Anwältin/Anwalt suchen!

Merkzettel

Es befinden sich noch keine Anwälte in Ihrer Merkliste.

Auf der Straße

Straßen­verkehr: Wann darf man rechts überholen?

Rechts überholen ist verboten? Das gilt nicht immer. © Quelle: Deejpilot/gettyimages.de

Wer auf der Straße überholen will, muss links überholen – alles andere ist verboten. So lernen es alle in der Fahrschule. Die Straßen­ver­kehrs­ordnung (StVO) nennt allerdings ein paar Ausnah­me­si­tua­tionen, in denen man tatsächlich rechts überholen darf.

Viele Autofahrer kennen und fürchten ihn: der Schleicher auf der Mittelspur. Manchmal verirrt er sich sogar auf die linke Spur der Autobahn. Was tun? Meist bleibt einem dann nichts anders übrig, als ebenso langsam hinterher zu fahren. Rechts überholen ist in diesem Fall in der Regel nicht erlaubt – wohl aber in einigen anderen Situationen. Wann darf man rechts überholen?

Fall 1: Bei einem voraus­fah­renden Fahrzeug, das sich links einordnet

Fährt man hinter einem anderen Auto her, das links blinkt und sich zum Abbiegen links einordnet, darf man rechts daran vorbei­fahren. „Wer in dieser Situation überholt, sollte aber vorsichtig fahren, und jederzeit darauf vorbereitet sein, dass das voraus­fahrende Auto doch anders fährt als angekündigt“, warnt Rechts­anwalt Jörg Elsner, Vorsit­zender des Geschäfts­füh­renden Ausschusses der Arbeits­ge­mein­schaft Verkehrsrecht des Deutschen Anwalt­vereins (DAV). Gerade beim Abbiegen komme es häufig zu Autoun­fällen, weil Signale und Abbiege­ab­sichten falsch interpretiert würden oder Autofahrer nicht richtig blinkten.

Fall 2: Bei Fahrzeug­schlangen, die rechts schneller fahren als links

Auf einer Straße, bei der mehrere Spuren in eine Richtung führen, kann es zu zäh fließendem Verkehr auf nur einem Fahrstreifen kommen. Das kann an einem Unfall liegen oder einem Hindernis auf der Fahrbahn. „Wenn links der Verkehr stockt oder zäh fließt, rechts aber normal läuft, darf man auf dem rechten Fahrstreifen an den langsameren Fahrzeugen vorbei­fahren“, erklärt der Rechts­anwalt aus Hagen. Das besage § 7 StVO. Hat sich auf dem linken Fahrstreifen eine Fahrzeug­schlange gebildet, die sich nicht schneller als 60 km/h bewegt, dürfen die Autos auf der rechten Seite mit einer um maximal 20 km/h höheren Geschwin­digkeit vorbei­fahren.

Fall 3: Als Fahrrad­fahrer, wenn man ein Auto überholt

Auch für Fahrrad­fahrer gibt es eine Ausnah­me­re­gelung vom Linksüber­holgebot. „Fahrrad­fahrer dürfen Autofahrer rechts überholen – allerdings nur, wenn Platz genug ist, um gefahrlos vorbei­fahren zu können“, warnt Rechts­anwalt Elsner. Zwischen dem Fahrrad­fahrer und dem Auto sollten mindestens 30 cm Platz sein, besser mehr.

Rechts überholen: Es drohen neun Monate Fahrverbot

In allen anderen Fällen ist rechts überholen verboten. Es gilt als Ordnungs­wid­rigkeit und wird mit einem „Knöllchen“ beziehungsweise Bußgeld geahndet. Es sei denn, der Autofahrer gefährdet mit dem unerlaubten Überhol­vorgang den Straßen­verkehr oder verursacht sogar einen Unfall. Dann droht die gleiche Strafe wie bei Trunkenheit im Straßen­verkehr: Fahrverbot für neun Monate.

Schleicher auf der Mittel- oder Linksspur: Anzeige möglich

Das bedeutet auch: Überholt man den Schleicher auf der Mittelspur, drohen ernste Konsequenzen. Doch auch „schleichen“, also absichtlich sehr langsam zu fahren, kann Strafen nach sich ziehen. Denn diese Autofahrer provozieren andere zu möglicherweise gefähr­lichen Überhol­ma­növern. Das gilt als Nötigung, eine Straftat. „Gegen Schleicher geht die Polizei allerding nur selten vor“, sagt Rechts­anwalt Elsner. Das liege vor allem daran, dass dies nur schwer zu beweisen sei, deutlich schwerer als eine Geschwin­dig­keits­über­schreitung. Man kann Schleicher zwar anzeigen. Dann muss man aber Beweise vorlegen und davon ausgehen, auch vor Gericht aussagen zu müssen. Ideal ist es, wenn man einen Zeugen nennen kann.

Rechts überholen: Immer Vorsicht gefragt

„Auch in Situationen, in denen rechts überholen erlaubt ist, bleibt es immer ein Risiko“, warnt Rechts­anwalt Elsner. Ein Autofahrer, die rechts überholt, sollte in eigenem Interesse äußerst voraus­schauend fahren – vor allem beim Überholen von Abbiegern und Fahrrad­fahrern. Überhol­vorgänge seien sehr oft Ursachen von Unfällen. „Es gibt immer wieder Verkehrs­teil­nehmer, die falsch blinken oder anderweitig unklare Signale senden“, fügt Elsner hinzu. Kommt es zu einem Unfall, kann man im Nachhinein kaum beweisen, ob der voraus­fahrende Autofahrer geblinkt hat oder nicht. Mindestens eine Mithaftung beim Unfall ist dann sehr wahrscheinlich.

Datum
Aktualisiert am
20.09.2016
Autor
vhe
Bewertungen
62758 2
Themen
Auto Bußgeld Führer­schein Straßen­verkehr

Zurück

Anwältin/Anwalt finden!
Leben
Mahngebühren: Wie hoch dürfen Sie sein?
Gesellschaft
Cannabis: Was ist erlaubt?
Leben
Drohnen: Was ist erlaubt, was verboten?
Mobilität
Motorroller frisieren: Diese Strafen drohen Tunern
Wohnen
Hausbau: Festpreis oder unbegrenzte Kosten?
zur
Startseite