Sie hätten. Den aktuellen Stand ihres Punktekontos können Sie beim Kraftfahrtbundesamt in Erfahrung bringen.
- Vor allem, wenn Sie beruflich auf Ihren Führerschein angewiesen sind, können sich rechtliche Maßnahmen lohnen. Sprechen Sie mit einem Rechtsanwalt oder einer Rechtsanwältin, um Ihre Erfolgsaussichten zu erläutern. Hier finden Sie Fachanwälte in Ihrer Nähe. Wenn Sie über eine Rechtsschutzversicherung verfügen: Prüfen Sie, ob Ihre Kosten übernommen werden.
Leser-Umfrage
- Datum
- Aktualisiert am
- 07.12.2018
- Autor
- pst