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Soziale Leistungen

Hartz-4-Vermögen: Wie viel darf man haben?

Hartz-4-Vermögen: Wie viel darf man haben?
© Quelle: Richard Drury/gettyimages.de

Nur wer finanziell bedürftig ist, hat Anspruch auf Hartz 4 oder Grundsi­cherung für Arbeit­su­chende, so der offizielle Name dieser staatlichen Hilfe. Doch auch Hartz-4-Empfänger dürfen Vermögen besitzen, zumindest in gewissen Grenzen. Wir zeigen, wo diese Grenzen liegen und wie hoch das Vermögen eines Hartz-IV-Empfängers sein darf.

Wer Hartz IV bezieht, darf nur über begrenzte eigene finanzielle Mittel verfügen, also nur über ein bestimmtes Vermögen oder nur ein Einkommen in bestimmter Höhe verdienen. Deshalb darf derjenige, der über genug eigene finanzielle Mittel verfügt, keine sozialen Leistungen wie etwa die Grundsi­cherung für Arbeits­su­chende, auch Hartz IV genannt, beanspruchen.

Wegen dieser Vorgaben prüfen die Jobcenter die finanziellen und persön­lichen Verhältnisse derjenigen, die Hartz IV beantragen, sehr genau. Jobcenter sind die Behörden, die die Anträge auf Hartz IV entgegen­nehmen und bearbeiten. Die juristischen Regeln für die Grundsi­cherung für Arbeits­su­chende finden sich im Sozial­ge­setzbuch II (SGB II).

Hartz IV: Was fällt unter Vermögen, was zählt zum Einkommen?

Was jeweils unter Vermögen und Einkommen fällt, ergibt sich aus SGB II und aus Urteilen des Bundeso­zi­al­ge­richts (AZ: B14/7b AS 12/07 R und AZ: B14/11 AS 17/07 R).

Danach zählen zum Vermögen alle Werte, die jemand zu dem Zeitpunkt besitzt, an dem er oder sie einen (Folge-)Antrag auf Hartz IV stellt. „Demgegenüber fällt unter Einkommen das, was jemand während des Bezugs von Hartz IV erhält“, sagt der Duisburger Rechts­anwalt Dr. Wolfgang Conradis von der Arbeits­ge­mein­schaft Sozialrecht im Deutschen Anwalt­verein (DAV).

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Datum
Aktualisiert am
26.06.2018
Autor
ime/red/dpa
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Themen
Geld Hartz IV Versicherung

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