Das Risiko der Klageerhebung trägt die Kfz-Haftpflichtversicherung nach vier bis sechs Wochen selbst. Auch wenn klar ist, dass die Kfz-Versicherung haften muss, kann ein betroffener Autofahrer klagen. Wenn die Kfz-Versicherung die Forderungen anerkennt, nach der Klageerhebung den Schaden reguliert und der Autofahrer die Klage zurücknimmt, muss die Versicherung auch die angefallenen Prozesskosten zahlen. Die Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht des Deutschen Anwaltvereins (DAV) informiert über eine Entscheidung des Landgerichts Koblenz vom 25 April 2016 (AZ: 5 O 72/16).
Autounfall: Vorgaben für die Regulierungsfrist für Kfz-Haftpflichtversicherungen
Der spätere Kläger hielt mit seinem Auto vor einer Ampel, da diese auf Rot umsprang. Der Autofahrer hinter ihm fuhr mit seinem Fahrzeug auf, da er unaufmerksam war. Der geschädigte Autofahrer wandte sich nach dem Unfall direkt an einen Rechtsanwalt, der mithilfe eines Gutachtens den Schaden an dem Auto exakt bezifferte und die Ansprüche gegenüber der Kfz-Versicherung geltend machte. Das geschah Mitte Januar.
Trotz der klaren Sachlage regulierte die Kfz-Versicherung den Schaden nicht. Die Versicherung meinte vielmehr, nicht zu 100 Prozent, sondern nur zu zwei Drittel für den Schaden am Auto haften zu müssen. Der Anwalt des Autofahrers setzte eine erneute Frist und klagte drei Wochen nach der Frist den Schaden ein. Das war Mitte März.
Kfz-Versicherung: Klage möglich bei verzögerter Schadensregulierung
Die Klage des Autofahrers gegen seine Kfz-Versicherung war erfolgreich. Das Gericht stellte fest, dass die Bearbeitungszeit von vier bis sechs Wochen Mitte März verstrichen war. Da die Kfz-Versicherung den Schaden dann direkt regulierte und zahlte, zog der Kläger die Klage gegen die Kfz-Versicherung zurück. Die bis dahin angefallenen Kosten musste die Kfz-Versicherung aber übernehmen, da sie den Schaden nur schleppend reguliert hatte.
Wie kann ein Rechtsanwalt nach einem Autounfall helfen?
Diese Prüfungsfrist gilt generell. Oft wenden Versicherer ein, zunächst einmal Akteneinsicht beantragen zu müssen. Dies könne aber Monate dauern. Darauf muss sich niemand einlassen. Schließlich kann die Versicherung von ihren Versicherten den Sachverhalt erfahren. Hier helfen DAV-Verkehrsrechtsanwälte, die Interessen der Betroffenen durchzusetzen.
Folgendes beachtet der Anwalt für Sie:
– Bezifferung und Geltendmachung der Ansprüche so schnell wie möglich. Erst dann beginnt die Regulierungsfrist zu laufen.
– Nach Ablauf von vier bis sechs Wochen kann und sollte zügig Klage erhoben werden, wenn die Versicherung nicht reagiert.
DAV-Verkehrsrechtsanwälte in der Nähe finden Sie in der Anwaltssuche auf dieser Website. Diese helfen Ihnen zügig, die Ansprüche durchzusetzen. Die Anwaltskosten des Unfallopfers muss in der Regel die Gegenseite zahlen.
Quelle: www.verkehrsrecht.de
- Datum
- Aktualisiert am
- 18.01.2018
- Autor
- red/dpa