Agentur für Arbeit
Arbeitslose: Unfallversichert bei Pflicht-Bewerbungsgespräch?
Wer von der Arbeitsagentur eine Aufforderung erhält, eine Stelle aufzusuchen, ist gesetzlich unfallversichert. Dies gilt auch, wenn die Arbeitsagentur den Arbeitslosen auffordert, zu einem bestimmten Vorstellungsgespräch zu gehen. Was ist aber mit Arbeitslosen, die sich nach einem Vermittlungsvorschlag der Arbeitsagentur erst bewerben und dann selbst ein Bewerbungsgespräch vereinbaren?