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Hartz-4-Zuverdienst: Wie hoch darf er sein?

Hartz-4-Zuverdienst: Wie hoch darf er sein?
© Quelle: Persson/gettyimages.de

Viele Menschen, die Hartz IV beziehen, arbeiten – entweder in einem Mini-Job oder sie gehen Gelegenheits- und Nebenjobs nach. Hartz IV erhalten aber auch sogenannte Aufstocker. Das sind Arbeit­nehmer, die in Vollzeit arbeiten, deren Löhne oder Gehälter aber so gering sind, dass sie davon allein nicht leben können. Für das Arbeiten neben dem Hartz-IV-Bezug gibt es aber finanzielle Grenzen. Wir zeigen, wie viel man neben Hartz IV verdienen darf.

Wer beim Jobcenter die Grundsi­cherung für Arbeit­su­chende beantragt, auch Hartz 4 oder Arbeits­lo­sengeld II genannt, muss alle Arten von Einnahmen angeben, die sie oder er erzielt. Auch wer über Vermögen verfügt, muss dieses in seinem Antrag auf Hartz 4 angeben. Aus diesen Werten und anderen Faktoren ermitteln die Jobcenter dann, ob jemand bedürftig ist und, falls ja, wie hoch die staatliche Leistung ist, die ihr oder ihm zusteht. Die Angaben, die jemand in seinem Antrag auf Hartz 4 macht, dürfen die Jobcenter übrigens mittels elektro­nischer Datenab­gleiche überprüfen.

Muss man einen Mini- oder Nebenjob beim Jobcenter anmelden?

Deshalb muss man angeben, wenn man einen Antrag auf Hartz 4 stellt, dass man einen Mini-Job oder eine andere Arbeit ausübt. Wer während seines Hartz-4-Bezuges einen Job nebenher antreten möchte, muss dies dem Jobcenter vor Beginn der Tätigkeit melden. Das ist wichtig, um dem Jobcenter nicht den Eindruck zu vermitteln, man habe der Behörde etwas verschwiegen.

Muss man beim Jobcenter einen einmaligen Zuverdienst anmelden?

Ja. Auch einen einmaligen Zuverdienst müssen Hartz 4-Empfänger beim Jobcenter angeben. Dabei sollten Hilfebe­dürftige mit dem Sachbe­ar­beiter zugleich klären, wie das Einkommen auf die Leistung aufgeteilt wird.

Hartz 4 und anrechenbares Einkommen: Berück­sichtigen die Jobcenter das Einkommen der Bedarfs­ge­mein­schaft?

Wer mit anderen zusammenwohnt und Hartz 4 bezieht, lebt „automatisch“ mit ihnen in einer Bedarfs­ge­mein­schaft. Das können zum Beispiel Ehegatten, Lebens­partner oder unverhei­ratete Kinder sein, die das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet haben. Die Jobcenter überprüfen das Einkommen und Vermögen aller in einer Bedarfs­ge­mein­schaft Lebenden und berück­sich­tigten es, um die Höhe der staatlichen Leistung zu berechnen.

Arbeits­lo­sengeld II: Welcher Grundfrei­betrag gilt bei Hartz 4?

Von Arbeits­ein­kommen dürfen Hartz-4-Empfänger einen bestimmten Betrag behalten, dieser wird nicht auf ihre Leistungen angerechnet. Dabei liegt der Grundfrei­betrag bei mindestens 100 Euro brutto pro Monat. Darin fließen Absetz-Beträge für die Riester-Rente sowie eine Pauschale für private Versiche­rungen ein.

Verdienen Hartz-4-Empfänger monatlich zwischen 100 Euro und 1.000 Euro, dürfen sie zusätzlich zum Grundfrei­betrag von 100 Euro noch einmal 20 Prozent ihres Einkommens behalten. Wer mehr als 1.000 Euro pro Monat verdient, kann noch einmal zehn Prozent für sich behalten. Die Grenze liegt bei 1.200 Euro und bei 1.500 Euro für diejenigen, die mit einem Kind unter 18 Jahren zusammenleben.

Insgesamt kann ein Hartz-4-Empfänger je nach Verdiensthöhe 300 Euro pro Monat von seinem Einkommen behalten. 330 Euro ist es für denjenigen, der mit einem minder­jährigen Kind in einer Bedarfs­ge­mein­schaft lebt.

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Datum
Aktualisiert am
16.08.2018
Autor
ime/dpa/red
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Themen
Arbeit Arbeit­nehmer Geld Hartz IV

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