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Autokauf von privat: Das sind Ihre Rechte

Quelle: jayzynism/fotolia.com
So ein Gebrauchtwagenkauf kann ganz unkompliziert vonstattengehen. Dennoch ist Vorsicht geboten.
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Autokauf von privat: Rücktritt möglich bei Verschweigen von schweren Mängeln

Auch abgesehen davon ist ein privater Käufer dem Verkäufer nicht auf Gedeih und Verderb ausgeliefert. „Über Vorschäden wie schwere Unfall­schäden muss der Verkäufer natürlich informieren“, sagt Rechts­anwalt Dötsch. Verschweige er einen solchen Mangel, gelte das als Betrug. Natürlich sei es auch möglich, dass auch der Verkäufer den Wagen ahnungslos übernommen habe und seinerseits von einem Betrüger über den Tisch gezogen worden sei.

So oder so: Bei schweren Mängeln am Fahrzeug hat der Käufer ein Rücktrittsrecht. „Wie bei allen Kaufver­trägen kann der Käufer sein Geld zurück­be­kommen, wenn die Ware – hier das Auto – wesentlich vom verein­barten Zustand abweicht“, fügt Rechts­anwalt Dötsch hinzu. Abgesehen davon bestehe bei einem Gebraucht­wa­genkauf von privat kein Rücktrittsrecht. Gleiches gelte, wenn man ein Auto in einem Autohaus kaufe.

Verkauft ein Händler sein Fahrzeug als privater Verkäufer, obwohl er eigentlich gewerblich agiert – und zum Beispiel eine große Anzahl an Auto verkauft – drohen ihm zivilrechtliche Konsequenzen. Der Käufer selbst muss keine Strafe befürchten, voraus­gesetzt, er wusste nichts von dem Betrug.

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Datum
Aktualisiert am
03.01.2018
Autor
vhe
Bewertungen
33619 3
Themen
Auto Geld Kaufen

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