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Autounfall im Winter

Unfall mit Sommer­reifen im Winter: Voller Schadens­ersatz?

Autounfall im Winter mit Sommerreifen
Winterreifen sollen das Unfallrisiko mindern. © Canva

Wer im Winter mit Sommer­reifen unterwegs ist, riskiert bei einem Unfall seinen Versiche­rungs­schutz. Vielleicht nicht immer vollständig, doch zumindest teilweise kann der Verlust des Versiche­rungs­schutzes drohen. Es kommt darauf an, ob einem Autofahrer ein grob fahrlässiges Verhalten vorgeworfen werden kann.

So hat das Amtsgericht Papenburg einem Autofahrer, der an einem Januar­morgen gegen fünf Uhr mit Sommer­reifen unterwegs war und einen Unfall hatte, den vollen Schadens­ersatz zugebilligt. Es entschied, dass den Autofahrer trotz der Sommer­reifen an seinem Wagen jedenfalls subjektiv kein Verschulden trifft. Auf die Entscheidung vom 10. März 2016 (AZ: 20 C 322/15) macht die Arbeits­ge­mein­schaft Verkehrsrecht des Deutschen Anwalt­vereins (DAV) aufmerksam.

Winter­reifen oder Sommer­reifen: Gesetzliche Pflicht?

Wegen der Unfall­gefahr ist es für Autofahrer immer riskant, in der kalten Jahreszeit statt mit Winter­reifen mit Sommer­reifen unterwegs zu sein. Auch liegt dann ein verkehrs­widriges Verhalten eines Autofahrers vor. In § 2 StVO, Absatz 3a heißt es: "Der Führer eines Kraftfahr­zeuges darf dies bei Glatteis, Schnee­glätte, Schnee­matsch, Eisglätte oder Reifglätte nur fahren, wenn alle Räder mit Reifen ausgerüstet sind, die [...] den Anforde­rungen des § 36 Absatz 4 der Straßen­verkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) genügen."
Bedeutet: Nicht die Jahreszeit entscheidet, sondern die Straßen­ver­hältnisse. Sind diese wie zuvor beschrieben, werden Winter­reifen Pflicht.

Unfall mit Sommer­reifen im Winter: Zahlt die Versicherung?

Als der Autofahrer von der Fahrbahn abkam und gegen einen Baum prallte, lag die Temperatur bei 1,8 Grad, die relative Luftfeuch­tigkeit bei 87,1 Prozent. Es lag weder Schnee noch fiel Regen, die Straße war trocken. Auch gab es kein Glatteis. Dennoch reduzierte die Versicherung den Versiche­rungs­schutz und regulierte von dem Schaden in Höhe von rund 5.400 Euro nur 50 Prozent. Die Versicherung wies darauf hin, dass der Autofahrer statt mit Winter­reifen am Wagen mit Sommer­reifen unterwegs gewesen sei.

Auf die restlichen 50 Prozent klagte der Autofahrer mit der Hilfe seines Anwalts und konnte sich gegen die Versicherung durchsetzen. Das Gericht verurteilte die Versicherung, den Schaden komplett zu übernehmen. Zwar fand auch das Gericht, dass es geboten gewesen wäre, bei diesen Wetter­ver­hält­nissen mit Winter­reifen zu fahren. Jedoch sah es trotz der Sommer­reifen kein erheblich gestei­gertes Verschulden des Autofahrers. Dass es zu dem Unfall gekommen sei, weil der Mann mit den Sommer­reifen mit der zulässigen Geschwin­digkeit gefahren sei, dränge sich nicht auf. Auch habe es bei der Fahrt ganz generell keinerlei Probleme gegeben.

Gericht: Voller Versiche­rungs­schutz bei Unfall mit Sommer­reifen im Winter

Daher sah das Gericht in dem Verhalten des Autofahrers trotz der Sommer­reifen am Wagen keine grobe Fahrläs­sigkeit. Außerdem, so das Gericht, „kann auch nicht zwingend davon ausgegangen werden, dass es nicht zu dem Unfall gekommen wäre, wenn der Kläger mit Winter­reifen gefahren wäre.“ Dieser Fall zeigt, dass man mit anwalt­licher Hilfe erfolgreich seine Ansprüche gegenüber der Versicherung durchsetzen kann. Welche das sind, darüber klärt ein DAV-Verkehrs­rechts­anwalt auf.

Amtsgericht Papenburg, Entscheidung vom 10. März 2016 (AZ: 20 C 322/15)

Quelle: www.verkehrsrecht.de

Datum
Aktualisiert am
03.01.2024
Autor
red/dpa
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2463
Themen
Auto Autounfall Unfall Versicherung Winter

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