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Gebrauchtwagen

Autokauf von privat: Das sind Ihre Rechte

Quelle: jayzynism/fotolia.com
So ein Gebrauchtwagenkauf kann ganz unkompliziert vonstattengehen. Dennoch ist Vorsicht geboten.
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Ob über Printan­zeigen in regionalen Magazinen, speziellen Online-Portalen oder einem Aushang am Fahrzeug selbst – wer ein Auto von einem privaten Käufer erwerben will, findet vielerlei Angebote. In fast allen Fällen geht es dabei um Gebrauchtwagen. Die Preise sind oft niedriger als bei einem gewerb­lichen Gebraucht­wa­gen­händler – ebenso wie die rechtliche Sicherheit. Lesen Sie hier, was Sie wissen müssen, wenn Sie einen Gebrauchtwagen von privat kaufen möchten.

Die Anzeige in dem Internet­portal klang vielver­sprechend: Ein gebrauchter Kleinwagen, zwei Jahre alt, ohne Unfall­schäden, für einen sehr günstigen Preis. Walter meldete sich daraufhin sofort bei dem Verkäufer und machte einen Termin aus. Dass der Verkäufer die Sachmän­gel­haftung ausschließen wollte und mit einer Probefahrt nicht einver­standen war, machte Walter allerdings stutzig. Ist solch ein Vorgehen erlaubt?

Gebraucht­wa­genkauf: Kein Anspruch auf Probefahrt

Vor jedem Autokauf sollte der Interessent das Auto genau in Augenschein nehmen und eine Probefahrt machen. „Einen Anspruch auf eine Probefahrt hat man zwar nicht“, sagt Rechts­anwalt Jens Dötsch, Mitglied der Arbeits­ge­mein­schaft Verkehrsrecht des Deutschen Anwalt­vereins (DAV). Allerdings sei es ganz und gar nicht ratsam, ein Auto zu kaufen, ohne vorher damit gefahren zu sein. Wolle der Verkäufer nicht, dass der potenzielle Käufer eine Probefahrt mache, sei das ein sehr schlechtes Zeichen.

Probefahrt ohne Kennzeichen: Käufer und Verkäufer machen sich strafbar

Wie sieht es mit der Probefahrt beim Autokauf aus, wenn der Verkäufer das Auto schon abgemeldet hat? Auch dann ist die Probefahrt zwar möglich, allerdings nur auf Privat­gelände. Vorsicht: Supermarkt­park­plätze gelten entgegen einem verbreiteten Irrglauben nicht als Privat­gelände.

Wer ohne Kennzeichen auf die Straße fährt, begeht damit eine Ordnungs­wid­rigkeit. Ist das Fahrzeug nicht versichert – wie es bei abgemeldeten Fahrzeugen meist der Fall ist – verstößt eine Probefahrt auf der Straße gegen das Pflicht­ver­si­che­rungs­gesetz. Das ist eine Straftat. Strafbar macht sich dabei nicht nur der Fahrer selbst, sondern auch der Verkäufer, der die Fahrt nicht verhindert hat.

 

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Datum
Aktualisiert am
03.01.2018
Autor
vhe
Bewertungen
33615 3
Themen
Auto Geld Kaufen

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