Keine Hartz IV-Kürzung für Wurstverkäuferin auf Diät
Wer als sogenannter Aufstocker Hartz IV bezieht, dem wird sein Einkommen angerechnet. In manchen Betrieben wird auch eine Betriebsverpflegung angeboten. Die Jobcenter rechnen auch dies als Einkommen an. Was ist aber, wenn man die Betriebsverpflegung nicht in Anspruch nimmt?