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Unfall

Schüler­un­fall­ver­si­cherung auch bei Projekt­arbeit außerhalb der Schule

Schüler: Sind sie nur in der Schulzeit unfallversichert? © Quelle: HeroImages/gettyimages.de

Ein Schüler wird auf dem Nachhauseweg von einer Schulpro­jekt­arbeit von einem Mitschüler angerempelt, stürzt und fällt auf den Kopf. Er erleidet ein schweres Schädel-Hirn-Trauma und sitzt seitdem im Rollstuhl. Die Landes­un­fallkasse Baden-Württemberg lehnte es ab, den Sturz als Arbeits­unfall anzuer­kennen. Lesen Sie hier, was das Bundes­so­zi­al­gericht in letzter Instanz dazu sagt.

Wann sind Schüler auch außerhalb der Schule von der Unfall­ver­si­cherung geschützt? Diese Frage dürfte besonders Eltern und Lehrer interes­sieren. Dabei gilt: Wenn ein Schüler sich zum Beispiel bei einer Projekt­arbeit verletzt, die außerhalb der Schule stattfindet, ist er über die Schüler­un­fall­ver­si­cherung abgesichert. Das gilt auch dann, wenn sie unbeauf­sichtigt ist. Dies entschied das Bundes­so­zi­al­gericht Kassel in letzter Instanz (AZ.: B2 U 8/16 R) und bestätigte damit ein Urteil des Landeso­zi­al­ge­richts Stuttgart vom 17. März 2016.

Rechtliche Regeln bei Unfall eines Schülers auf dem Nachhauseweg

In dem Fall verletzte sich ein Schüler auf dem Nachhauseweg von einer Projekt­arbeit. Die Schüler hatten im Rahmen des Musikun­ter­richts die Aufgabe, einen Videoclip zum Thema „Musik und Werbung“ zu drehen. Zunächst war vorgegeben, die Aufgabe während der Unterrichtszeit auf dem Schulgelände zu erledigen. Auf ihren Wunsch hin erhielten die Schüler die Möglichkeit, das Video auch im privaten Bereich zu drehen. Etwa die Hälfte machte hiervon Gebrauch.

Auf dem Nachhauseweg wurde der Schüler von einem Mitschüler angerempelt und stürzte. Dabei fiel er auf den Kopf, erlitt ein schweres Schädel-Hirn-Trauma und sitzt seitdem im Rollstuhl. Die Berufs­ge­nos­sen­schaft hatte es abgelehnt, den Sturz des Schülers als Arbeits­unfall anzuer­kennen. Das Sozial­gericht in Heilbronn gab der Berufs­ge­nos­sen­schaft Recht. Das Landes­so­zi­al­gericht in der nächsten Instanz gab jedoch dem Schüler Recht. Das Bundes­so­zi­al­gericht bestätigte dieses Urteil schließlich im Januar 2018. Nach fünf Jahren haben der mittlerweile 20jährige und seine Familie nun Rechts­si­cherheit.

Unfall nach Projekt­arbeit durch Schüler­un­fall­ver­si­cherung abgedeckt

Nach Auffassung des Landes­so­zi­al­ge­richts ist entscheidend, dass die Gruppen­pro­jekt­arbeit, bei der der Schüler verunglückt war, eine organi­sa­torisch von der Schule getragene Unternehmung war – und zwar unabhängig davon, dass sie im häuslichen Bereich stattfand.

Das Bundes­so­zi­al­gericht folgt damit dem Urteil des Landes­so­zi­al­ge­richts. Nach dessen Auffassung ist folgender Umstand entscheidend: Wenn die Schule den minder­jährigen Schülern die Wahl lässt, ob und wie sie eine Unterrichts­aufgabe erledigen, führe dieser "aufgelo­ckerte" Schulun­terricht nicht dazu, dass die gesetzliche Schüler­un­fall­ver­si­cherung entfalle. Das gelte selbst dann, wenn die Schüler nicht mehr beaufsichtigt würden.

Projekt­ar­beiten auch außerhalb der Schule gehörten mittlerweile zu einem modernen Unterrichts­konzept, bei dem der schulor­ga­ni­sa­to­rische Rahmen gelockert werde. Der Schutz­bereich der Unfall­ver­si­cherung decke diese Formen modernen Unterrichts ab.

Es hat sich gelohnt, hartnäckig zu bleiben, selbst nach der Abweisung in der ersten Instanz. Bei der Durchsetzung der Ansprüche hilft eine Sozial­rechts­an­wältin oder ein Sozial­rechts­anwalt.

Datum
Aktualisiert am
24.01.2018
Autor
red/dpa
Bewertungen
512
Themen
Familie Jugendliche Kinder Schule Unfall

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