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Kaputte Reifen

Abgenutzte Reifen: Geldbuße bei nicht verkehrs­si­cheren Autoreifen

Vorderreifen eines Autos © Quelle: Candy1812/fotolia.de

Wer an seinem Fahrzeug einen nicht verkehrs­taug­lichen Reifen hat, muss mit einer Geldbuße in Höhe von 80 Euro rechnen. Wann aber ist ein Reifen nicht mehr verkehrs­tauglich?

Die Verkehrs­taug­lichkeit eines Fahrzeugs bemisst sich nach einer Richtlinie des Verkehrs­mi­nis­teriums. Ein relevanter technischer Mangel liegt etwa dann vor, wenn nach Gummiab­lö­sungen das Drahtge­flecht des Reifens sichtbar ist. Bei einem Reifen in so schlechtem Zustand kann die Polizei eine Weiterfahrt untersagen, so das Amtsgericht Lüding­hausen am 25. Januar 2016 (AZ: 19 OWi-89 Js 2406/15-219/15).

Vom Reifen abgelöstes Gummi – Polizei darf Weiterfahrt verbieten

Der Mann war Fahrer im Betrieb seines Vaters, der ein Fuhrun­ter­nehmen betreibt. Auf dem Hof übernahm er einen Lkw mit Hänger. Auf der Autobahn hielt ihn die Polizei dann wegen eines unsicheren Gurtes an. Bei der Begutachtung des Fahrzeugs stellten die Beamten fest, dass am hinteren rechten Reifen des Anhängers ein Gummistück fehlte. Das Drahtge­flecht war sichtbar.

Die Polizei untersagte dem Fahrer die Weiterfahrt mit dem Fahrzeug. Der Mann rief seinen Reifen­händler an und schickte ihm ein Foto. Dieser meinte, er könne die Fahrt fortsetzen, müsse direkt danach aber den Reifen wechseln. Bis er vor Ort wäre, würde es drei bis vier Stunden dauern.

Daraufhin fuhr der Mann weiter und wurde schon an der nächsten Raststätte von derselben Polizei­kon­trolle wieder erwischt. Die Polizisten wunderten sich, dass der Fahrer weiter­ge­fahren war. Weil er mit nicht mehr sicheren Reifen unterwegs war und auch der Weisung der Polizei nicht nachge­kommen war, wurde er zu einer Geldbuße von 170 Euro verurteilt.

Fahrzeug ohne verkehrs­sichere Reifen: Autofahrern droht Geldbuße

Zu Recht, wie das Gericht feststellt. Es beauftragte einen Sachver­ständigen, um festzu­stellen, ob der Reifen des Fahrzeugs verkehrs­un­sicher war. Der Mann behauptete mit Hinweis auf das Handyfoto und der Aussage des Reifen­händlers etwas anderes. Der Sachver­ständige stellte fest, dass der Reifen nicht mehr verkehrs­sicher war, da ein Gummistück fehlte und das Drahtge­flecht sichtbar war.

Das Problem sei bei „offen liegender Grundstruktur des Reifens die Möglichkeit des Eindringen von Feuchtigkeit und Verschmut­zungen, das zum einen zu einer Korrosion des Träger­ge­flecht führen können und zum anderen zur Ablösung des übrigens Gummis von der Reifen­kon­struktion.“

Daher bestätigte das Gericht die Entscheidung, eine Geldbuße wegen Verstoß gegen die Reifen­vor­schriften von 80 Euro zu verhängen. Dieses durfte auch erhöht werden, weil der Mann gegen die Weisung der Polizei verstoßen hatte. Deshalb war die Geldbuße von insgesamt 170 Euro angemessen.

Quelle: www.verkehrsrecht.de

Datum
Aktualisiert am
24.05.2017
Autor
DAV
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739
Themen
Auto Polizei Straßen­verkehr

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