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Zum Verkehrs­ge­richtstag

Verbes­se­rungs­würdig: Die MPU

Für rund 37 Prozent der Probanden endet die MPU mit dem Ergebnis „ungeeignet“. © Quelle: DAV

Beim Verkehrs­ge­richtstag in Goslar wurde sie erneut diskutiert: die oft abschätzig „Idiotentest“ genannte Medizinisch-Psycho­lo­gische Untersuchung (MPU). In zentralen Punkten soll nun nachge­bessert werden.

Sie ist bei allen Autofahrern gefürchtet: Die Medizinisch-Psycho­lo­gische Untersuchung (MPU), die umgangs­sprachlich besser als „Idiotentest“ bekannt ist. Für rund 37 Prozent der Untersuchten endet das Verfahren mit dem Ergebnis „ungeeignet“. Vor allem für Menschen, die beruflich auf ihren Führer­schein angewiesen sind, kann dieses Urteil gravierende Folgen haben. Die MPU, die den Behörden eine Prognose über das zukünftige Verhalten von auffällig gewordenen Verkehrs­teil­nehmern ermöglichen soll, stand seit ihrer Einführung im Jahr 1954 immer wieder auf dem Prüfstand – so auch auf dem 52. Deutschen Verkehrs­ge­richtstag Ende Januar in Goslar.

Kritiker bemängeln beim derzeitigen MPU-Verfahren vor allem zwei Punkte: Zum einen die fehlende Möglichkeit, sich gegen die Anordnung einer MPU zu wehren. Zum anderen das geheime Vier-Augen-Gespräch zwischen dem Getesteten und dem Prüfer, das sich nachträglich nicht überprüfen lässt.

Effektiver Rechts­schutz nötig

„Aus Sicht der Bevölkerung ist die MPU ein nicht nachvoll­ziehbarer und mythen­be­hafteter ‚Idiotentest’ und aus Sicht des durchge­fallenen Probanden Schikane und Willkür“, so Rechts­anwalt Christian Janeczek von der Arbeits­ge­mein­schaft Verkehrsecht im Deutschen Anwalt­verein (DAV).

Nach Ansicht des Deutschen Anwalt­vereins ist ein effektiver Rechts­schutz bei der Medizinisch-Psycho­lo­gische Untersuchung notwendig. Nach geltender Rechtslage wird eine MPU nicht etwa durch ein Gericht, sondern durch die Fahrerlaub­nis­behörde angeordnet. Die betroffene Personen hat keine Möglichkeit, sich mit Rechts­mitteln gegen diese Anordnung zu wehren. Selbst wenn die Anordnung zu Unrecht erfolgt und der Betroffene ihr nicht nachkommt, wird der Führer­schein sofort entzogen. „Es erscheint daher auch weiterhin skandalös, dass gegen solch schwere Eingriffe in die Rechte des Bürgers kein effektiver Rechtschutz besteht“, sagt Christian Janeczek vom DAV. 

Tonauf­zeichnung kann Gespräch transpa­renter machen

Bei der Untersuchung selbst fordert Janeczek mehr Transparenz und Nachprüf­barkeit. Ein entschei­dender Bestandteil der MPU ist ein Vier-Augen-Gespräch mit einem Verkehrs­psy­chologen oder Arzt, bei dem die Einsicht der getesteten Person überprüft werden soll. Es ist geheim und wird nicht aufgezeichnet. „Das geheime Vier-Augen-Gespräch fördert die Entstehung von Klischees und Fehlein­schät­zungen“, so Rechts­anwalt Janeczek. In der anwalt­lichen Praxis höre man häufig von Mandanten, was in einem Gutachten nachzulesen ist, sei niemals gesagt worden. Eine Tonauf­zeichnung des Gesprächs und die Wieder­ein­führung einer Oberbe­gut­achtung könnten dazu beitragen, den Probanden vor Willkür und Selbst­herr­lichkeit zu schützen, aber auch um Einsicht und Selbst­er­kenntnis zu fördern. Aber auch die Prüfer würden entlastet, da dann der Nachweis geführt werden könnte, dass die Probanden nicht bewusst aufs Glatteis geführt worden wären, so Janeczek.

Verkehrs­ge­richtstag empfiehlt Reform­schritte

Die Verbes­se­rungs­vor­schläge des Deutschen Anwalt­veriens haben Wirkung gezeigt. Der Deutsche Verkehrs­ge­richtstag schlägt in seinen von der Politik häufig berück­sichtigen Empfeh­lungen die Einsetzung einer Projekt­gruppe "MPU-Reform" vor. Die Gruppe soll eine Einführung von Tonband­auf­zeich­nungen bei den vertrau­lichen MPU-Gesprächen prüfen.

Zudem empfiehlt der Verkehrs­ge­richtstag, bereits die Anordnung der MPU einer verwal­tungs­ge­richt­lichen Kontrolle zu unterwerfen. Damit ist ein wichtiger Schritt zu rechtlichen Nachbes­se­rungen getan.

Datum
Aktualisiert am
27.06.2014
Autor
red
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Themen
Alkohol Auto Autounfall Drogen­miss­brauch Fahrer­flucht

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