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Unfall­schäden

Verkehrs­unfall: Gesamten Schaden geltend machen

Zwei Personen prüfen einen Schaden am Auto. © Quelle: Guido Mieth/gettyimages.de

Es ist immer wieder zu beobachten: Die gegnerische Kfz-Haftpflicht­ver­si­cherung reguliert nach einem Verkehrs­unfall nur einen Teil des Schadens. Auch wenn dies auch nur ein kleiner Betrag ist, sollten Unfallopfer darauf nicht verzichten. So gehören beispielsweise oft auch die Kosten für das Reinigen und das Polieren des Autos zum Schadens­ersatz.

In dem Fall, den das Amtsgericht Rottweil am 2. Mai 2016 (AZ: 1 C 19/16) entschieden hat, ging es um die Kosten einer Felgen­prüfung, der Reinigung und das Polieren des Fahrzeuges sowie um die Auslagen­pau­schale.

Autounfall: Wer trägt die Kosten für die Reinigung und das Polieren des Autos?

Nach einem Verkehrs­unfall war die Schuld zu 100 Prozent geklärt. Die gegnerische Kfz-Haftpflicht­ver­si­cherung erklärte sich auch bereit, den Schadens­ersatz zu leisten. Es entstanden Repara­tur­kosten für das Fahrzeug in Höhe von rund 2.600 Euro. Die Versicherung bezahlte die Repara­tur­kosten – bis auf 83,54 Euro. Auf die geltend gemachte Auslagen­pau­schale von 25 Euro zahlte die Haftpflicht­ver­si­cherung lediglich 20 Euro. Die Frau gab aber nicht klein bei, sondern klagte mit Hilfe ihres Anwalts auf den Betrag.

Mit Erfolg. Nach Auffassung der Arbeits­ge­mein­schaft Verkehrsrecht des Deutschen Anwalt­vereins (DAV) kennen viele Betroffene nicht ihre gesamten Ansprüche etwa gegenüber Versiche­rungen. Daher ist es wichtig, sich nach einem Autounfall anwaltlich beraten und über seine Ansprüche informieren zu lassen. Unfallopfer erhalten auch die außerge­richt­lichen und die gericht­lichen Anwalts­kosten komplett von der gegnerischen Versicherung ersetzt. Verkehrs­rechts­anwälte in der Nähe Ihres Wohnortes finden Sie in der Anwaltssuche.

Verkehrs­unfall: Felgen­prüfung, Reinigung und Polieren müssen erstattet werden

Der von der Versicherung nicht erstattete Betrag setzt sich aus der Felgen­prüfung (9,28 Euro brutto), aus 74,26 Euro brutto für die Reinigung und das Polieren des Fahrzeugs sowie aus der Auslagen­pau­schale von weiteren fünf Euro zusammen.

Nach dem Sachver­stän­di­gen­gut­achten war eine Überprüfung der Felge des Fahrzeugs notwendig, da nicht auszuschließen war, dass diese bei dem Verkehrs­unfall einen Stoß bekommen hatte. Die Werkstatt spannte sie daher auf eine Auswucht­ma­schine. Die Kosten dafür seien zu erstatten, so das Gericht.

Auch mussten an dem Auto Lackar­beiten vorgenommen werden. Aufgrund der Staubbe­lastung wurde das Fahrzeug gereinigt und poliert, um so einen Übergang zwischen dem alten und dem neuen Lack zu ermöglichen. Die Kosten hierfür gehörten auch zum Schadens­ersatz. Auch eine Endkon­trolle durch den Meister inklusive einer Probefahrt muss die gegnerische Versicherung bezahlen.

Auch wenn zunehmend elektro­nische Kommuni­ka­ti­ons­mittel verwendet werden, ist an der gängigen Auslagen­pau­schale von 25 Euro wegen der gestiegenen Portokosten nicht zu rütteln.

Ansprüche gegenüber der Versicherung nach Autounfall: Verkehrs­rechts­anwalt holt mehr heraus

Dieser Fall zeigt deutlich, dass man nicht klein beigeben, sondern sich für seine Rechte einsetzen sollte. Verkehrs­rechts­anwälte informieren über sämtliche Schadens­po­si­tionen nach einem Verkehrs­unfall. Die gegnerische Versicherung wird den Geschä­digten nicht auf dessen Ansprüche hinweisen.

Man sollte mit der Beauftragung eines Anwalts auch nicht so lange warten, bis man sieht, wie viel erstattet wird. Es ist wichtig, die eigenen Ansprüche zu kennen, bevor man sie gegenüber der gegnerischen Versicherung geltend macht. Mit anwalt­licher Hilfe ist man mit ihr auf „Augenhöhe“. Sie müssen sich nicht mit der gegnerischen Versicherung herumschlagen – das macht der Verkehrs­rechts­anwalt für Sie.

Quelle: www.verkehrsrecht.de

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DAV
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Auto Autounfall Straßen­verkehr

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