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Energie­kosten

Strom verschwenden verboten

Quelle: endhals/ panthermedia.net
Zu hoher Stromverbrauch kann teuer werden.
© Quelle: endhals/ panthermedia.net

Wer bedürftig ist und Sozial­leis­tungen bezieht, hat unter anderem Anspruch darauf, dass der Strom nicht gesperrt wird. Diese Ansprüche sind jedoch nicht grenzenlos, entschied nun ein Gericht.

Jobcenter sind nur unter bestimmten Voraus­set­zungen verpflichtet, Empfängern von Sozialhilfe im Falle einer Stromsperre durch Gewährung eines Darlehens Hilfe zu gewähren. Wird unverant­wortlich viel Strom verbraucht, kann das Jobcenter die Hilfe ablehnen. Das entschied das Sozial­gericht Koblenz Anfang November (AZ.: S 14 AS 724/13 ER).

Ein Stromversorger hatte einer Familie zum wiederholten Mal wegen erheblicher Zahlungsrückstände den Strom gesperrt. Während das Jobcenter ihnen in der Vergangenheit Darlehen gewährt hatte, damit die Stromsperren aufgehoben werden konnten, war es hierzu nunmehr nicht mehr bereit. Die Stromschulden habe die Familie durch einen unverantwortlich hohen Stromverbrauch verursacht. Dagegen wandten sich die Betroffenen an das Sozialgericht.
Stromsperre trotz minder­jähriger Kinder

Das Sozial­gericht lehnte den Antrag ab, weil eine Übernahme der Schulden auch auf der Basis eines Darlehens nicht gerecht­fertigt sei. Die Familie habe durch ihren übermäßigen Stromver­brauch die wieder­holten Stromsperren selbst verursacht und könne deren Folgen nicht erneut auf die Allgemeinheit abwälzen. Das gelte auch für die von der Stromsperre betroffenen minder­jährigen Kinder. In erster Linie seien die Eltern und nicht das Jobcenter für die Kinder verant­wortlich. Im Übrigen sei die Familie infolge der ausblei­benden Stromlie­fe­rungen auch nicht existentiell gefährdet.

Steigende Strompreise belasten auch Sozial­hil­fe­emp­fänger

Dass unabhängig von dieser Entscheidung Empfänger von Sozialhilfe zunehmend auf Darlehen des Jobcenters zurück­greifen müssen, ist abzusehen. Denn im Zuge der steigenden Strompreise geraten immer mehr in Zahlungs­probleme. Verschiedene Vergleichs­portale im Internet haben in den vergangenen Monaten berechnet, ob der Anteil für Strom beim Regelsatz vom Arbeits­lo­sengeld II ausreicht. Das überein­stimmende Ergebnis: Nein. Demnach fehlen allein­ste­henden Empfängern bis zu zehn Euro monatlich, gemessen am Durschnitts­ver­brauch für Strom.

Datum
Aktualisiert am
15.01.2016
Autor
red
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Themen
Arbeits­lo­sengeld 2 Sozialhilfe Strom

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