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Soziale Leistungen

Hartz-4-Vermögen: Wie viel darf man haben?

Hartz-4-Vermögen: Wie viel darf man haben?
© Quelle: Richard Drury/gettyimages.de

Trennung vom Partner und gemeinsames Haus: Das gilt für Hartz-IV-Empfänger

Kompliziert wird es, wenn ein Hartz-IV-Empfänger gemeinsam mit seinem Ehepartner eine Immobilie bewohnt und die beiden sich trennen. Über solch einen Fall hatte kürzlich das Landes­so­zi­al­gericht Nieder­sachsen zu entscheiden, wie die Arbeits­ge­mein­schaft Sozialrecht im DAV informiert.

Als die Frau sich von ihrem Mann trennte, zahlte der Landkreis die Kosten für eine Mietwohnung. Jedoch gewährte er die Leistungen nur als Darlehen, das die Frau später zurück­zu­zahlen habe. Für ihren Lebens­un­terhalt könne sie schließlich auch die gemeinsame Immobilie verwerten.

Dagegen wehrte sich die Frau. Eine Verwertung sei unzumutbar. Während des Trennungsjahrs sei es auch ungewiss, ob die Ehe endgültig zerrüttet und die Trennung dauerhaft sei. Die Frau bekam vor Gericht Recht (Entscheidung des Landes­so­zi­al­ge­richts Nieder­sachsen vom 31. Mai 2017 AZ: L 13 As 105/16). Zwar stehe eine Immobilie nach dem Auszug nicht mehr unter dem Schutz der Selbst­nutzung, so das Gericht. In diesem Fall wäre eine Verwertung aber eine besondere Härte.

Das Gericht begründete dies mit den Wertungen im Zivilrecht. Eine Scheidung vor Ablauf des Trennungsjahrs sei nach dem Bürger­lichen Gesetzbuch nur im Ausnah­mefall möglich. Vielmehr solle das Trennungsjahr die Ehepartner vor übereilten Scheidungs­ent­schlüssen bewahren, die aus bloß vorüber­ge­henden Stimmungslagen und Krisen­si­tua­tionen resultierten.

Diese Wertung des Gesetz­gebers würde aber konter­kariert, wenn durch eine Verwertung die Erwartung entstünde, die Wohnung ebenfalls als Lebens­mit­telpunkt aufzugeben. Eine Rückkehr wäre dann gar nicht mehr möglich. Damit wäre der ehelichen Lebens­ge­mein­schaft vor Ablauf des Trennungsjahrs die Grundlage entzogen.

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Datum
Aktualisiert am
26.06.2018
Autor
ime/red/dpa
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Themen
Geld Hartz IV Versicherung

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