Im Krankenhaus

Krankenhaus: Wer trägt die Kosten für einen Gebärden­sprach­dol­metscher?

Arzt und Patient © Quelle: HeroImages/gettyimages.de

Gehörlose Patienten sind bei der Kommuni­kation mit Ärzten oft auf Gebärden­sprache angewiesen. Oftmals ist beim Austausch zwischen Arzt und Patient ein Gebärden­sprach­dol­metscher notwendig. Wer trägt die Kosten für den Einsatz von solchen Dolmet­schern?

Für eine reibungslose Kommuni­kation in der medizi­nischen Versorgung muss das Krankenhaus sorgen. Der Austausch zwischen Ärzten und Patienten hat einen besonderen Stellenwert. Im Zweifel muss das Krankenhaus einen Gebärden­sprach­dol­metscher beauftragen und die Kosten tragen. Daran ändert sich nichts, wenn der Patient selbst seinen Gebärden­sprach­dol­metscher mitbringt. In diesem Zusammenhang informiert die Arbeits­ge­mein­schaft Sozialrecht des Deutschen Anwalt­vereins (DAV) über eine Entscheidung des Sozial­ge­richts Hamburg vom 24. März 2017 (AZ: S 48 KR 1082/14 ZVW).

Eine gehörlose Patientin ließ sich durch eine Gebärden­sprach­dol­met­scherin in ein Krankenhaus begleiten. Sie nutzte ihre Dienste für die Gespräche mit dem Klinikarzt über die Kranken­haus­aufnahme, zur Operati­ons­vor­be­reitung und beim Abschluss­ge­spräch. Selbst nach Ansicht der Klinik war der Einsatz der Gebärden­sprach­dol­met­scherin notwendig. Diese stellte dem Krankenhaus letztlich 454,30 Euro in Rechnung. Das Krankenhaus lehnte die Zahlung ab. Es sah hier die gesetzliche Krankenkasse der Patientin in der Pflicht.

Gericht: Krankenhaus muss Kosten für Gebärden­sprach­dol­metscher zahlen

Das Sozial­gericht Hamburg war allerdings der Meinung, das Krankenhaus sei grundsätzlich für eine reibungslose Kommuni­kation zwischen den behandelnden Ärzten und dem Patienten zuständig. Dazu gehöre auch der Einsatz einer Gebärden­sprach­dol­met­scherin.

Daran ändere auch der Umstand nichts, dass die Patientin selbst eine Gebärden­sprach­dol­met­scherin mitgebracht habe. Letztlich erfülle diese nicht die Pflicht gegenüber der Patientin, sondern für das Krankenhaus die Pflicht gegenüber der Patientin. Daher sei die Gebärden­sprach­dol­met­scherin für das Krankenhaus tätig gewesen.

Die Kosten für den Dolmetscher seien auch generell in den Behand­lungs­pau­schalen (sogenannte DRG-Pauschale) für die Kranken­häuser enthalten. Darin sei generell auch der Kommuni­ka­ti­ons­bedarf enthalten.

Patient koordiniert Termin mit Gebärden­sprach­dol­metcher: Krankenkasse muss zahlen

In diesem Fall war es so, dass das Krankenhaus auch die Termine mit der Dolmet­scherin selbst festgelegt hatte. Da es hierzu keine einheitliche Rechtsprechung gibt, kann es nach Ansicht der DAV-Sozial­rechts­anwälte in anderen Fällen auch anders ausgehen. Etwa beispielsweise dann, wenn der Patient alle Termine auch mit dem Dolmetscher koordiniert. Aber selbst dann bliebe der Patient nicht auf den Kosten sitzen. Diese müsste die Krankenkasse zahlen. Im Zweifel müsste diese dann prüfen, ob sie das behandelnde Krankenhaus in Regress nehmen kann.

Fazit:

- Austausch zwischen den Ärzten und dem Patienten ist wichtig.

- Ein gehörloser Patient hat Anspruch darauf, von einem Gebärden­sprach­dol­metscher begleitet zu werden.

- Die Kosten für einen Dolmetscher muss in aller Regel das Krankenhaus oder eventuell die Krankenkasse zahlen, nicht jedoch der Patient selbst.