Arbeitnehmer
Sturz nachts im Hotelzimmer auf Dienstreise – kein Arbeitsunfall
Wer für seinen Arbeitgeber auf Dienstreise ist, ist gesetzlich unfallversichert. Erleidet er einen Unfall, liegt ein Arbeitsunfall vor. In diesem Fall muss die Berufsgenossenschaft zahlen. Voraussetzung ist, dass sich der Unfall in Zusammenhang mit der Tätigkeit für den Betrieb ereignet. Nächtliche Toilettengänge im Hotelzimmer gehören nicht dazu - Unfälle auf der Toilette tagsüber womöglich schon.