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Elterngeld

Mehran­spruch für Zwillinge bis Jahresende stellen

Wer für 2009 Elterngeld rückwirkend einfordern will, muss bis Jahresende handeln. © Quelle: Jenkinson/ corbisimages.com

Elterngeld wird pro Kind, nicht pro Geburt bezahlt: Zwillings­eltern steht deshalb mehr zu als Eltern mit nur einem Kind. Das hat das Bundes­so­zi­al­gericht im Juni entschieden. Wer sich das zusätzliche Geld noch nicht auszahlen hat lassen, sollte sich bis Jahresende beeilen: Rückwirkende Ansprüche für 2009 entfallen ansonsten.

Eltern von Zwillingen können noch bis 31. Dezember

mehr Elterngeld beantragen. Das Bundes­so­zi­al­gericht entschied im

Juni, dass Eltern bei Zwillings- oder Mehrlings­ge­burten nicht nur

einen Anspruch pro Geburt, sondern für jedes einzelne neugeborene

Kind einen eigenen Eltern­geld­an­spruch haben.

Die zusätz­lichen Beträge können rückwirkend beantragt werden -

bis hin zu früheren Eltern­geld­zeiten ab dem 1. Januar 2009. Dies ist

aber nur noch bis zum 31. Dezember möglich. Danach können zusätzliche

Ansprüche rückwirkend nur noch für Zeiten ab dem 1. Januar 2010

geltend gemacht werden. Um das Geld zu beantragen, genügt erstmal ein

schrift­licher Hinweis an die jeweils zuständige Eltern­geld­stelle.

Die zusätz­lichen Ansprüche kosten den Bund mehr Geld. Das

Finanz­mi­nis­terium hatte Anfang Dezember eine überplan­mäßige Ausgabe

von bis 280 Millionen Euro bewilligt. Die höheren Kosten seien Folge

einer stärkeren Nutzung des Eltern­geldes nach der Entscheidung des

Bundes­so­zi­al­ge­richtes, heißt es in der Unterrichtung der

Bundes­re­gierung.

Das Elterngeld soll ermöglichen, dass Mütter und Väter sich in der

ersten Zeit ohne zu große finanzielle Einbußen um ihr Kind kümmern

können. Für 2013 hatte der Bund dafür bisher gut 4,96 Milliarden Euro

veranschlagt. Elterngeld wurde hierzulande 2007 als bundesweite Leistung eingeführt.

Datum
Aktualisiert am
27.06.2014
Autor
dpa/red
Bewertungen
422
Themen
Eltern Geburt Geld Kinder­be­treuung

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