Das dicke Ende kommt meist zum Schluss. Für einen Kunden der Volkswagen-Leasing-GmbH zumindest hat sich dieses Sprichwort erfüllt. Denn das Unternehmen präsentierte ihm nach der Vertragslaufzeit eine horrende Schlussrechnung: Über 7.000 Euro sollte er für den geliehenen Wagen nachzahlen. Der Kunde weigerte sich und argumentierte: Die Klauseln zum Restwert in seinem Leasing-Vertrag seien intransparent und daher unwirksam. Die Verbraucher wüssten nicht, wie viel sie das Leasing letztlich kostet.
Mit diesem und einem ähnlichen Fall haben sich die Richter am Bundesgerichtshof diesen Mai befasst. Ihr Urteil stärkt die Leasing-Unternehmen und sorgt dafür, dass Kunden, die Autos leihen, noch genauer als bisher die Verträge dafür studieren müssen. Denn die Richter meinten, Leasing-Firmen seien nicht dazu verpflichtet, in den Verträgen extra darauf hinzuweisen, dass Kunden für das Ausleihen möglicherweise nachzahlen müssten (AZ: VIII ZR 179 und 241/13).
Was bedeutet Restwertleasing?
Der Kunde, dessen Fall die Bundesrichter verhandelt haben, hatte seinen Wagen nach dem Restwertleasing geliehen. Bei diesem Modell legen die Leasinggesellschaft und der Kunde, eine Privatperson oder ein Unternehmen, im Vertrag einen Restwert für das Auto fest. Der Restwert ist der Preis, zu dem die Gesellschaft den Wagen nach Ende der Laufzeit verkaufen will. Stellt sich dann heraus, dass der Wagen bei einem Verkauf nicht so viel einbringen wird wie gedacht, muss der Kunde die Differenz bezahlen - und das kann teuer werden.
Deshalb sollten Kunden bei Abschluss eines Vertrages darauf achten, dass die Leasingfirma den Restwert nicht zu hoch kalkuliert. Ein niedrigerer Restwert bedeutet zwar, dass die monatlichen Raten für den geliehenen Wagen höher ausfallen. Doch Kunden verhindern mit einem niedrigen Restwert, dass sie nach Ende der Vertragslaufzeit nachzahlen müssen.
Wie funktioniert Kilometerleasing?
Neben dem Restwertleasing gibt es mit dem Kilometerleasing ein weiteres Modell, mit dem man Autos leasen kann. Dabei legen Leasingfirma und Kunde vertraglich fest, wie viele Kilometer dieser voraussichtlich mit dem Auto fahren wird. Waren es weniger Kilometer, bekommt der Kunde Geld zurück. Im umgekehrten Fall muss er nachzahlen. Leasingfirmen sind aber häufig kulant und bieten ihren Kunden manchmal Toleranzen von 2.000 bis 2.500 Kilometern an.
Wer muss beim Leasing für Schäden zahlen?
Wer einen Wagen least, ist dazu verpflichtet, ihn instand zu halten. Tut der Kunde das nicht, muss er für Schäden zahlen. Doch was ist überhaupt ein Schaden und was ist normaler Verschleiß, für den ein Kunde nicht zahlen muss? Diese Frage sorgt bei der Rückgabe des Wagens regelmäßig für Streit zwischen den Vertragsparteien. „Kleine Dellen, Schrammen oder Kratzer im Lack sind normale Verschleißspuren“, erklärt der Erfurter Rechtsanwalt Andy Ziegenhardt von der Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht im Deutschen Anwaltverein (DAV). „Rechnungen über vermeintliche Schäden sollte man sich genau anschauen und nicht immer akzeptieren.“
Um Streit und Nachzahlungen zu vermeiden, sollten Kunden den Wagen persönlich bei der Leasingfirma oder dem Autohändler, der mit ihr zusammenarbeitet, abgeben. An Ort und Stelle sollte man sich gemeinsam den Zustand des Wagens anschauen und etwaige Schäden in einem Protokoll dokumentieren. Eine Verpflichtung des Leasingnehmers, das Protokoll zu unterzeichnen, besteht allerdings nicht.
Können sich Leasingfirma und Kunde nicht über Mängel, Schäden oder eine Wertminderung des Wagens einigen, sehen die meisten Leasingbedingungen vor, dass dann ein Sachverständiger hinzukommen muss. Dieser gibt dann seine Einschätzung ab. Die Kosten für den Sachverständigen teilen sich die Leasingfirma und der Kunde.
Zahlt die Versicherung für Schäden?
Kunden von Leasingfirmen müssen bei Vertragsbeginn entweder selbst oder über die Leasingfirma eine Kfz-Haftpflichtversicherung und eine Vollkaskoversicherung abschließen.
Hat ein anderer Autofahrer einen Unfall verursacht und den geleasten Wagen beschädigt, zahlt dessen Kfz-Haftpflichtversicherung die Reparaturen. Hat der Kunde den Unfall gebaut, springt seine Vollkaskoversicherung ein.
Wichtig zu wissen ist hier: In der Regel verliert ein Auto durch einen Unfall an Wert. Die eigene Vollkaskoversicherung ersetzt oft aber nur den Wiederbeschaffungswert des Autos. Dieser liegt häufig unter dem vertraglich vereinbarten Restwert. Die Folge: Der Kunde muss unter Umständen die Differenz ausgleichen und zahlen. Er kann dieses Risiko allerdings über eine extra Versicherung absichern, die sogenannte GAP-Versicherung.
Wer zahlt beim Leasing für Reparaturen?
Für normale Reparaturen, die bei Autos einfach anfallen, muss der Kunde selbst zahlen, wenn er einen Nettoleasingvertrag unterzeichnet hat. Bei Bruttoleasingverträgen, eine Art all inklusive-Paket, übernehmen die Leasingfirmen die Kosten für die Reparaturen, seien es Verschleißreparaturen oder auch die Kosten für den Ersatz von Reifen. Auch die Inspektionen und deren Kosten laufen bei Bruttoleasingverträgen über die Gesellschaften.
Wer zahlt bei einem Diebstahl?
Wird das Auto gestohlen, springt in der Regel die Kaskoversicherung ein. „Aber der Versicherungsnehmer muss gegenüber der Versicherung nachweisen, dass ihm das Auto tatsächlich gestohlen worden ist. Diesen Beweis zu erbringen ist nicht so einfach, da meist keine Zeugen zur Verfügung stehen“, betont Verkehrsrechtsexperte Ziegenhardt. In diesen schwierigen Fällen kommt Kunden aber eine sogenannte Beweiserleichterung zugute.
Wichtig: Der Kunde muss die Leasingfirma sofort darüber informieren, dass ihm das Auto gestohlen worden ist. Tut er das nicht, kann das Unternehmen keine Schadensregulierung bei der Vollkaskoversicherung einreichen. Das kann bedeuten, dass der Kunde auf dem Schaden sitzen bleibt, wie das Oberlandesgericht Hamm im März 2014 klargestellt hat (AZ: 18 U 84/13).
Bei Diebstählen von geleasten Autos springt in der Regel die Kaskoversicherung ein. Doch auch in diesem Fall zahlt sie häufig wie bei Unfällen und Schäden nur den Wiederbeschaffungswert des Autos. Also lohnt es sich auch hier, eine extra Versicherung gegen Diebstahl abzuschließen.
Kann man den Vertrag vorzeitig kündigen?
Für wie lange eine Firma oder eine Privatperson ein Auto leasen, ist eine individuelle Entscheidung. Wer immer die neuesten Automodelle fahren will, wird sicher nur für kurze Zeit leasen. Üblich sind Laufzeiten von 36 bis 60 Monaten. Allerdings: So flexibel wie bei den Laufzeiten sind die Verträge nicht immer. Sie enthalten zum Beispiel oft keine Sonderkündigungsklauseln, was es fast unmöglich macht, den Vertrag vor Ende der Laufzeit zu kündigen.
Das wird zum Problem, wenn einem der Wagen nicht mehr gefällt oder zu klein geworden ist, weil man Kinder bekommen hat und ein größeres Auto braucht. Richtig riskant wird es, wenn man seinen Job verliert und die monatlichen Leasingraten nicht mehr zahlen kann. Denn auch dann kommt man nicht vorzeitig aus dem Vertrag. Gerät ein Arbeitslose mit den Raten in Verzug, kann es ihm sogar passieren, dass ihm die Leasingfirma bereits nach kurzer Zeit kündigt und Schadensersatz fordert.
Außerordentliche Kündigungen sind in der Regel nur möglich, wenn einem der geleaste Wagen gestohlen worden ist oder bei einem Totalschaden.
Was passiert, wenn man die Raten nicht mehr zahlen kann?
Ratsam ist es, kurze Vertragslaufzeiten und Sonderkündigungsklauseln zu vereinbaren. Im Übrigen kann man sich durch Abschluss einer Versicherung gegen Zahlungsschwierigkeiten wegen unverschuldeter Arbeitslosigkeit, Krankheit oder Insolvenz absichern. Das erhöht allerdings die Leasingkosten insgesamt.
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- Datum
- Aktualisiert am
- 27.01.2016
- Autor
- ime