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Klassen­fahrten

Muss das Jobcenter auch eine Skiaus­rüstung bezahlen?

Muss das Jobcenter die Skiausrüstung bei einer Klassenfahrt in den Schnee zahlen? Das musste ein Gericht entscheiden. © Quelle: Faris/corbisimages.com

Bei Schülern gehört zum Leistungsbezug durch das Jobcenter auch ein Zuschuss oder die vollständige Übernahme der Kosten für eine Klassenfahrt. Beim Sozial­gericht in Berlin wurde verhandelt, ob das Jobcenter auch die Kosten für die Skiaus­rüstung zahlen muss, wenn die Schulklasse eine Skireise unternimmt.

Das muss es nicht. Die meisten Teile der Ausrüstung können mit Hilfe der üblichen Mittel des Regelsatzes finanziert oder aber vor Ort geliehen werden. Die Arbeits­ge­mein­schaft Sozialrecht des Deutschen Anwalt­vereins (DAV) informiert über eine Entscheidung des Sozial­ge­richts Berlin.

Jobcenter bezahlt Klassenfahrt

Der 14-jährige Schüler bezieht mit seinen Eltern und seinen fünf Geschwistern Hartz-IV-Leistungen. Im Oktober 2014 bewilligte ihm das Jobcenter Berlin-Mitte die Kosten für eine achttägige Klassenfahrt nach Südtirol in Höhe von 540 Euro. Die Eltern beantragten im Dezember für ihren Sohn außerdem die Übernahme von Kosten für dringend benötigte weitere Skiaus­rüstung. Erforderlich seien die Neuanschaffung eines Skianzugs, von zwei Sets Skiunter­wäsche, Skihand­schuhen, eines Skihelms und einer Skibrille.

Urteil: Gericht: Kein Hartz-IV für Skiaus­rüstung

Das Sozial­gericht in Berlin lehnte den Antrag ab. Unterwäsche und Handschuhe seien Gegenstände, die aus den üblichen Mitteln des Regelsatzes zu finanzieren seien, notfalls auch durch Ansparen. Helm und Anzug sowie die Skibrille seien zwar nicht vom Regelbedarf erfasst. Es sei aber der Familie zumutbar, zumindest den Anzug und die Brille etwa bei eBay gebraucht zu kaufen. Der Helm könne vor Ort geliehen werden (AZ: S 191 AS 115/15 BR).

Datum
Aktualisiert am
04.03.2015
Autor
red/dpa
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Themen
Familie Geld Hartz IV Jugendliche Kinder

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