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Verkehrsunfall

Der Anscheins­beweis hat nicht immer Recht

Verkehrsunfälle sind unter den häufigsten Streitgegenstanden vor deutschen Gerichten. © Quelle: Garcia/corbisimages.com

Aus deutschen Gerichtssälen ist er nicht wegzudenken: Etwa wenn es auf der Autobahn zu Massen­kol­li­sionen kommt und nicht sicher rekonstruiert werden kann, wer eigentlich Schuld war. Mithilfe des Anscheins­be­weises fällen Richter ihr Urteil dann zwar nicht auf Tatsachen – aber auf „Gesetz­mä­ßig­keiten“, die ansonsten eher in Disziplinen wie der Mathematik Anwendung finden: der Wahrschein­lich­keits­rechnung.

Was ist ein Anscheins­beweis?

Den Anscheins­beweis würden Juristen so definieren: Der Anscheins­beweis erlaubt bei typischen Gesche­hens­ab­läufen aufgrund allgemeiner Erfahrungssätze den Rückschluss auf das Verschulden eines Unfall­be­tei­ligten. Sie meinen damit: Wir nehmen an, dass es so gewesen sein muss, weil es bereits in etlichen, sehr ähnlichen Fällen genau so war. 

Oder um es in einer Formel zu fassen: Wenn X, dann grundsätzlich Y – zumindest solange Anhalts­punkte fehlen, dass es auch anders gewesen sein könnte.

Wann kommt der Anscheins­beweis zum Einsatz?

Am häufigsten im Verkehrsrecht, zum Beispiel nach einem Auffahr­unfall, der in der Beweis­führung für Richter durchaus schwierig sein kann: Jemand fährt seinem Vordermann ins Auto. Weil es weder Zeugen­aussagen noch ausrei­chende Unfall­spuren gibt, noch anderweitig rekonstru­ierbar ist, wie es tatsächlich war, wird der Anscheins­beweis zur Beweis­führung vor Gericht in Betracht gezogen.

Die Richter stützen ihr Urteil, so der Anscheins­beweis denn zur Anwendung kommt, auf einem wahrschein­lichen Ablauf. Sie leiten dabei von vielen Fällen ab, wie es in diesem einen Fall gewesen sein könnte. Etwa, dass der hintere Fahrer unaufmerksam war oder einen zu geringen Sicher­heits­abstand eingehalten hat und deshalb die Schuld trägt.

Übrigens entscheiden Gerichte bei Auffahr­un­fällen häufig salomonisch: Die Unfall­be­tei­ligten müssen den Schaden anteilig tragen.

Wie man sich gegen den Anscheins­beweis verteidigen kann

Keine Regel ohne Ausnahmen. Wer sich zu Unrecht beschuldigt sieht, kann sich gegen den Anscheins­beweis auch verteidigen. Dazu bedarf es dann aber Tatsachen. Alleine zu behaupten, der Fall sei anders verlaufen, als der Anscheins­beweis nahelege, genügt nicht.

Juristen sehen das mitunter kritisch: Es würden zu hohe Anforde­rungen an denjenigen gestellt, der einen Anscheins­beweis entkräften wolle. Andererseits dürfte aber auch nicht bloße Spekulation ausreichen, um einen Anscheins­beweis zu stürzen.

Kritiker warnen vor inflationärem Gebrauch des Anscheins­be­weises

„Leider wird der Anscheins­beweis in der gericht­lichen Praxis schablo­nenhaft ohne kritische Überprüfung angewandt“, sagt Verena Bouwmann. Die Rechts­an­wältin ist Mitglied der Arbeits­ge­mein­schaft Verkehrsrecht im Deutschen Anwalt­verein (DAV) und wird das Thema auf dem Deutschen Verkehrs­ge­richtstag 2015 erörtern. Der Anscheins­beweis ersetze nicht die Aufklärung des Einzelfalls und könne zu falschen Haftungs­ver­tei­lungen führen. „Nur dort, wo die Lebens­er­fahrung tatsächlich reicht, darf er herangezogen werden“, so Bouwmann.

Dem halten andere Stimmen unter den Juristen entgegen: Im Verkehrsrecht könne keine Rede von Beliebigkeit sein. Wegen der Masse der Verkehrs­unfälle sei eine ausrei­chende, empirische Basis gegeben, von der wiederum Regeln abgeleitet werden könnten.

Datum
Aktualisiert am
22.01.2016
Autor
kgl
Bewertungen
1210
Themen
Auto Autounfall Gericht Schadens­ersatz Verkehrs­ge­richtstag

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