Recht oder falsch!?

Sind ehrenamtliche Helfer über den Verein versichert?

Manch ein Ehrenamtler vergisst über die Hilfe für andere die eigene Sicherheit. © Quelle: Skelley/gettyimages.com

Menschen, die sich ehrenamtlich, also unentgeltlich engagieren, leisten der Gesell­schaft einen wichtigen Dienst. Das wird dieser Tage besonders deutlich: In manchen Erstauf­nah­me­stellen für Flüchtlinge sind fast ausschließlich freiwillige Helfer aktiv. Die Not der Hilfsbe­dürftigen lässt womöglich so manchen Helfer seine eigene Sicherheit vergessen. Das Problem dabei: Ehrenamtlich Tätige sind nicht immer über die Organi­sation versichert, für die sie tätig sind.

Es ist schnell passiert: Die Kranken­station der Flücht­lings­un­terkunft ist überfüllt, die ehrenamt­lichen Helfer sind erschöpft und einer gibt aus Versehen ein falsches Medikament heraus. Oder jemand stolpert, fällt unglücklich und verletzt sich. Das ist nicht nur für die Betroffenen tragisch – es stellt sich auch die Frage, wie ehrenamtliche Helfer eigentlich versichert sind.

Versiche­rungs­schutz über Verein? Prüfung notwendig

Viele gehen davon aus, über die Organi­sation versichert zu sein, für die sie ehrenamtlich arbeiten, zum Beispiel das Rote Kreuz oder die Caritas. „Davon kann man nicht pauschal ausgehen“, warnt aber Heinz Veauthier, Rechts­anwalt für Vereins- und Verbandsrecht sowie für Versiche­rungsrecht und Mitglied in der Arbeits­ge­mein­schaft Versiche­rungsrecht im Deutschen Anwalt­verein (DAV). Eingetragene Vereine hätten teilweise Versiche­rungen für ihre Mitglieder abgeschlossen, die unterschiedliche Risiken abdeckten.

Ehrenamtliche Helfer sollten sich bei den Vereinen erkundigen, wie es mit dem Versiche­rungs­schutz aussieht. Wichtig ist, dies zu Beginn der Tätigkeit zu klären und nicht erst, wenn schon etwas passiert ist.

Gegebe­nenfalls müssen Ehrenamtliche selbst aktiv werden

Ein Grund: Manche Hilfsor­ga­ni­sa­tionen sehen sich weniger als Dienstgeber, sondern als Vermittler von Ehrenamt­lichen an Hilfsprojekte. In der Folge sehen sie sich auch nicht in der Verant­wortung, wenn es um den Versiche­rungs­schutz geht.

Wenn klar wird, dass die ehrenamtliche Tätigkeit nicht über den Verein versichert wird, sollten Freiwillige selbst aktiv werden. Rechts­anwalt Veauthier rät allerdings davon ab, sich „überzu­ver­sichern“. Nicht alle Versiche­rungen, die angepriesen würden, seien notwendig.

Rechtschutz­ver­si­cherung ist Trumpf

Welche Versiche­rungen sind zu empfehlen? Wichtig ist eine private Haftpflicht­ver­si­cherung. Die sollte sowieso jeder abgeschlossen haben, ob ehrenamtlich tätig oder nicht. Freiwillige Helfer müssen ihre Versiche­rungs­be­din­gungen dahingehend prüfen, ob auch ihre ehrenamtliche Tätigkeit abgedeckt ist.

Rechts­anwalt Veauthier empfiehlt zusätzlich eine Rechts­schutz­ver­si­cherung: „Gerade bei großen Schadens­summen, wie sie bei schlimmeren Fehlern oder Unfällen gefordert werden, machen die Versiche­rungen Probleme und lassen es auf eine gerichtliche Ausein­an­der­setzung ankommen.“ Um diese aufnehmen und finanziell durchstehen zu können, sei ein bestehender Rechts­schutz­ver­si­che­rungs­vertrag in der Regel sehr hilfreich, denn damit sei der Versicherte vom Kosten­risiko – auch im Prozess – befreit.

Der Versiche­rungs­rechts­experte mahnt allerdings zur Vorsicht, was die Auswahl der Versiche­rungen angeht. Denn auch Rechts­schutz­ver­si­che­rungen deckten nicht jeden Prozess und jedes Risiko ab. Es sei äußerst wichtig, die Versiche­rungs­be­din­gungen genau zu prüfen.

Wer freiwillig für die gute Sache tätig ist, sollte also wissen: Nicht alle Ehrenamtler sind über die Organi­sation versichert. Besteht kein Versiche­rungs­schutz oder ist dieser nicht ausreichend, sollten ehrenamtliche Helfer sich unbedingt selbst um notwendige Versiche­rungen kümmern.