Sperre beim Arbeitslosengeld nach befristeter Beschäftigung?
Wird man arbeitslos, macht es einen Unterschied, ob der Mitarbeiter selbst gekündigt hat oder ihm gekündigt wurde. Im ersten Fall gibt es eine Sperrzeit, in der die Bundesagentur für Arbeit kein Arbeitslosengeld zahlen muss. Was ist aber, wenn man von einer unbefristeten auf eine befristete Stelle gewechselt ist?