Es ist schnell passiert: Die Krankenstation der Flüchtlingsunterkunft ist überfüllt, die ehrenamtlichen Helfer sind erschöpft und einer gibt aus Versehen ein falsches Medikament heraus. Oder jemand stolpert, fällt unglücklich und verletzt sich. Das ist nicht nur für die Betroffenen tragisch – es stellt sich auch die Frage, wie ehrenamtliche Helfer eigentlich versichert sind.
Versicherungsschutz über Verein? Prüfung notwendig
Viele gehen davon aus, über die Organisation versichert zu sein, für die sie ehrenamtlich arbeiten, zum Beispiel das Rote Kreuz oder die Caritas. „Davon kann man nicht pauschal ausgehen“, warnt aber Heinz Veauthier, Rechtsanwalt für Vereins- und Verbandsrecht sowie für Versicherungsrecht und Mitglied in der Arbeitsgemeinschaft Versicherungsrecht im Deutschen Anwaltverein (DAV). Eingetragene Vereine hätten teilweise Versicherungen für ihre Mitglieder abgeschlossen, die unterschiedliche Risiken abdeckten.
Ehrenamtliche Helfer sollten sich bei den Vereinen erkundigen, wie es mit dem Versicherungsschutz aussieht. Wichtig ist, dies zu Beginn der Tätigkeit zu klären und nicht erst, wenn schon etwas passiert ist.
Gegebenenfalls müssen Ehrenamtliche selbst aktiv werden
Ein Grund: Manche Hilfsorganisationen sehen sich weniger als Dienstgeber, sondern als Vermittler von Ehrenamtlichen an Hilfsprojekte. In der Folge sehen sie sich auch nicht in der Verantwortung, wenn es um den Versicherungsschutz geht.
Wenn klar wird, dass die ehrenamtliche Tätigkeit nicht über den Verein versichert wird, sollten Freiwillige selbst aktiv werden. Rechtsanwalt Veauthier rät allerdings davon ab, sich „überzuversichern“. Nicht alle Versicherungen, die angepriesen würden, seien notwendig.
Rechtschutzversicherung ist Trumpf
Welche Versicherungen sind zu empfehlen? Wichtig ist eine private Haftpflichtversicherung. Die sollte sowieso jeder abgeschlossen haben, ob ehrenamtlich tätig oder nicht. Freiwillige Helfer müssen ihre Versicherungsbedingungen dahingehend prüfen, ob auch ihre ehrenamtliche Tätigkeit abgedeckt ist.
Rechtsanwalt Veauthier empfiehlt zusätzlich eine Rechtsschutzversicherung: „Gerade bei großen Schadenssummen, wie sie bei schlimmeren Fehlern oder Unfällen gefordert werden, machen die Versicherungen Probleme und lassen es auf eine gerichtliche Auseinandersetzung ankommen.“ Um diese aufnehmen und finanziell durchstehen zu können, sei ein bestehender Rechtsschutzversicherungsvertrag in der Regel sehr hilfreich, denn damit sei der Versicherte vom Kostenrisiko – auch im Prozess – befreit.
Der Versicherungsrechtsexperte mahnt allerdings zur Vorsicht, was die Auswahl der Versicherungen angeht. Denn auch Rechtsschutzversicherungen deckten nicht jeden Prozess und jedes Risiko ab. Es sei äußerst wichtig, die Versicherungsbedingungen genau zu prüfen.
Wer freiwillig für die gute Sache tätig ist, sollte also wissen: Nicht alle Ehrenamtler sind über die Organisation versichert. Besteht kein Versicherungsschutz oder ist dieser nicht ausreichend, sollten ehrenamtliche Helfer sich unbedingt selbst um notwendige Versicherungen kümmern.
- Datum
- Aktualisiert am
- 29.02.2016
- Autor
- vhe