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Aggres­si­ons­po­tenzial

Verletzung eines Menschen mit Waffe: Führer­schein­entzug?

Angreifer mit Waffe (Beispielbild) © Quelle: rock_the_stock/fotolia.de

Kann man seine Fahrerlaubnis verlieren, wenn man Straftaten begeht, die nicht mit dem Straßen­verkehr zusammen­hängen? Die Anwalt­auskunft erklärt, wie die Rechtslage aussieht und welche Rolle eine MPU, ein sogenannter Idiotentest, dabei spielt.

Die Anordnung einer medizinisch-psycho­lo­gischen Untersuchung (MPU), umgangs­sprachlich Idiotentest genannt, erfolgt auch oft bei Verurtei­lungen, die nichts mit dem Straßen­verkehr zu tun haben. Der Grund: Die fehlende charak­terliche Eignung für einen Führer­schein kann auch durch das Verhalten außerhalb des Straßen­verkehrs festge­stellt werden. Die Arbeits­ge­mein­schaft Verkehrsrecht des Deutschen Anwalt­vereins (DAV) informiert über eine Entscheidung des Verwal­tungs­ge­richts Neustadt an der Weinstraße vom 8. März 2016 (AZ: 3 L 168/16.NW).

MPU-Anordnung nach Verletzung eines Menschen mit Luftgewehr

In dem zugrun­de­lie­genden Fall schoss ein Mann mit seinem Druckgas­gewehr auf einen Schüler. Dieser wurde in die linke Schulter getroffen. Der Mann wurde wegen unerlaubten Besitzes einer Schusswaffe in Tateinheit mit einer gefähr­lichen Körper­ver­letzung zu einer Freiheits­strafe von neun Monaten zur Bewährung verurteilt. Gleich­zeitig wurde eine MPU angeordnet.

Diese kam zu dem Ergebnis, dass der Mann aufgrund seines hohen Aggres­si­ons­po­tenzials nicht zum Führen von Kraftfahr­zeugen geeignet sei. Daraufhin wurde ihm der Führer­schein mit sofortiger Wirkung entzogen.

Man kann seinen Führer­schein nach einer Verurteilung verlieren

Dagegen wehrte sich der Mann – ohne Erfolg. Das Gericht folgte der Schluss­fol­gerung aus der MPU. Bei dem psycho­lo­gischen Untersu­chungs­ge­spräch hatte der Mann seine Tat bagatel­lisiert. Außerdem hatte er sie als nicht gewollt und nicht bemerkt dargestellt.

Forschungen haben ergeben, dass es eine direkte Verbindung zwischen allgemein strafrecht­lichen Delikten, Aggres­sivität und Verkehrs­auf­fäl­lig­keiten gibt. Personen, die außerhalb des Straßen­verkehrs wenig Rücksicht auf Regeln und Gesetze nehmen, täten dies auch nicht im Straßen­verkehr.

Auch bei Straftaten, die jemand nicht im Straßen­verkehr begangen hat, kann eine MPU angeordnet werden. Es kommt allein auf die Kraftfahr­eignung des Fahrers an. Dies umfasst auch die charak­terliche Eignung (BVerwG; AZ: 7 C 55/79). Das Gutachten kam zu dem Ergebnis, dass der Mann ein hohes Aggres­si­ons­po­tenzial hat. Daher sei das Ergebnis der MPU nicht zu beanstanden.

Sofortiger Entzug der Fahrerlaubnis rechtens

Das Gericht beschäftigte sich auch mit der Frage, ob der Führer­schein sofort entzogen werden darf oder ob zunächst eine spätere gerichtliche Entscheidung abgewartet werden muss. Der Mann hatte sich im Eilver­fahren gegen den Entzug der Fahrerlaubnis gewandt.

Nach Auffassung des Gerichts gibt es ein großes öffent­liches Interesse daran, dass Personen, „die sich als ungeeignet zum Führen von Kraftfahr­zeugen erwiesen haben, unverzüglich von der aktiven motori­sierten Teilnahme am öffent­lichen Straßen­verkehr ausgeschlossen werden“. Daher könne er sich auch nicht im Eilver­fahren dagegen wenden, so das Gericht.

Quelle: www.verkehrsrecht.de

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DAV
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Führer­schein Straßen­verkehr

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