Heizkostenrückzahlung ohne Auswirkungen auf Hartz IV
Wer Hartz IV bezieht, erhält in der Regel auch Zuschüsse für Heizung und Warmwasser. Fallen Guthaben an, sollen diese laut Gesetz auf spätere Zahlungen angerechnet werden. Was ist aber, wenn der Leistungsträger nicht die vollen Heizkostenvorauszahlungen übernommen hatte?