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Nach Unfall

Autounfall: Kfz-Versicherung hat sechs Wochen Zeit zur Haftungs­prüfung

Zwei beschädigte Autos nach einem Unfall © Quelle:Fxquadro/fotolia.de

Nach einem Autounfall haben Kfz-Versiche­rungen vier bis sechs Wochen Zeit, um zu prüfen, ob und wie sie für einen Schaden haften. Der Zeitraum hängt vom Einzelfall ab. Lässt die Kfz-Versicherung die Frist verstreichen, können betroffene Autofahrer mithilfe eines Rechts­anwalts direkt klagen. Was geschieht aber, wenn die Kfz-Versicherung dann doch zahlt?

Das Risiko der Klageer­hebung trägt die Kfz-Haftpflicht­ver­si­cherung nach vier bis sechs Wochen selbst. Auch wenn klar ist, dass die Kfz-Versicherung haften muss, kann ein betroffener Autofahrer klagen. Wenn die Kfz-Versicherung die Forderungen anerkennt, nach der Klageer­hebung den Schaden reguliert und der Autofahrer die Klage zurücknimmt, muss die Versicherung auch die angefallenen Prozess­kosten zahlen. Die Arbeits­ge­mein­schaft Verkehrsrecht des Deutschen Anwalt­vereins (DAV) informiert über eine Entscheidung des Landge­richts Koblenz vom 25 April 2016 (AZ: 5 O 72/16).

Autounfall: Vorgaben für die Regulie­rungsfrist für Kfz-Haftpflicht­ver­si­che­rungen

Der spätere Kläger hielt mit seinem Auto vor einer Ampel, da diese auf Rot umsprang. Der Autofahrer hinter ihm fuhr mit seinem Fahrzeug auf, da er unaufmerksam war. Der geschädigte Autofahrer wandte sich nach dem Unfall direkt an einen Rechts­anwalt, der mithilfe eines Gutachtens den Schaden an dem Auto exakt bezifferte und die Ansprüche gegenüber der Kfz-Versicherung geltend machte. Das geschah Mitte Januar.

Trotz der klaren Sachlage regulierte die Kfz-Versicherung den Schaden nicht. Die Versicherung meinte vielmehr, nicht zu 100 Prozent, sondern nur zu zwei Drittel für den Schaden am Auto haften zu müssen. Der Anwalt des Autofahrers setzte eine erneute Frist und klagte drei Wochen nach der Frist den Schaden ein. Das war Mitte März.

Kfz-Versicherung: Klage möglich bei verzögerter Schadens­re­gu­lierung

Die Klage des Autofahrers gegen seine Kfz-Versicherung war erfolgreich. Das Gericht stellte fest, dass die Bearbei­tungszeit von vier bis sechs Wochen Mitte März verstrichen war. Da die Kfz-Versicherung den Schaden dann direkt regulierte und zahlte, zog der Kläger die Klage gegen die Kfz-Versicherung zurück. Die bis dahin angefallenen Kosten musste die Kfz-Versicherung aber übernehmen, da sie den Schaden nur schleppend reguliert hatte.

Wie kann ein Rechts­anwalt nach einem Autounfall helfen?

Diese Prüfungsfrist gilt generell. Oft wenden Versicherer ein, zunächst einmal Akteneinsicht beantragen zu müssen. Dies könne aber Monate dauern. Darauf muss sich niemand einlassen. Schließlich kann die Versicherung von ihren Versicherten den Sachverhalt erfahren. Hier helfen DAV-Verkehrs­rechts­anwälte, die Interessen der Betroffenen durchzu­setzen.

Folgendes beachtet der Anwalt für Sie:

– Bezifferung und Geltend­machung der Ansprüche so schnell wie möglich. Erst dann beginnt die Regulie­rungsfrist zu laufen.

– Nach Ablauf von vier bis sechs Wochen kann und sollte zügig Klage erhoben werden, wenn die Versicherung nicht reagiert.

DAV-Verkehrs­rechts­anwälte in der Nähe finden Sie in der Anwaltssuche auf dieser Website. Diese helfen Ihnen zügig, die Ansprüche durchzu­setzen. Die Anwalts­kosten des Unfall­opfers muss in der Regel die Gegenseite zahlen.

Quelle: www.verkehrsrecht.de

Datum
Aktualisiert am
18.01.2018
Autor
red/dpa
Bewertungen
12803
Themen
Auto Autounfall Unfall Versicherung

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