Arbeitsgelegenheiten
Hartz IV-Empfänger müssen nicht jede Arbeit ausüben
Hartz-IV-Empfänger können mit dem Jobcenter eine Eingliederungsvereinbarung abschließen oder zu sogenannten Arbeitsgelegenheiten verpflichtet werden. Sie dürfen allerdings nicht zu allen Tätigkeiten verpflichtet werden.