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Soziale Leistungen

Hartz-4-Vermögen: Wie viel darf man haben?

Hartz-4-Vermögen: Wie viel darf man haben?
© Quelle: Richard Drury/gettyimages.de

Dürfen Hartz IV-Empfänger ein Auto besitzen?

Auch Autos gehören zum Vermögen eines Menschen. Doch die Jobcenter rechnen dieses Vermögen nicht auf die Hartz IV-Leistung an, solange der Wagen „angemessen“ ist. „Das bedeutet: Das Auto darf nicht mehr als 7.500 Euro wert sein. Ein Wagen unter diesem Betrag steht jedem erwerbs­fähigen Mitglied einer Bedarfs­ge­mein­schaft zu.

Hartz IV: Rechnet das Jobcenter Gewinne, Schenkungen und Erbschaften an?

„Ein Gewinn im Lotto, ein Erbe oder eine Schenkung  zählen zum Vermögen, wenn jemand sie vor seinem Hartz-IV-Bezug erhalten hat“, sagt Rechts­anwalt Dr. Conradis. „Dieses Vermögen spielt dann eine Rolle, wenn das Jobcenter ermittelt, ob man berechtigt ist, Hartz IV zu beziehen.“ Hat man während des Hartz-IV-Bezuges geerbt, gilt dies als Einkommen. In diesem Fall rechnen die Jobcenter kleinere Geldbeträge auf die Leistung an und ziehen sie ab. Größere Beträge können dazu führen, dass man die komplette Leistung verliert.

Hartz-IV-Bezug: Muss man seine Wohnung oder sein Haus verkaufen?

Wer eine Immobilie besitzt und diese selbst nutzt, darf sie behalten. Allerdings nur, wenn die Wohnfläche eine bestimmte Quadrat­me­terzahl pro Person nicht überschreitet. Im selbst genutzten Haus dürfen zwei Personen 90 Quadratmeter bewohnen, drei Personen 110 und vier Personen 130. Bei Eigentums­woh­nungen sind die erlaubten Flächen etwas geringer und betragen für zwei Personen 80 Quadratmeter, bei drei Personen 100 und bei einem Vierper­so­nen­haushalt 120. „Diese Angaben sind relativ starr, die Jobcenter tolerieren nur geringe Abweichungen“, weiß der Sozial­rechts­experte Dr. Conradis.

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Datum
Aktualisiert am
26.06.2018
Autor
ime/red/dpa
Bewertungen
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Themen
Geld Hartz IV Versicherung

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