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Falsch geblinkt

Fahrer blinkt falsch: Wer haftet bei einem Verkehrs­unfall?

Auffahrunfall beim Abbiegen (Beispielbild) © Quelle: Kadmy/fotolia.de

Von einem Autofahrer, der einen Blinker setzt, erwartet man, dass er abbiegt. Was geschieht aber, wenn er das nicht tut und es zu einem Unfall kommt? Wie sehen in einem solchen Fall die Haftungs­regeln aus? Welche Versicherung muss wie viel zahlen?

Wer auf eine Vorfahrts­straße fahren will, hat grundsätzlich eine gesteigerte Sorgfalts­pflicht. Er darf auch nicht auf den Blinker des anderen Fahrzeugs vertrauen. Allerdings haftet derjenige, der falsch blinkt, bei einem Unfall mit. In diesem Zusammenhang informiert die Arbeits­ge­mein­schaft Verkehrsrecht des Deutschen Anwalt­vereins (DAV) über eine Entscheidung des Amtsge­richts Oberndorf vom 21. April 2016 (AZ: 2 C 434/15).

Verkehrs­unfall an Vorfahrt­straße nach falschem Blinken

Der Autofahrer fuhr mit seinem Opel Astra auf einer Vorfahrts­straße. Die Fahrerin eines anderen Fahrzeugs wollte auf die Vorfahrts­straße auffahren. Dabei prallte sie auf die rechte Seite des vorbei­fah­renden Autos. Dessen Fahrer hatte sein Fahrzeug vor der Kreuzung nicht verlangsamt.

Die Versicherung der Autofahrerin regulierte zwei Drittel des Schadens. Das restliche Drittel in Höhe von etwa 3.800 Euro klagte der Fahrer ein. Strittig war vor Gericht vor allem, ob der Fahrer rechts geblinkt hatte, obwohl er geradeaus weiter­ge­fahren war. Wäre der Autofahrer rechts abgebogen, wäre es nicht zu dem Unfall gekommen.

Gericht: Wer falsch blinkt, haftet zu einem Drittel mit

Die Klage des Fahrers war erfolglos. Das Gericht entschied, dass er zu einem Drittel mithaften müsse, da er irreführend geblinkt habe. Insofern glaubte das Gericht der Autofahrerin. Sie hatte angegeben, sich 100-prozentig sicher zu sein, dass der Blinker des Autofahrers gesetzt war.

Ein Gutachter kam zu einem ähnlichen Schluss. Demnach war der Autofahrer vorher nach rechts von einer Bundes­straße abgefahren. Bei der dortigen Kurven­führung schalte sich der gesetzte Blinker nicht automatisch ab, so der Gutachter. Er hätte manuell ausgeschaltet werden müssen.

Also ging das Gericht davon aus, dass der rechte Blinker noch angeschaltet gewesen war. Als Wartepflichtige habe die Frau jedoch eine gesteigerte Sorgfalts­pflicht. Auch könne man nicht nur wegen eines gesetzten Blinkers darauf vertrauen, dass der andere tatsächlich abbiege – insbesondere zumal im vorlie­genden Fall der Fahrer seine Fahrt nicht verlangsamt habe. Wegen des irrefüh­renden Blinkens hafte die Frau zu zwei Drittel und der Mann zu einem Drittel, so dass seine Klage erfolglos blieb.

Verkehrs­unfall: Anwälte für Verkehrsrecht einschalten!

Gerade bei einem Verkehrs­unfall und der schwierigen Frage, ob es zu einer Haftungs­ver­teilung kommt, ist es wichtig, anwaltlich vertreten zu sein. Auch außerge­richtliche Anwalts­kosten können ganz oder teilweise eingeklagt werden. Anwältinnen und Anwälte im Verkehrsrecht finden Sie in der Anwaltssuche auf dieser Website.

Quelle: www.verkehrsrecht.de

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Auto Autounfall Haftung Straßen­verkehr Unfall

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