Das Fahren ohne Führerschein kann nicht nur strafrechtliche Folgen haben. Das zeigt eine Entscheidung des Hessischen Landessozialgerichts vom 20. November 2014, über die die Deutsche Anwaltauskunft berichtet (AZ: L 5 R 129/14).
Der Inhalt des Falles: Der Mann fuhr ohne Führerschein. Mit 1,39 Promille verursachte er einen Verkehrsunfall und ist seitdem aufgrund der Verletzungen voll erwerbsgemindert. Das Amtsgericht verurteilte den 29-jährigen Mann aus dem Lahn-Dill-Kreis wegen Trunkenheit im Verkehr und vorsätzlichen Fahrens ohne Fahrerlaubnis zu einer Freiheitsstrafe von fünf Monaten auf Bewährung.
Die Rentenversicherung lehnte seinen Antrag auf Erwerbsminderungsrente ab, weil er sich grob selbstgefährdend verhalten habe. Er sei alkoholisiert und ohne Führerschein Auto gefahren und habe sich damit eigenmächtig über „anerkannte Grundprinzipien der Versichertengemeinschaft“ hinweggesetzt. Wer bewusst gegen Strafgesetze verstoße, die vor Schaden schützen sollen, könne keine Versicherungsleistungen beanspruchen.
Dem schlossen sich die Sozialgerichte in den zwei Instanzen an. Nach Auffassung des Landessozialgerichts kann die Rente versagt werden, wenn die Erwerbsminderung infolge einer strafbaren Handlung eingetreten ist. Voraussetzung sei eine rechtskräftige strafgerichtliche Verurteilung für ein Verbrechen oder ein vorsätzliches Vergehen. Hier sei der Versicherte wegen vorsätzlichen Fahrens ohne Fahrerlaubnis verurteilt worden.
Ob bei strafbaren Handlungen die Rente zu versagen sei, hänge von den Gesamtumständen ab. Zwar habe das Sozialversicherungsrecht keine strafrechtliche Funktion, andererseits solle strafbares Verhalten aber auch nicht leistungsrechtlich "belohnt" werden. Neben der Schwere der Tat seien zudem Tathergang und die persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse des Versicherten zu beachten. Dabei sei zu berücksichtigen, dass dem Mann bereits zuvor wegen einer Trunkenheitsfahrt der Führerschein entzogen worden sei. Dies habe die Rentenversicherung bei ihrer Ermessensentscheidung zutreffend berücksichtigt.
- Datum
- Aktualisiert am
- 26.05.2015
- Autor
- red/dpa