Aus- und einparken

Auf dem Parkplatz: Wer hat Vorfahrt?

Nach einem Auffahrunfall (Beispielbild) © Quelle: Mieth/Gettyimages.de

Bei vielen Autofahrern herrscht Unsicherheit über die Fahrregeln auf einem Parkplatz. Haben beispielsweise diejenigen auf der Fahrbahn Vorfahrt gegenüber den Auspar­kenden – oder umgekehrt? Was Autofahrer grundsätzlich beachten müssen.

Auf Parkplätzen und anderen größeren Verkehrs­flächen ohne Fahrbahn­ein­teilung ist Verstän­digung zwischen den Autofahrern nötig. So steht es bereits in § 1 der Straßen­ver­kehrs­ordnung. Daraus folgt nichts anderes, als dass man so vorsichtig fahren soll, dass kein Unfall geschieht.

Selbst wenn auf Parkplätzen die Fahrspuren markiert sind, sind sie nicht mit denen auf anderen Straßen zu vergleichen. Es entsteht dadurch keine Vorfahrtsregel, auch nicht gegenüber Auspar­kenden, so die Arbeits­ge­mein­schaft Verkehrsrecht des Deutschen Anwalt­vereins (DAV). Wer mit seinem Auto also aus einer Parkbucht kommt und gegen ein anderes Fahrzeug stößt, hat nicht automatisch immer zu 100 Prozent Schuld.

Das Amtsgericht Wangen im Allgäu hat am 25. August 2016 (AZ: 4 C 165/16) folgenden Fall entschieden: Der Fahrer fuhr mit seinem Volvo rückwärts aus einer Parkbucht auf einem Parkplatz bei McDonald's. Der Fahrer hatte zwar die Seite im Blick, in die er rückwärts ausfahren wollte. Nicht gerechnet hatte er aber damit, dass ein Kleintrans­porter auf der Fahrspur zwischen den Parkbuchten rückwärtsfuhr – bis die Fahrzeuge zusammen­stießen.

Autounfall: Geteilte Haftung bei Parkplatz­unfall

Nun stellte sich die Frage, wer von den beiden Fahrern haftet. Viele würden meinen, dass der Fahrer haftet, der mit seinem Fahrzeug aus der Parkbucht fährt. Dem ist aber nicht so. Daher ist es immer wichtig, sich nach einem Autounfall von einer Rechts­an­wältin oder einem Rechts­anwalt beraten und vertreten zu lassen. Verkehrs­rechts­anwälte klären über die Rechte und Chancen eines Prozesses auf. Vor allen Dingen helfen sie, gegenüber der gegnerischen Versicherung auf Augenhöhe zu agieren. Rechts­anwälte für Verkehrsrecht findet man in der Anwaltssuche.

So sah das Gericht hier auch die Hauptschuld zu 75 Prozent bei dem Fahrer des Liefer­wagens und nur zu 25 Prozent bei dem aus der Parklücke kommenden Fahrer des Volvo.

Gericht: Rückwärts­fahrende müssen vorsichtig fahren

Das Gericht stellte nach der Beweis­aufnahme fest, dass das Auto des Klägers bei der Kollision bereits stand. Durch die geschlossene Bauweise des Liefer­wagens sei die Sicht für dessen Fahrer stark eingeschränkt. Das bedeute aber, dass er besonders sorgfältig rückwärts­fahren müsse. Der Fahrer müsse ständig in den Rückspiegel schauen und sich, wenn nötig, auch einweisen lassen. Daher haftete er zu 75 Prozent.

Aber auch der Kläger hätte vorsichtiger sein können, so das Gericht. Der Fahrer hätte nicht nur die Richtung im Blick haben müssen, in die er mit dem Heck seines Fahrzeugs fuhr, sondern auch die andere Seite. Dann hätte der Fahrer den Lieferwagen womöglich besser erkennen können.

Quelle: www.verkehrsrecht.de