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Auf der Straße

Darf ich auf dem Seiten­streifen am Stau vorbei­fahren?

Standstreifen Stau: Was ist erlaubt?
© Quelle: DAV

Stellen Sie sich vor, sie stehen auf der Autobahn im Stau. Bis zu der Ausfahrt, an der Sie abfahren möchten, sind es nur noch wenige Meter. Und da ist noch der Seiten­streifen: Hier hätten Sie freie Bahn. Darf man in solch einer Situation auf den Seiten- beziehungsweise Standstreifen fahren? Die Deutsche Anwalt­auskunft erklärt, wie die Rechtslage in diesen und anderen Fällen aussieht.

Und ewig lockt der Seiten­streifen: Im Stau schnell an den anderen Autos vorbei­fahren, bei einer Panne darauf ausweichen oder einfach dort parken – was davon ist erlaubt? Das kommt auch darauf an, ob es sich um eine Straße innerhalb oder außerhalb eines Ortes handelt.

Außerorts und innerorts: Was ist auf dem Seiten­streifen erlaubt?

Der Seiten­streifen ist der neben der Fahrbahn liegende Teil der Straße, er wird auch Mehrzweck­streifen genannt. Im Gegensatz zum Parkstreifen, auf dem man außer- wie innerorts parken und halten darf, ist auf dem Seiten­streifen nicht alles erlaubt.

Sicher­heits­bereich statt weiterer Fahrspur

Dass Autofahrer auf dem Seiten­streifen fahren, sieht die Straßen­ver­kehrs­ordnung (StVO) nicht vor. Das ist grundsätzlich nicht gestattet: „Der Seiten­streifen dient der Sicherheit, zum Beispiel bei einer Panne oder einem Unfall“, erklärt Rechts­anwalt Dr. Michael Burmann von der Arbeits­ge­mein­schaft Verkehrsrecht im Deutschen Anwalt­verein (DAV). Falls ein Autofahrer, zum Beispiel wegen eines kaputten Reifens, nach rechts ausweichen müsse und teilweise von der Fahrbahn abkomme, könne er den Seiten­streifen nutzen und lande nicht direkt in der Böschung.

Außerorts ist es nur in einem Fall erlaubt, auf dem Seiten­streifen zu fahren: Für langsam fahrende Fahrzeuge sowie jene mit sperriger Ladung oder landwirt­schaftliche Fuhrwerke, wenn sich hinter ihnen eine Schlange bildet. Sie dürfen dann auf dem Seiten­streifen halten oder dort langsam weiter fahren, damit die anderen Verkehrs­teil­nehmer überholen können. Auf der Autobahn ist das nicht erlaubt.

Stau auf der Autobahn: Bußgeld für Überholen auf dem Standstreifen

Auf der Autobahn darf niemand auf dem Seiten­streifen fahren. Er dient auch dort als Sicher­heits­puffer und Haltemög­lichkeit bei einer Panne oder einem Unfall. Auch wenn es für manchen Autofahrer praktisch erscheinen mag: „Auf dem Seiten­streifen am Stau vorbei zur Ausfahrt zu fahren ist nicht zulässig“, warnt Rechts­anwalt Burmann. Das gelte als verbotenes rechts überholen.

Die Bußgelder dafür betragen innerorts 30 Euro und außerorts 100 Euro, hier kommt noch ein Punkt in Flensburg hinzu. Fährt man unrechtmäßig auf dem Seiten­streifen und passiert ein Unfall, wird der Seiten­strei­fen­fahrer mindestens eine Teilhaftung bekommen, möglicherweise sogar eine überge­ordnete.

Fußgänger können auf Seiten­streifen ausweichen

Sowohl innerhalb als auch außerdem einer Ortschaft gilt: Fußgänger müssen auf den Seiten­streifen ausweichen, wenn sie auf dem Fußweg sperrige Gegenstände transpor­tieren und damit andere Fußgänger behindern würden. Auf Straßen­ab­schnitten ohne Fußweg müssen Fußgänger ebenfalls den Seiten­streifen nutzen. Existiert auch kein Seiten­streifen, müssen sie auf die Straße ausweichen.

Innerorts darf man auf dem Seiten­streifen generell parken und halten. Allerdings nur, wenn der Streifen ausreichend befestigt ist. Natürlich dürfen auch Autofahrer darauf ausweichen, die eine Panne haben.

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Datum
Aktualisiert am
15.06.2018
Autor
vhe
Bewertungen
61381
Themen
Auto Autounfall Bußgeld Fußgänger Straßen­verkehr

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