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Recht oder falsch?!

Alles unklar im Nebel

Schlechte Sicht allein rechtfertigt noch keine Nebelschlussleuchte. © Quelle: karin59/ panthermedia.net

Bei Nebelschein­werfer und -schluss­leuchte folgt fast jeder Autofahrer seinen eigenen Regeln. Aber wann darf man wirklich einschalten? Unsere Kolumne "Recht oder falsch?!" klärt alle Rechts­mythen.

„Und aus den Wiesen steiget der weiße Nebel wunderbar.“ Der Lyriker Matthias Claudius konnte das milchige Wabern unbeschwert genießen. Schließlich lebte er im 18. Jahrhundert. Mit dem Auto war er eher selten unterwegs.

Den durchschnitt­lichen Autofahrer von heute überkommen weniger romantische Gefühle, wenn der Nebel aus der Böschung auf die Fahrbahn kriecht. Eher kalte Panik. Gerade jetzt in der dunklen Jahreszeit. Zum Glück gibt die Autoin­dustrie ihren Kunden eine mächtige Waffe in die Hand: Nebelschein­werfer und Nebelschluss­leuchte. Ein besonders starkes Rücklicht hinten, ein breit strahlender Schein­werfer vorne. Es gibt kaum automobile Bauteile, um die sich mehr Mythen ranken.

Die vage Vorstellung der meisten Autofahrer zur Benutzung klingt etwa so: Die Lampen vorne darf ich eigentlich immer anmachen. Die hintere nur, wenn’s wirklich düster wird. Recht oder falsch?

Sparsam verwenden: die Schluss­leuchte

Bei der roten Schluss­leuchte scheint jeder seine eigenen Regeln zu befolgen: Manche PKW-Piloten feuern schon beim kleinsten Sprühregen mit voller Leuchtkraft auf den nachfol­genden Verkehr. Zurück­hal­tendere Fahrer wagen es in Jahrzehnten hinter dem Lenkrad nicht, den seltsamen Knopf neben dem Lichtschalter ein einziges Mal zu drücken – selbst wenn sie in einer vernebelten Talsenke der A9 nicht mal mehr den Seiten­streifen erkennen.

Ein Blick in die Straßen­ver­kehrs­ordnung bringt schnell – Achtung – Licht ins Dunkel. Tatsächlich ist die Benutzung der Nebelschluss­leuchte hinten am Auto besonders streng geregelt. Man darf sie nur einschalten, wenn die Sichtweite „weniger als 50 Meter“ beträgt. Dabei kann man sich an den Leitpfosten am Straßenrand orientieren, die im Abstand von 50 Metern aufgestellt sind. Ist auf Höhe des einen Pfostens der nächste nicht mehr zu erkennen, sollte man die Leuchte einschalten. Das gilt aber ausschließlich, wenn Nebel die Sicht einschränkt. Sorgen Regen oder Schnee für Düsterkeit, muss die Power-Lampe ausbleiben. Wer trotzdem auf den Knopf drückt, riskiert eine Geldstrafe.

Nicht nur bei Nebel: Nebelschein­werfer

Auch die Nebelschein­werfer vorne am Auto darf man keineswegs nach Lust und Laune einschalten – zum Beispiel, um die Frontansicht seines SUV besser in Szene zu setzen. Obwohl sie den Nebel im Namen tragen, darf man die Schein­werfer auch bei Regen und Schnee benutzen. Allerdings muss die Sicht dafür „erheblich“ behindert sein. Wer bei gutem Wetter mit voller Frontbe­leuchtung durch die Innenstadt düst, hat bei einer Verkehrs­kon­trolle schlechte Karten.

Ganz unabhängig von der Beleuchtung gilt bei schlechter Sicht: Langsam fahren. Laut Straßen­ver­kehrs­ordnung darf man nur so schnell sein, dass innerhalb der übersehbaren Strecke gehalten werden kann. Bei Sichtweiten unter 50 Metern höchstens mit 50 km/h. 

Datum
Aktualisiert am
06.01.2015
Autor
pst
Bewertungen
2440
Themen
Auto Herbst Recht oder falsch?! Straßen­verkehr

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