Wer Hartz IV bezieht, darf nur über begrenzte eigene finanzielle Mittel verfügen, also nur über ein bestimmtes Vermögen oder nur ein Einkommen in bestimmter Höhe verdienen. Deshalb darf derjenige, der über genug eigene finanzielle Mittel verfügt, keine sozialen Leistungen wie etwa die Grundsicherung für Arbeitssuchende, auch Hartz IV genannt, beanspruchen.
Wegen dieser Vorgaben prüfen die Jobcenter die finanziellen und persönlichen Verhältnisse derjenigen, die Hartz IV beantragen, sehr genau. Jobcenter sind die Behörden, die die Anträge auf Hartz IV entgegennehmen und bearbeiten. Die juristischen Regeln für die Grundsicherung für Arbeitssuchende finden sich im Sozialgesetzbuch II (SGB II).
Hartz IV: Was fällt unter Vermögen, was zählt zum Einkommen?
Was jeweils unter Vermögen und Einkommen fällt, ergibt sich aus SGB II und aus Urteilen des Bundesozialgerichts (AZ: B14/7b AS 12/07 R und AZ: B14/11 AS 17/07 R).
Danach zählen zum Vermögen alle Werte, die jemand zu dem Zeitpunkt besitzt, an dem er oder sie einen (Folge-)Antrag auf Hartz IV stellt. „Demgegenüber fällt unter Einkommen das, was jemand während des Bezugs von Hartz IV erhält“, sagt der Duisburger Rechtsanwalt Dr. Wolfgang Conradis von der Arbeitsgemeinschaft Sozialrecht im Deutschen Anwaltverein (DAV).