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Spurwechsel

Autofahrer: Kein Spurwechsel ohne Schulterblick

Autofahrerin beim Schulterblick © Quelle: Lisa Peardon/gettyimages.de

Beim Spurwechsel auf der Straße oder der Autobahn darf der Autofahrer keinen anderen Verkehrs­teil­nehmer gefährden. Er muss bei einem Fahrstrei­fen­wechsel besonders sorgfältig und vorsichtig sein. Dazu gehört neben dem Setzen des Blinkers und dem Schauen in den Spiegel auch der Schulterblick.

Andernfalls haftet er allein, wenn es beim Spurwechsel zu einem Unfall kommt, berichtet die Arbeits­ge­mein­schaft Verkehrsrecht des Deutschen Anwalts­vereins (DAV) unter Berufung auf eine Entscheidung des Amtsge­richts Hamburg vom 30. Juli 2015 (AZ: 32 C 4/15).

Im zugrun­de­lie­genden Fall wechselte ein Autofahrer von der linken auf die rechte Spur der Fahrbahn. Er hatte zuvor den Blinker gesetzt und in die Seiten­spiegel gesehen. Dabei nahm er jedoch keinen Schulterblick vor und bemerkte so ein Fahrzeug nicht, das sich von hinten auf dem rechten Fahrstreifen näherte. Beim Spurwechsel stieß er mit dem anderen Wagen zusammen. Er machte Schadens­er­satz­an­sprüche geltend.

Fahrstreifen wechselnder Autofahrer: Bei Unfall vollständige Haftung

Vor Gericht hatte der Fahrer des Autos keinen Erfolg. Im Gegenteil: Er haftet zu 100 Prozent für den Unfall­schaden. Wechsele ein Fahrzeug auf einer Straße oder einer Autobahn den Fahrstreifen, habe sich der Fahrer des aussche­renden Fahrzeugs so zu verhalten, dass eine Gefährdung anderer Verkehrs­teil­nehmer ausgeschlossen sei, so das Gericht. Er müsse also auch über seine Schulter blicken.

Komme es in örtlichem und zeitlichem Zusammenhang mit einem Spurwechsel zu einem Unfall, spreche daher der Beweis des ersten Anscheins dafür, dass der Fahrer des Fahrzeugs diese Sorgfalts­pflicht verletzt habe. Der Mann habe angegeben, geblinkt und in die Spiegel geschaut zu haben. Damit habe der Schulterblick gefehlt. Dies sei eine Verletzung der Sorgfalts­pflicht, daher hafte der Autofahrer.

Bei Spurwechsel auf Straße oder Autobahn: Blinker, Spiegel und Schulterblick

Wer einen Fahrstrei­fen­wechsel auf einer Straße oder einer Autobahn einleiten wolle, habe dies durch Blinken anzukündigen und müsse sich durch einen Blick in den Rückspiegel und einen Schulterblick davon überzeugen, dass der Spurwechsel ohne Gefahr für andere möglich sei, erklärte das Gericht weiter. Der ausscherende Fahrer eines Fahrzeugs, der diese Pflichten nicht vollständig beachte, hafte allein, wenn es zu einem Unfall komme.

Quelle: www.verkehrsrecht.de

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red/dpa
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Themen
Auto Autounfall Straßen­verkehr

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