
Zu hoher Stromverbrauch kann teuer werden. © Quelle: endhals/ panthermedia.net
Jobcenter sind nur unter bestimmten Voraussetzungen verpflichtet, Empfängern von Sozialhilfe im Falle einer Stromsperre durch Gewährung eines Darlehens Hilfe zu gewähren. Wird unverantwortlich viel Strom verbraucht, kann das Jobcenter die Hilfe ablehnen. Das entschied das Sozialgericht Koblenz Anfang November (AZ.: S 14 AS 724/13 ER).
Stromsperre trotz minderjähriger Kinder
Das Sozialgericht lehnte den Antrag ab, weil eine Übernahme der Schulden auch auf der Basis eines Darlehens nicht gerechtfertigt sei. Die Familie habe durch ihren übermäßigen Stromverbrauch die wiederholten Stromsperren selbst verursacht und könne deren Folgen nicht erneut auf die Allgemeinheit abwälzen. Das gelte auch für die von der Stromsperre betroffenen minderjährigen Kinder. In erster Linie seien die Eltern und nicht das Jobcenter für die Kinder verantwortlich. Im Übrigen sei die Familie infolge der ausbleibenden Stromlieferungen auch nicht existentiell gefährdet.
Steigende Strompreise belasten auch Sozialhilfeempfänger
Dass unabhängig von dieser Entscheidung Empfänger von Sozialhilfe zunehmend auf Darlehen des Jobcenters zurückgreifen müssen, ist abzusehen. Denn im Zuge der steigenden Strompreise geraten immer mehr in Zahlungsprobleme. Verschiedene Vergleichsportale im Internet haben in den vergangenen Monaten berechnet, ob der Anteil für Strom beim Regelsatz vom Arbeitslosengeld II ausreicht. Das übereinstimmende Ergebnis: Nein. Demnach fehlen alleinstehenden Empfängern bis zu zehn Euro monatlich, gemessen am Durschnittsverbrauch für Strom.
- Datum
- Aktualisiert am
- 15.01.2016
- Autor
- red