Kein Gesetz verbietet hierzulande nackte Füße privater PKW-Besitzer. Christian Janeczek ist Verkehrsrechtsanwalt und Mitglied der Arbeitsgemeinschaft im Deutschen Anwaltverein (DAV) und schränkt dennoch ein: „Ein Autofahrer muss immer in der Lage sein, sein Auto sicher zu beherrschen.“ Wem das barfuß nicht gelingt, der sollte lieber Schuhe tragen.
Diese Barfuß-Frage wurde bereits von einem hohen Gericht entschieden. So urteilte das Oberlandesgericht Celle im Jahr 2010: barfuß Auto fahren ist keine Ordnungswidrigkeit (AZ: 322S s46/07). Gleiches gilt übrigens auch für sonstige Kleidung: Ein dezidiertes Verbot, nackt Auto zu fahren, gibt es hierfür nicht.
Gleiches gilt auch für Schuhwerk, dass sich auf den ersten Blick so gar nicht eignet, um damit Gas- und Bremspedale zu betätigen. Doch selbst in High Heels oder Flip-Flops darf man das Auto fahren – solange alles gut geht.
Mithaftung bei einem Unfall möglich und berufliches Auto fahren kennt andere Regeln
Denn sowohl für Barfußfahrer als auch Trägern von ungeeignetem Schuhwerk droht im Falle eines Unfalls eine Mithaftung. Einerseits kann dadurch die Sorgfaltspflicht verletzt werden, wie das Oberlandesgericht Bamberg entschied (AZ: 2 Ss OWI 577/06). Darüber hinaus kann es aber auch Probleme mit der Versicherung geben.
Und wer berufsbedingt Autos fährt, muss sich zudem an anderen Bestimmungen orientieren. Nach $ 44 der Unfallverhütungsvorschrift haben solche Beschäftigte die Pflicht „den Fuß umschließendes Schuhwerk“ zu tragen.
Trotzdem ist nicht alles, was nicht verboten ist, auch ratsam zu tun. Mit nackten Füßen rutscht man leichter von den Pedalen ab, High Heels können eine notwendige Vollbremsung verhindern. Wer also die frische Luft an den Füßen unter der Sonne genießt, sollte sich ein Paar festes Schuhe ins Auto stellen.
- Datum
- Aktualisiert am
- 04.06.2018
- Autor
- ndm