Anwältin/Anwalt suchen!

Merkzettel

Es befinden sich noch keine Anwälte in Ihrer Merkliste.

RECHT ODER FALSCH?!

Darf man Strafzettel direkt bei der Politesse bezahlen?

Vielen Autofahrern dürfte das bekannt vorkommen: Man will nur kurz etwas einkaufen und parkt ausnahmsweise im Parkverbot. Nach dem Einkauf sprintet man zum Auto zurück, doch zu spät: Die Politesse stellt gerade ein Knöllchen aus. Darf man den Strafzettel direkt bei der Politesse bezahlen?

Es klingt nach einer bequemen Lösung: Überraschen sie einen Parkplatz­kon­trolleur dabei, wie er ihnen ein Knöllchen ausstellt, würden viele es am liebsten gleich an Ort und Stelle bezahlen. In der Regel ist das jedoch nicht möglich. „Die meisten Kommunen haben es leider abgeschafft, Bußgelder fürs Falsch­parken direkt begleichen zu können - das gilt auch für andere Verkehrs­verstöße“, informiert Gesine Reisert, Rechts­an­wältin für Verkehrsrecht und Mitglied des geschäfts­füh­renden Ausschusses der Arbeits­ge­mein­schaft Verkehrsrecht des Deutschen Anwalt­vereins (DAV).

Politesse bei Ausstellung des Strafzettels hindern ist strafbar

Das erfuhr kürzlich auch Fußball­spieler Tim Wiese: Aus einem Friseursalon heraus sah er, wie eine Politesse ihm einen Strafzettel ausstellte. Daraufhin soll er heraus­gerannt sein, die Politesse beschimpft und ihr das Geld für das Knöllchen vor die Füße geworfen haben. Nun wird geprüft, ob Strafanzeige gestellt wird.

„Zu fragen, ob das erteilte Bußgeld direkt bezahlt werden kann, ist an sich natürlich nicht strafbar“, kommentiert Rechts­an­wältin Reisert. Etwas anderes gelte, wenn man den Kontroll­beamten abhalten wollte, seine Pflicht zu tun, oder ihn beschimpfe. „Zeigt der Kontrolleur den Falsch­parker daraufhin an, kann dieser auch belangt werden“, sagt die Rechts­an­wältin weiter.

Rückwirkend Parkschein lösen ungültig

Können Falsch­parker, die eine Politesse beim Ausstellen des Strafzettels antreffen, in letzter Minute noch einen Parkschein über die geparkte Zeit lösen, und so um das Knöllchen herumkommen? Nein, sagt die Verkehrs­rechts­expertin. Das Knöllchen beziehe sich auf einen Parkverstoß in der Vergan­genheit. Daran könne man nichts mehr ändern.

Anders sieht es aus, wenn man gerade angekommen ist, ein Ticket zieht, und in diesem Moment der Kontrolleur einen Strafzettel ausstellt. Dann kann man gegen das Knöllchen vorgehen – wenn nicht der Kontrolleur es selbst zurücknimmt.

Datum
Aktualisiert am
07.12.2018
Autor
vhe
Bewertungen
3082
Themen
Auto Bußgeld Recht oder falsch?! Strafzettel

Zurück

Anwältin/Anwalt finden!
Leben
Mahngebühren: Wie hoch dürfen Sie sein?
Gesellschaft
Cannabis: Was ist erlaubt?
Leben
Drohnen: Was ist erlaubt, was verboten?
Mobilität
Motorroller frisieren: Diese Strafen drohen Tunern
Wohnen
Hausbau: Festpreis oder unbegrenzte Kosten?
zur
Startseite