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- Seite 1 – Muss man einen Mini- oder Nebenjob beim Jobcenter anmelden?
- Seite 2 – Was zählt zum Einkommen?
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Wer beim Jobcenter die Grundsicherung für Arbeitsuchende beantragt, auch Hartz 4 oder Arbeitslosengeld II genannt, muss alle Arten von Einnahmen angeben, die sie oder er erzielt. Auch wer über Vermögen verfügt, muss dieses in seinem Antrag auf Hartz 4 angeben. Aus diesen Werten und anderen Faktoren ermitteln die Jobcenter dann, ob jemand bedürftig ist und, falls ja, wie hoch die staatliche Leistung ist, die ihr oder ihm zusteht. Die Angaben, die jemand in seinem Antrag auf Hartz 4 macht, dürfen die Jobcenter übrigens mittels elektronischer Datenabgleiche überprüfen.
Deshalb muss man angeben, wenn man einen Antrag auf Hartz 4 stellt, dass man einen Mini-Job oder eine andere Arbeit ausübt. Wer während seines Hartz-4-Bezuges einen Job nebenher antreten möchte, muss dies dem Jobcenter vor Beginn der Tätigkeit melden. Das ist wichtig, um dem Jobcenter nicht den Eindruck zu vermitteln, man habe der Behörde etwas verschwiegen.
Ja. Auch einen einmaligen Zuverdienst müssen Hartz 4-Empfänger beim Jobcenter angeben. Dabei sollten Hilfebedürftige mit dem Sachbearbeiter zugleich klären, wie das Einkommen auf die Leistung aufgeteilt wird.
Wer mit anderen zusammenwohnt und Hartz 4 bezieht, lebt „automatisch“ mit ihnen in einer Bedarfsgemeinschaft. Das können zum Beispiel Ehegatten, Lebenspartner oder unverheiratete Kinder sein, die das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet haben. Die Jobcenter überprüfen das Einkommen und Vermögen aller in einer Bedarfsgemeinschaft Lebenden und berücksichtigten es, um die Höhe der staatlichen Leistung zu berechnen.
Von Arbeitseinkommen dürfen Hartz-4-Empfänger einen bestimmten Betrag behalten, dieser wird nicht auf ihre Leistungen angerechnet. Dabei liegt der Grundfreibetrag bei mindestens 100 Euro brutto pro Monat. Darin fließen Absetz-Beträge für die Riester-Rente sowie eine Pauschale für private Versicherungen ein.
Verdienen Hartz-4-Empfänger monatlich zwischen 100 Euro und 1.000 Euro, dürfen sie zusätzlich zum Grundfreibetrag von 100 Euro noch einmal 20 Prozent ihres Einkommens behalten. Wer mehr als 1.000 Euro pro Monat verdient, kann noch einmal zehn Prozent für sich behalten. Die Grenze liegt bei 1.200 Euro und bei 1.500 Euro für diejenigen, die mit einem Kind unter 18 Jahren zusammenleben.
Insgesamt kann ein Hartz-4-Empfänger je nach Verdiensthöhe 300 Euro pro Monat von seinem Einkommen behalten. 330 Euro ist es für denjenigen, der mit einem minderjährigen Kind in einer Bedarfsgemeinschaft lebt.