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Unfall an der Ampel

Autounfall an Kreuzung: Kann ein bei Grün Einfah­render haften?

Quelle: tzahiV/gettyimages.de
Autounfall zwischen zwei Fahrzeugen

Für den Schaden bei einem Autounfall muss derjenige aufkommen, der am Unfall Schuld ist. Was ist aber, wenn jemand bei Grün in eine Ampelkreuzung einfährt und es zum Unfall kommt, wenn die Ampel auch für den Querverkehr auf Grün schaltet?

Wenn ein Autofahrer in eine Ampelkreuzung einfährt, muss er auf Nachzügler der vorherigen Grünphase achten. Andererseits hat derjenige, der zuerst in die Kreuzung einfährt, die Kreuzung auch schnell wieder zu verlassen. Wenn ein Autofahrer mit maximal zehn km/h in eine Kreuzung fährt, noch dazu in einer flachen Kurve und nicht direkt die Fahrspur ansteuert, in die er will, haftet er bei einem Unfall allein. Selbst dann, wenn der Autofahrer bei grüner Ampel in die Kreuzung eingefahren ist. Dies stellte das Landgericht Heidelberg am 6. Oktober 2016 (AZ: 4 O 9/16) in einem Urteil fest.

Autounfall: Trägt ein Autofahrer Schuld, wenn er eine Kreuzung nicht zügig genug verlässt?

In einem von der Arbeits­ge­mein­schaft Verkehrsrecht des Deutschen Anwalt­vereins (DAV) mitgeteilten Fall geht es um Schadens­ersatz wegen eines Autounfalls. Der Mann und spätere Kläger fuhr mit seinem Mini bei grüner Ampel in eine Kreuzung. Dort kollidierte der Fahrer des Minis mit einem anderen Auto. Dieses war zuvor ebenfalls bei grüner Ampel gestartet, um in der Kreuzung abzubiegen.

Laut Zeugen tat der Autofahrer dies jedoch extrem langsam. Ein Zeuge sprach davon, dass der Fahrer „praktisch in die Kreuzung gekrochen“ sei. Maximal fuhr er zehn km/h. Die Kurve legte er auch sehr flach an, statt zügig die von ihm gewünschte rechte Fahrspur anzusteuern.

Ein Sachver­ständiger kam zu dem Schluss, dass zwischen den beiden Grünphasen der Ampel etwa fünf Sekunden liegen. Die Grünphase für den Beklagten musste bereits mindestens drei Sekunden gedauert haben. Laut Sachver­ständigem hätten insgesamt acht Sekunden gereicht, die Kreuzung zu räumen und den Unfall zu vermeiden.

Trotz Fahrens bei grüner Ampel: Autofahrer muss Schadens­ersatz wegen Autounfall zahlen

Der Kläger war zwar bei Grün mit einem sogenannten „fliegenden Start“ in die Kreuzung gefahren. Anhalts­punkte dafür, dass er die zulässige Höchst­ge­schwin­digkeit von 50 km/h überschritten hatte, konnten jedoch nicht festge­stellt werden.

In dem Fall war es also so, dass beide beteiligten Autos jeweils bei Grün ihre Haltelinie überschritten hatten. Der Verkehrs­verstoß des Beklagten lag aber darin, dass er mit zu geringer Geschwin­digkeit in die Kreuzung einbog. Er hatte dies zwar damit begründet, dass die Fahrstrei­fen­si­gna­li­sierung in der Kreuzung sehr unüber­sichtlich war. Dies rechtfertigte nach Ansicht des Gerichts aber nicht die zu geringe Geschwin­digkeit.

Gericht: Autofahrer müssen Kreuzung schnell wieder verlassen

Zwar gibt es keine verbindliche Geschwin­digkeit, mit der man den Kreuzungs­bereich überqueren muss, jedoch stellte das Gericht klar fest, dass der Fahrer die 30 Meter in der Kreuzung einfach zu langsam überquert hatte. Rechtfer­ti­gungs­gründe hierfür seien nicht erkennbar.

Es gilt der Grundsatz: Man muss eine Kreuzung zügig räumen. Dem Kläger war es nicht möglich, den Zusammenprall zu verhindern, so der Sachver­ständige. Es habe keinen Anlass gegeben, die Geschwin­digkeit so stark zu drosseln, oder mit Nachzüglern in der Kreuzung zu rechnen. Daher kam auch keine Mithaftung in Betracht.

Quelle: www.verkehrsrecht.de 

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Auto Autounfall Haftung Straßen­verkehr Unfall

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