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Hartz-4-Zuverdienst: Wie hoch darf er sein?

Hartz-4-Zuverdienst: Wie hoch darf er sein?
© Quelle: Persson/gettyimages.de

Erhöhen Fahrkosten den Grundfrei­betrag bei Hartz 4?

„Ist die Strecke zur Arbeit zum Beispiel sehr lang, können hohe KfZ-Kosten anfallen und damit kann auch ein höherer Grundfrei­betrag entstehen“, erklärt der Duisburger Rechts­anwalt Dr. Wolfgang Conradis von der Arbeits­ge­mein­schaft Sozialrecht im Deutschen Anwalt­verein (DAV). Hohe Fahrtkosten führen aber nur dann zu einem höheren Grundfrei­betrag, wenn man mehr als 400 Euro im Monat verdient.

Hartz 4 und Nebentä­tigkeit: Wird die Fahrtkos­ten­er­stattung auf die Grundsi­cherung angerechnet?

Wer als Hartz-IV-Empfänger nebenher arbeitet und mit seinem Auto während der Arbeit häufiger lange Strecken zurücklegt, bekommt von seinem Arbeitgeber manchmal eine Erstattung für diese Fahrtkosten gezahlt. Diese Fahrtkos­ten­er­stattung darf das Jobcenter nicht auf das Hartz IV anrechnen, wenn die Fahrten im Auftrag des Arbeitgebes erfolgen. Das hat das Sozial­gericht Dortmund vom 4. April 2016 entschieden (AZ: S 31 AS 2064/14).

Die vom Arbeitgeber gezahlten Fahrtkosten seien keine anrech­nungs­fähige Einnahme des Mannes. Denn die Fahrtkos­ten­pau­schale wirke sich nicht auf das Einkommen zum Lebens­un­terhalt selbst aus. Sie gleiche vielmehr nur die vom Arbeitgeber veranlassten Unkosten des Mannes aus, so das Gericht.

Was zählt zum Einkommen?

Folgende Arten von Einkommen berück­sichtigen die Jobcenter bei der Berechnung der Grundsi­cherung für Arbeit­su­chende: Entgelte aus selbst­ständiger und nichtselbst­ständiger Arbeit, Lohnnach­zah­lungen, Weihnachts- und Urlaubsgeld, Arbeits­lo­sengeld I, Krankengeld, Kindergeld, Elterngeld, Unterhalt, Unterhalts­vor­schuss, Renten, Steuer­erstat­tungen, Erstattung der Stromkosten wenn diese nicht aus dem Hartz-IV-Regelsatz bestritten wurden. Außerdem zählen Pacht- und Mietein­nahmen zum Einkommen ebenso wie Kapital- und Zinserträge oder beispielsweise Gewinne aus Lotterien.

Seit August 2016 zählt Einkommen in Geldeswert nicht mehr als Einkommen. Gewinnt man zum Beispiel in der Lotterie einen Sachpreis, wird dieser nicht mehr als Einkommen angerechnet. Aber der Sachpreis könnte als Vermögen gewertet werden, wenn man durch ihn die Freigrenze, die bei Vermögens­werten gilt, überschreitet.

Wird Trinkgeld auf Hartz IV angerechnet?

Wer in der Gastronomie arbeitet, bekommt zusätzlich zu seinem Lohn meist Trinkgeld. Von diesem Zuverdienst haben Hartz-IV-Bezieher, die nebenbei kellnern, allerdings nichts. Trinkgelder können ihnen mindernd auf ihre Sozial­leis­tungen angerechnet werden. Das hat das Sozial­gericht Landshut am 27. September 2017 entschieden (AZ: S 11 AS 261/16).

Geklagt hatte eine Hartz-IV-Empfängerin, die kellnert und pro Monat rund 25 Euro Trinkgeld bekommt. Als das Jobcenter diesen Betrag als Einkommen anrechnete, klagte sie. Das Gericht gab allerdings dem Jobcenter Recht. Trinkgeld gelte als anrechenbarer Arbeitslohn.

Hartz IV und Minijob: Welche Regeln gelten?

Unter den Begriff „gering­fügige Beschäf­tigung“ fallen vor allem Minijobs mit einer Verdienst­grenze von bis zu 450 Euro. Bis zu dieser Grenze müssen Minijobber weder Steuern noch Sozial­abgaben zahlen. Ihr Arbeitgeber muss sie bei der Minijob­zentrale anmelden und kann Renten­ver­si­che­rungs­beiträge für sie abführen, wenn sie die Arbeit­nehmer das möchten.

„Vom Einkommen aus einem Mini-Job von 450 Euro dürfen Hartz IV-Empfänger den Grundfrei­betrag von 100 Euro und zusätzlich 20 Prozent behalten, also insgesamt 170 Euro“, sagt Rechts­anwalt Dr. Wolfgang Conradis. Wer weniger verdient, hat einen entsprechend reduzierten Grundfrei­betrag.

Rechnet das Jobcenter Einnahmen aus Nebenjobs von Jugend­lichen auf Hartz IV an?

Hier sind die Regeln mit denen identisch, die bei Erwachsenen greifen. Also auch der Verdienst aus Schülerjobs wird auf das Sozialgeld angerechnet. Schüle­rinnen und Schüler, die in den Ferien arbeiten wollen, dürfen dies bis zu vier Wochen lang tun und maximal 1.200 Euro verdienen. Der Grundfrei­betrag liegt wie bei Erwachsenen (siehe oben).

 

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Datum
Aktualisiert am
16.08.2018
Autor
ime/dpa/red
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Themen
Arbeit Arbeit­nehmer Geld Hartz IV

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